Reisen: Wenn das Gepäck nicht ankommt

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Mehr als 20 Millionen Gepäckstücke gehen jedes Jahr bei Flügen verloren. In der Regel haften die Fluglinien dafür – nur müssen auch die Passagiere einige Regeln beachten.

Wien. Der Urlaub, in dem alles glattgeht, existiert in Hochglanzprospekten und in der eigenen Vorstellung vor Reiseantritt. Schlechtes Wetter kann Abzüge bringen, so wie auch Streit in der Reisegruppe, eine Erkrankung – oder Probleme mit dem Gepäck. Kommt der Koffer auf dem Zielflughafen nicht rechtzeitig an oder geht er gar verloren, geht auch ein Teil der Urlaubsfreude verloren. Aber wie kann das passieren? Und was kann man dagegen tun? Eine Übersicht.

1 Wie viele Koffer von Passagieren gehen überhaupt verloren?

2013 kamen weltweit 21,8 Millionen Gepäckstücke verspätet oder gar nicht an, ergab der Sita Baggage Report. Nicht allzu viel bei rund 3,13 Milliarden Passagierbeförderungen, handelt es sich doch nur um rund sieben Fälle bei 1000 Passagieren. Doch Statistik sagt über den Einzelfall nichts aus – und der ist dann eben doch unangenehm. Bei Austrian rühmt man sich übrigens mit einer Fehlerquote im niedrigen Ein-Prozent-Bereich.

2 Wer ist verantwortlich, wenn das Gepäck nicht ankommt?

Der Fehler kann etwa durch eine falsche Eingabe beim Check-in passieren, aber auch vom Gepäckband bis zum Flugzeug kann es zu Problemen kommen. Zuständig sind in der Regel sogenannte Bodenabfertigungsdienstleister – Unternehmen, die im Auftrag der Fluglinien Abfertigung, den Weitertransport des Gepäcks und das Lost&Found übernehmen. Am Flughafen Wien sind dies die Flughafen Wien Abfertigungsdienste, die unter anderem AUA und Star Alliance betreuen, und die türkische Celebi Gruppe.

3 Was müssen Passagiere tun, wenn ein Gepäckstück fehlt?

Der Vorfall muss noch auf dem Flughafen gemeldet werden. Das geschieht über das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report), in dem die Informationen zum fehlenden – oder auch beschädigten Gepäckstück – und die eigenen Kontaktdaten angegeben werden. Und auch, wohin der Koffer nachgeschickt werden soll. Die Kosten dafür – oder für eine Fahrt zum Flughafen – trägt die Fluglinie. Am Urlaubsort selbst haben Passagiere das Recht, die notwendigsten Dinge zu besorgen – etwa Toiletteartikel und etwas Kleidung – und danach (innerhalb von 21 Tagen, nachdem das verspätete Gepäck zugestellt wurde) der Fluglinie schriftlich in Rechnung zu stellen. Wichtig: Rechnungen aufheben. Und man muss argumentieren können, welche Art von Kleidung tatsächlich notwendig ist – ein Luxuskleid für einen Strandurlaub wird etwa eher nicht als notwendiger Ersatz durchgehen. Taucht ein Koffer nach 21 Tagen noch immer nicht auf, wird er als verloren eingestuft. Dann können Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für Koffer und Inhalt fordern – bezahlt wird aber nur der Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Sinnvoll ist, vor der Abreise eine Liste des Kofferinhalts zu erstellen, womöglich mit Rechnungen, um den Wert belegen zu können. Die Haftung ist derzeit allerdings auf rund 1300 Euro beschränkt – wer teurere Gegenstände, etwa Sportgeräte, im Gepäck mitführt, sollte den Abschluss einer Reiseversicherung überlegen.

4 Können Passagiere auch selbst nach verlorenem Gepäck suchen?

Grundsätzlich muss die Fluglinie, bei der gebucht wurde, dafür sorgen, dass das verlorene Gepäck gesucht wird. Wie engagiert tatsächlich gesucht wird, ist allerdings bei einzelnen Abfertigungsdiensten unterschiedlich stark ausgeprägt. So berichtet etwa ein „Presse“-Leser, dass auf mehrmalige Intervention keine Reaktion kam, er schließlich selbst zum Flughafen ging – und nach langen Debatten von einem Mitarbeiter in einen Raum mit der Aufschrift „Betreten verboten“ geführt wurde. Dort konnte er sein verlorenes Gepäckstück unter hunderten Koffern hervorkramen – in der Datenbank war man zuvor nicht fündig geworden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2014)

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