BRATISLAVA. „Das Kind in Ihrem Bauch wird aufgrund einer genetischen Störung sein Leben lang schwer behindert sein.“ Der Glaubenskrieg darüber, wie eine Schwangere auf eine solch erschütternde Diagnose reagieren darf, spitzt sich in der Slowakei gerade zu. Derzeit liegt nämlich ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zur Begutachtung vor, der untermauern soll, was provisorisch schon seit 1986 praktiziert wurde: Die Frau selbst entscheidet, ob sie das Kind trotz Behinderung zur Welt bringen will oder eine Abtreibung mit ihrem Gewissen vereinbaren kann.
Die Frist für eine Abtreibung läuft bis zur 24. Schwangerschaftswoche, wenn medizinische Gutachten das Vorliegen einer schweren Störung bestätigen. Bis zur zwölften Woche sind Abtreibungen auch ohne Vorliegen solcher Risiken erlaubt.
Gesetz statt Verordnung
Eine Frage von so grundlegender gesellschaftspolitischer Bedeutung müsse durch ein Gesetz geregelt werden und nicht wie bisher durch eine ministerielle Verordnung, beschieden die Verfassungsrichter im Dezember 2007 nach sechs Jahren Beratungen.
Beim Thema Abtreibung begibt man sich in der Slowakei auf dünnes Eis. 2003 war die damalige Regierung fast auseinander gebrochen, weil der liberale Flügel ein ähnliches Gesetz plante, wie es jetzt wieder vorliegt, während die Konservativen für die Beschwerde beim Verfassungsgericht verantwortlich waren.
Abtreibungsgegner wie -befürworter argumentieren mit Statistiken: Aufgrund der verbesserten Aufklärung über Verhütungsmöglichkeiten gehe die Zahl der Abtreibungen sowieso seit Jahren stark zurück, sagen die Liberalen. Aber gerade Abtreibungen nach der zwölften Woche nähmen (aufgrund der immer besseren Diagnosemöglichkeiten) zu, halten die Konservativen dagegen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2008)

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