Europa-Gericht billigt Frankreichs Burkaverbot

(c) Evert-Jan Daniels
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Straßburger Menschenrechtsrichter sehen keine Verletzung der Grundrechte. Muslima hatte Klage erhoben.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat das Burkaverbot in Frankreich am Dienstag für zulässig erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit sei keine Grundrechtsverletzung, befanden die 17 Richter in der elsässischen Stadt. Es sei legitim, wenn der Staat damit die Voraussetzungen für ein soziales Zusammenleben wahren wolle.

Dagegen hatte 2011 eine junge Muslima geklagt, kurz nachdem das Verbot in Kraft getreten war. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, etwa die Religionsfreiheit und Achtung des Privatlebens. Die Richter gestanden zwar ein, dass das Gesetz „starke negative Auswirkungen auf die Situation von Frauen hat, die sich aus Glaubensgründen für das Tragen einer Vollverschleierung entscheiden“. Angesichts von Schätzungen, wonach von rund fünf Millionen Muslimas in Frankreich kaum 2000 eine Vollverschleierung trügen, sei das Verbot aber „verhältnismäßig“.

Vermummung, nicht Gewand illegal

Die Richter betonten, Frauen dürften in der Öffentlichkeit religiöse Kleider tragen, falls das Gesicht sichtbar sei; verboten sei die Vermummung, nicht das Gewand selbst. Auch sei das Strafmaß (150 Euro) niedrig. Die Pariser Regierung führte zur Begründung des Gesetzes Sicherheitsfragen an, vor allem das Feststellen der Identität. Tatsächlich habe das Verbot eine „objektive und vernünftige Begründung“ und ein „legitimes Ziel“, so die Richter.

Rechtsmittel gibt es keine mehr. Auch in Belgien sind Burkas seit 2011 verboten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2014)

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