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Hamburg: Beihilfe zum Suizid, aber ohne Selbstmord-Maschine

30.06.2008 | 16:59 |   (DiePresse.com)

Der Hamburger Ex-Politiker Roger Kusch hat erstmals Beihilfe zum Suizid geleistet, allerdings ohne seinem Suizid-Automat, sagt er. Die Verstorbene wollte nicht ins Pflegeheim.

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Der ehemalige Hamburger Justizminister Roger Kusch hat nach eigenen Angaben bei einer 79-jährigen Frau aus dem fränkischen Würzburg Sterbehilfe geleistet. Ein von ihm entwickelter Selbsttötungsautomat kam jedoch nicht zum Einsatz, wie Kusch am Montag in Hamburg sagte. Die Pensionistin, die am Samstag verstarb, habe eine tödliche Dosis Medikamente eingenommen. Grund sei Angst vor einem Leben im Pflegeheim gewesen. Der Fall löste heftige Kritik aus. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt die Umstände des Todes.

Selbstmord aus Angst vor Pflegeheim 

Der Jurist Kusch hatte Ende März einen selbst entwickelten Automaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Daraufhin habe sich die jetzt gestorbene Frau bei ihm gemeldet, sagte Kusch. Sie habe nicht an einer unheilbaren Krankheit gelitten oder unter permanenten unerträglichen Schmerzen gelitten, sondern Angst davor gehabt, ins Pflegeheim zu müssen.

"Das Pflegeheim war für Frau S. die Schreckensvision", sagte Kusch und präsentierte Videoaufnahmen, in denen die 79-Jährige sagt: "Ich kann nicht sagen, dass ich leide, aber ich kann mich so schlecht bewegen." Sie habe keine Lust mehr, sich nur in der Gegend herumzuschleppen.

Frau in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte 

Aus seiner Sicht hat sich Kusch nicht strafbar gemacht. Ärzte hätten in einem medizinisch-psychiatrischen Gutachten bestätigt, dass die Frau im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen sei. Sie habe sich selbst die Medikamente Chloroquin und Diazepam besorgt. Auch habe er "aus Gründen der Straflosigkeit" den Raum verlassen, als sie die zwei Becher mit der tödlichen Dosis getrunken habe.

Eine Videokamera habe nicht nur die Gespräche zwischen ihm und der Frau, sondern auch deren Sterben aufgezeichnet. Allerdings räumte Kusch ein: "Ich habe keine Vorstellung, welche Rechtsauffassung die bayerische Justiz entwickelt." Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Staatsanwalt überprüft Todesumstände 

Der Würzburger Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager erklärte, bei der Behörde laufe inzwischen ein reguläres Todesermittlungsverfahren, da die 79-Jährige nicht eines natürlichen Todes gestorben sei. "Ob die Behauptungen, die Herr Kusch aufstellt, auf Tatsachen beruhen, wird sich zeigen", sagte er. Die Fragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe seien rechtlich schwierig, die Behörde werde aber alle nötigen Ermittlungen durchführen, um zu beurteilen, ob es ein strafbares Verhalten gegeben habe.

"Selbstmordtäter", "politischer Amokläufer" 

Unterdessen wurde Kritik an Kuschs Vorgehen laut. Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, erklärte: "Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken."

Der Vizepräsident der deutschen Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bezeichnete Kusch als "Selbstmordtäter": "Dieser Vorfall, durch den sich tragischerweise eine Frau das Leben nahm, hat mit der Erlösung von langer Krankheit und Leiden nichts zu tun."

Kusch: Weg in die Schweiz ersparen 

Der umstrittene Selbsttötungsautomat ist laut Kusch nach wie vor verfügbar. Kernstück ist ein Infusionsgerät, in das zwei Spritzen eingesetzt werden. Über einen von einem Arzt gelegten Zugang zum Blutkreislauf fließt zunächst aus der einen Spritze ein Narkosemittel, dann aus der anderen tödlich wirkendes Kaliumchlorid. Das Gerät ist über ein Kabel mit einem Knopf verbunden, den der Sterbewillige in die Hand bekommt und selbst drücken muss.

Er wolle kranken Menschen eine Alternative zum Weg zum Sterbehilfe-Verein "Dignitas" in der Schweiz aufzeigen und ihnen "ermöglichen, im eigenen Bett zu sterben".

Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 2008 war Kusch mit der von ihm gegründeten Partei Rechte Mitte Heimat Hamburg angetreten, dabei war die Sterbehilfe eines seiner zentralen Wahlkampf-Themen. Er erreichte aber nur 0,5 Prozent und zog sich aus der Politik zurück.

(Ag./Red.)

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3 Kommentare
Gast: H M. D
08.07.2008 19:27
0 0

Freitod sollte endlich Menschenrecht werden

Die freie Entscheidung, den Todeszeitpunkt für sich selbst festzulegen, sollte endlich zum Menschenrecht werden. Nach einem schweren Unfall und kurzfristiger Maschinenabhängigkeit macht es mir extreme Angst, nicht frei entscheiden zu dürfen, wann ich fühle, nicht mehr leben zu wollen. Nach österreichischem Gesetz ist ja selbst die Patientenverfügung rausgeschmissenes Geld, da der verantwortliche Arzt diese einfach ignorieren kann. Gut dass es Menschen gibt, die bereit sind, diesen Verzweifelten zu helfen.

Gast: tc_t
01.07.2008 08:52
0 0

so zu sterben, wie man will ist

menschenrecht... und nicht recht irgendwelcher politiker, selbsternannter moralisten oder irgendwelcher kirchen (wobei es diesen sicherlich aus ihrer religion heraus zustehen mag). mein tod ist meine (privat)sache, solange ich es selber entscheiden kann!!!

Gast: Ringel
29.06.2008 19:16
0 0

Suizid

Erwin Ringel hat die These aufgestellt, daß der Selbstmord Endpunkt einer krankhaften Entwicklung sei. Doch wie ergeht es den vielen gelähmten Menschen, die sich nicht durch Knopfdruck erlösen könnten. Trotz grundsätzlicher Straflosigkeit nach dem dt. StGB kann daher darin keine rechtliche Billigung erblickt werden, wenn auch dsas biblische Ethos noch keine eindeutige Verurteilung des Suizids kennt (vgl. Ri 16,28ff; 1 Sam 31,4ff,1Kön 16,17f, Mt. 27,5).Einige Kirchenväter haben Frauen, die in Verfolgungszeiten Hand an sich legten, ausdrücklich seliggesprochen.
Mir scheint, daß mit den armen Menschen Geschäfte gemacht werden. Daher wird es auch keine ethische Billigung hiefür gegeben werden.