Deutschland: Höchstgericht kippt Kennzeichen-Erfassung

(c) AP (Heribert Proepper)
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Das deutsche Bundes-Verfassungsgericht erklärt die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die automatische Kennzeichenerfassung auf den Straßen von Hessen und Schleswig-Holstein wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode verstoße laut Richter gegen das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung".

Eine weitere Begründung ist in den Landesgesetzen der beiden Bundesländer zu finden. Darin sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe.

Die Richter gaben mit dem Urteil somit drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein Recht, die gegen die massenhafte Erfassung von Kennzeichen Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten.

Erfassung in acht Bundesländern erlaubt

Bisher war das automatische Scannen und Überprüfen in acht der 16 Bundesländer laut Polizeigesetz erlaubt. Neben Hessen und Schleswig-Holstein betraf dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

In diesen Ländern wurde das Gesetzt zwar noch nicht als verfassungswidrig erklärt, eine Anpassung an die Gesetzgeber nach dem Urteil wird aber erfolgen müssen. Das Polizeigesetz in Brandenburg sei jedoch laut Richter ein Beispiel für eine zulässige Landesregelung über den Kennzeichenabgleich.

Umstrittenes Gesetz

Die Methode wurde meist zum Aufspüren gestohlener oder unversicherter Fahrzeuge verwendet. Demnach erlaubte das Gesetzt der Polizei, Kennzeichen entweder aus einem Polizeiwagen heraus oder von einer festen Station aus aufzunehmen und sie mit Fahndungslisten abzugleichen.

Allein in Hessen wurden im vergangen Jahr über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahnundlisten abgeglichen. Die Länder verteidigten im November letzten Jahres ihre gesetzliche Regelungen. Von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze" sprach der hessiche Innenminister Volker Bouffier. Die automatische Kennzeichenerfassung würde sich von einer herkömmlichen Polizeikontrolle nicht unterscheiden.

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