Deutschland: Gericht erlaubt Cannabis-Anbau

Cannabis darf in Deutschland von Schwerkranken privat angebaut werden.
Cannabis darf in Deutschland von Schwerkranken privat angebaut werden.(c) REUTERS
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Das Kölner Verwaltungsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das es unter bestimmten Umständen erlaubt, Cannabis privat anzubauen.

Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen zu Hause zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem aufsehenerregenden Urteil nach den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.

Der Cannabis-Eigenanbau bleibe grundsätzlich verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Zwei Klagen wurden abgewiesen, drei waren erfolgreich.

Ages hat in Österreich Cannabis-Monopol

In Österreich ist es nur der staatlichen Ages, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, erlaubt, Cannabis für die Arzneimittelherstellung anzubauen. Das regelt §6a des Suchtmittelgesetzes. Laut Gesundheitsministerium sind Universitätsinsitute, die auf dem Gebiet der angewandten Botanik forschen oder auch Arzneimittelhersteller und -großhändler potentielle Abnehmer der Cannabis-Ernte. 2012 wurden so 91 Kilo Cannabis gewonnen. Die daraus entstandenen Schmerz lindernden Medikamente sind in Österreich auch relativ einfach erhältlich - sofern der Arzt die Pillen verschreibt.

(APA/dpa)

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