Urteil: Sklaverei, die vererbte Gefangenschaft

Senegalese sculpture by Lamine Barro depicting a slavery scene
Senegalese sculpture by Lamine Barro depicting a slavery scene(c) EPA (Pierre Holtz)
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Präzedenzfall: Internationales Gericht brummt Niger Schaden-ersatzzahlung auf. Als eines der letzten Länder stellte Niger 2003 Sklaverei unter Strafe.

Wien/Niamey.Hadijatou Mani hat etwas geerbt. Doch diese Erbschaft bereitete der heute 24-jährigen Frau aus Niger viele Qualen. Denn bei ihrer Geburt 1984 wurde sie automatisch zu dem, was ihre Mutter bereits war: eine Sklavin.

Als eines der letzten Länder stellte Niger Sklaverei unter Strafe. Das war 2003. Doch den Gesetzen fällt es schwer, die jahrhundertealte Tradition im westafrikanischen Sahel, andere Menschen als Eigentum zu halten, aufzubrechen. Vor allem waren und sind es Schwarzafrikaner, die von Berbern unterjocht werden, heißt es bei „Anti-Slavery International“ (ASI). Die NGO schätzt, dass alleine in Niger heute noch 43.000 Menschen als Sklaven leben.

Für sie besteht dank Hadijatou Mani seit dieser Woche etwas mehr Hoffnung: Die einstige Sklavin verklagte ihren Staat vor dem Gerichtshof der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft Ecowas – und bekam prompt Recht. Niger wurde verurteilt wegen seiner Unfähigkeit, Mani vor der Sklaverei zu schützen. Sie bekommt 19.000 Dollar Entschädigung für ihren zehnjährigen Leidensweg.

Mit zwölf war Mani für rund 500 Dollar weiterverkauft worden und musste für ihren neuen Besitzer El Hadj Douleymane Naroua schwere Feldarbeit verrichten, für jeden „Fehler“ wurde sie geschlagen. Drei Kinder musste sie ihrem „Herrn“ gebären, sie wurde von ihm immer wieder vergewaltigt.

Von der Sklaverei ins Gefängnis

2005 schenkte Naroua ihr ein „Befreiungszertifikat“ und wollte sie zur Frau machen. Das wiederum wollte Mani nicht – und lief davon. Jetzt griff die Justiz ein: Zuerst urteilte ein Gericht, dass Mani im Zuge der Freilassung automatisch zur Ehefrau ihres Peinigers geworden sei, ein anderes Gericht verurteilte sie wegen Bigamie – sie hatte mittlerweile geheiratet – zu sechs Monaten Haft. Zwei saß sie ab.

Jetzt hat ihr der Ecowas-Gerichtshof doch noch Genugtuung verschafft. „Ich hoffe, das dient als Präzedenzfall“, freut sich Romana Cacchioli von ASI im Gespräch mit der „Presse“. Das Urteil zeige, dass „auch Menschen aus den untersten Schichten zu ihrem Recht kommen können“. Die Regierung müsse nun die Konsequenzen ziehen: „Vor allem müssen die Richter trainiert werden, denn die nehmen das bisher nicht ernst.“

Ebenso wichtig sei aber Aufklärung: „Die Regierung hat versäumt, das zu einem Hauptthema zu machen“, meint Cacchioli. In Zusammenarbeit mit lokalen NGOs, die leichter das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen, betreibt ASI Aufklärung: Man arbeitet mit pensionierten Richtern und Imamen zusammen und versucht, mit fahrenden Theatern – wie das erfolgreich bei der Aids-Aufklärung gemacht wird – den Menschen beizubringen, klarzumachen, dass es nicht „Herren“ und „Sklaven“ geben darf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2008)

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