Fünf Jahre Haft: Pistorius muss direkt ins Gefängnis

Oscar Pistorius während des Prozesses
Oscar Pistorius während des ProzessesAPA/EPA/STR
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Richterin Masipa entschied sich gegen eine Bewährungsstrafe: "Wahre Gnade hat nichts mit Mitleid zu tun." Pistorius dürfte das Urteil akzeptiert haben.

Das Urteil in Südafrikas Prozess des Jahres ist gefallen: Ein Gericht in Pretoria verurteilte am Dienstag den prominenten Behindertensportler Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft. Der 27-jährige Pistorius war bereits im September wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp (29) verurteilt worden, die Verkündung des Strafmaßes fand aber erst am Dienstag statt.

Wegen illegalen Waffengebrauchs wurde er zu drei weiteren Jahren Haft verurteilt. Dieser Teil der Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Pistorius hatte in einem Restaurant unter dem Tisch mit einer Waffe hantiert und dabei aus Versehen einen Schuss abgegeben. Mit ruhigem Blick nahm Pistorius das Urteil entgegen. Reeva Steenkamps Vater Barry sagte im Anschluss: "Wir haben das Gefühl, dies nun hinter uns lassen zu können".

Noch keine Berufung eingegangen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch haben weder Staatsanwalt Gerrie Nel oder Pistorius-Anwalt Barry Roux Berufung eingelegt. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit. Pistorius dürfte das Urteil aber akzeptiert haben, hieß es aus dem Kreise seiner Familie. "Oscar wird diese Möglichkeit nutzen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben", sagte sein Onkel Arnold Pistorius am Dienstag in Pretoria vor Reportern.

Die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) will higegen nicht nur das Strafmaß überprüfen, sondern auch, ob Pistorius nicht doch wegen Mordes verurteilt werden müsste, sagte der NPA-Sprecher. Ein Berufungsverfahren würde die Vollstreckung der Gefängnisstrafe bis zur Entscheidung durch das Oberste Gericht Südafrikas aussetzen. Da keiner der Anwälte Berufung einlegte, wurde Pistorius noch im Gerichtssaal verhaftet. Er verabschiedete sich von seiner Familie und wurde abgeführt. Seine Haftstrafe könnte bei guter Führung bald auch in Hausarrest umgewandelt werden.

Der Prothesen-Sprinter hatte das 29-jährige Model in der Nacht zum Valentinstag 2013 erschossen und erklärt, sie mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung können dagegen berufen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für Pistorius gefordert. Die Höchststrafe wären 15 Jahre gewesen. Die Verteidigung machte mildernde Umstände geltend und bat, Pistorius das Gefängnis zu ersparen und ihm stattdessen Hausarrest sowie gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen.

"Öffentliches Interesse an Strafe"

Unter den Augen von Schaulustigen und Reportern hatte der 27-Jährige am Dienstagmorgen das von zahlreichen Polizisten bewachte Gebäude in Pretoria betreten.

Richterin Thokozile Masipa erläuterte dort zunächst ihre juristischen Erwägungen bei der Bestimmung der Strafe. Deren Ermittlung sei "keine einfache Sache" gewesen, sagte Richterin Masipa. Nicht nur das Handeln von Pistorius bei der fahrlässigen Tötung seiner Freundin sei zu berücksichtigen gewesen, auch weitere Gesichtspunkte hätten eine Rolle gespielt, etwa das Interesse der Öffentlichkeit an einer angemessenen Strafe.

Als schwerwiegend beurteilt Masipa, dass Pistorius genau wusste, dass jemand hinter der Toilettentür gestanden war, auf die er mehrmals geschossen hatte. Er hätte gewusst, dass dieser jemand nicht fliehen konnte. Pistorius habe damit "grob fahrlässig" gehandelt. Mildernd waren für die Richterin die Tatsache, dass Pistorius zum ersten Mal vor Gericht stand, seine Reue und auch sein bisheriges Leben, in dem er sich auch karitativ stark engagierte.

Hausarrest würde als Strafe eine falsche Botschaft an die Gesellschaft senden, meinte Richterin Thokozile Masipa.
Hausarrest würde als Strafe eine falsche Botschaft an die Gesellschaft senden, meinte Richterin Thokozile Masipa.(c) APA/EPA/THEMBA HADEBE/POOL (THEMBA HADEBE/POOL)

Die Entscheidung über das Strafausmaß sei alleine ihre gewesen. Die Strafe sollte nicht zu hart ausfallen, um dem Verurteilten eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu möglichen und nicht zu gering, um der Gesellschaft nicht den Glauben an die Justiz zu nehmen, sagte Masipa.

Die Richterin sah es im Gegensatz zu Verteidiger Roux nicht als unmöglich, Pistorius eine Gefängnisstrafe zuzumuten. Auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme. Bei sonnigem Wetter demonstrierten sowohl zahlreiche Befürworter als auch Anhänger einer Haftstrafe vor dem Gerichtsgebäude.

Masipa führte mehrere frühere Gerichtsverfahren und Urteile an, die von ihr zum Vergleich herangezogen worden seien. Das von der Verteidigung geforderte Strafmaß sei völlig unzureichend, sagte Masipa. Eine Bewährungsstrafe wäre nicht angemessen, im Gegenzug würde aber eine lange Gefängnisstrafe des Elements der Gnade entbehren. "Wahre Gnade hat nichts mit Mitleid mit dem Angeklagten zu tun", versuchte die Richterin ihre Gedanken dem vollen Gerichtssaal zu erläutern.

Der Prozess, der live im Fernsehen und im Internet mitverfolg werden konnte, hat damit knapp mehr als sehs Monate gedauert.

(APA/dpa/Red.)

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