Pistorius-Prozess: Berufung hätte Haftantritt verzögert

Oscar Pistorius wurde sofort nach der Strafmaß-Verkündung abgeführt.
Oscar Pistorius wurde sofort nach der Strafmaß-Verkündung abgeführt.(c) APA/EPA/THEMBA HADEBE/POOL
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Nach der Verkündung des Strafausmaßes wurde Oscar Pistorius direkt verhaftet. Der Behindertensportler hatte seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen.

Nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung ist der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius noch im Gerichtssaal in Haft genommen worden. Die Verteidigung verzichtete zunächst auf einen Berufungsantrag, der die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt hätte.

Pistorius wurden Fingerabdrücke abgenommen. Dann bekam er Gelegenheit, sich von seiner Familie zu verabschieden. Seine Strafe soll er nach Mitteilung des Gerichts im Zentralgefängnis von Pretoria verbüßen. In dem Gefängnis wurden in der Vergangenheit zahlreiche Gegner der Apartheid hingerichtet. Heute sitzen dort Schwerverbrecher wie Vergewaltiger und Mörder ein. Die Gefängnisse sind für Behinderte ausgerüstet, aber eine bevorzugte Behandlung ist normalerweise nicht vorgesehen.

Pistorius müsste erneut einen Antrag stellen, um auf Kaution freizukommen, bis ein mögliches Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Ein neues Verfahren könnte rund ein Jahr dauern.

Nach zehn Monaten Hausarrest möglich

Die Haftstrafe für Pistorius könnte bei guter Führung bereits nach zehn Monaten in Hausarrest umgewandelt werden, erklärten südafrikanische Justizexperten. Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes betont, Pistorius habe grob fahrlässig gehandelt, als er im Februar 2013 vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abgab - auch wenn er dahinter nicht seine Freundin Reeva Steenkamp, sondern einen Einbrecher vermutete.

Außerdem verurteilte Masipa den behinderten Sportler zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen.

(APA/dpa/Red.)

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