USA: Das FBI schuf sich seine Terroristen

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USA FBI (c) EPA (PEDRO A. RODRIGUEZ / NAVY MEDIA)
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Seit den Anschlägen von 9/11 hat die US-Bundespolizei gezielt Geisteskranke, Jugendliche und Kleinkriminelle mit Geld, Waffen und Attentatsplänen versorgt, kritisiert Human Rights Watch.

Washington. Rezwan Ferdaus war arbeitslos, schwer depressiv und trug Windeln für Erwachsene, weil er seine Harnblase nicht kontrollieren konnte. Laguerre Payen litt unter Schizophrenie und sammelte in seiner Wohnung Flaschen voller Urin. James Cromitie, ein ehemaliger Drogensüchtiger, hat einem Psychiater von seinen Halluzinationen erzählt. Shawahar Matin Siraj hat laut Gutachten eines forensischen Psychologen „eingeschränktes Urteilsvermögen“ und war „für Manipulationen empfänglich“; seine liebste Beschäftigung waren Pokémon-Videospiele.

Das hinderte die US-Bundespolizei FBI nicht daran, Ferdaus, Payen, Cromitie und Siraj in Pläne für Terroranschläge zur verwickeln, die von FBI-Spitzeln ausgearbeitet worden waren. Das FBI fabrizierte nicht nur die Anschlagsvorhaben, sondern bot den Männern auch Geld an und besorgte ihnen Kameras, um die mutmaßlichen Anschlagsziele auszukundschaften, DVD-Spieler, um sich radikale islamistische Videos anzusehen, sowie Attrappen von Boden-Luft-Raketen und Sprengstoff.

Die Fälle der vier genannten Männer, die dank dieser inszenierten Terrorpläne langjährige beziehungsweise lebenslange Haftstrafen abbüßen, sind in einem mehr als 200 Seiten starken Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zusammengefasst, der am Montag veröffentlicht worden ist. Die Organisation kritisiert das FBI dafür, gezielt geistesschwache, jugendliche und mittellose Moslems ausgesucht zu haben. „Viele der vermeintlichen Terroristen hätten nie ein Verbrechen begangen, wenn die Strafverfolgungsbehörden sie nicht dazu ermutigt, gedrängt und manchmal dafür bezahlt hätten“, erklärte die Hauptautorin Andrea Prasow.

Unbescholtene angestiftet

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden rund 500 Strafverfahren mit terroristischem Bezug in US-Gerichten verhandelt. Circa 30 Prozent dieser Fälle gingen auf verdeckte Operationen zurück, in denen FBI-Informanten eine Schlüsselrolle bei der Planung der Straftat spielten.

Diese Ermittlungsmethode führt die Polizei auf einen schmalen Grat. Denn sie verletzt das Grundrecht auf ein faires Verfahren, wenn sie Menschen, die bisher keine kriminellen Pläne hegten, zu Straftaten anregt. Nach US-Recht entgeht man in so einem Fall einer Haftstrafe nur, wenn man beweist, dass man nicht „predisposed“, also vorher schon entsprechend verbrecherisch geneigt war. Die Prüfung dieses Beweises fußt aber auf der Herkunft sowie den Meinungen, Glaubenshaltungen und dem Ruf des Angeklagten, nicht auf der ihm vorgeworfenen Straftat an sich. In keinem Terrorismusfall ist es Angeklagten bisher gelungen, sich mit dem Beweis der rechtswidrigen Anstiftung zu befreien.

Wie problematisch diese von John Ashcroft, dem Justizminister des damaligen Präsidenten George W. Bush, forcierte Ermittlungsmethode ist, veranschaulicht der Fall der „Newburgh Four“. Am 20. Mai 2009 nahm das FBI unter großem Medienaufsehen vier Männer (einer davon ist der eingangs erwähnte James Cromitie) in der verarmten, großteils schwarzen Kleinstadt Newburgh im Bundesstaat New York fest. Ein pakistanischer FBI-Informant hatte ihnen Pläne für Bombenanschläge auf Synagogen und den Abschuss von US-Militärflugzeugen unterbreitet; er lieferte ihnen zu diesem Zweck auch eine funktionsuntüchtige Stinger-Rakete. Keiner der vier Männer, die seither Haftstrafen von 25 Jahren verbüßen, hatte vorher Verbindungen zu terroristischen Gruppen.

„Clown wie von Shakespeare“

„Ich bezweifle, dass echte Terroristen sich mit einem Mann abgegeben hätten, der so offensichtlich untauglich war“, hielt die Richterin Colleen McMahon in ihrem Urteil über Cromitie fest. „Nur die Regierung konnte aus Herrn Cromitie, dessen Clownerei wie von Shakespeare anmutet, einen Terroristen machen.“

Zu 25 Jahren Gefängnis verurteilen musste sie ihn dennoch: Selbst die Beteiligung an einem Scheinplan, militärische Ziele anzugreifen, zieht dieses verpflichtende Mindeststrafmaß nach sich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.07.2014)

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