Freispruch für Polizisten nach Tod eines Asylwerbers

Demonstration vor dem Gericht.
Demonstration vor dem Gericht.(c) EPA (Jens Wolf)
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Deutschland. Tumulte im Gericht nach der Urteilsverkündung, der Richter brauchte Polizeischutz. Vor vier Jahren verbrannte ein Asylwerber in einer Polizeizelle, die angeklagten Polizisten wurden nun freigesprochen.

Knapp vier Jahre nachdem ein Asylbewerber in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt verbrannte, sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Jänner 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag. Nach der Verkündung des Urteils brach im Gerichtssaal ein Tumult aus. Wütende Zuhörer stürmten auf den Vorsitzenden Richter Manfred Steinhoff zu und beschimpften ihn als Lügner.

Die Polizei ging bei dem Tumult im Gerichtssall gegen empörte Zuschauer vor und führte mindestens einen aus dem Saal. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mitglieder einer Initiative zum Gedenken an den Toten und skandierten Rufe wie "Dieses Urteil ist eine Schande" und "Menschenrechte gelten nichts mehr in Deutschland." Richter Steinhoff trat geschützt von Polizisten vor das Gericht, um die Menge zu beruhigen, was ihm jedoch zunächst nicht gelang.

In der Urteilsbegründung nach rund einstündiger Unterbrechung sagte der Richter, das Gesamtgeschehen habe nicht ausreichend erhellt werden können. Zeugenaussagen seien teils widersprüchlich gewesen.

Oury Jalloh starb im Jänner 2005 bei einem Brand in der Zelle. Todesursache war laut Gutachtern ein Hitzeschock. Der 23-jährige Mann soll das Feuer selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben, obwohl er gefesselt war. Der Prozess gegen die beiden Polizisten im Alter von heute 46 und 48 Jahren dauerte 22 Monate.

Oberstaatsanwalt Christian Preissner forderte in seinem Plädoyer am Montag für den damaligen Dienstgruppenführer der Polizei eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Jalloh könne möglicherweise noch leben, wenn der Beamte richtig auf den Rauchalarm reagiert und einen Feuerlöscher zur Zelle mitgenommen hätte. Für den zweiten Polizisten, der laut der ursprünglichen Anklage bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben soll, forderte Preissner Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Verteidigung plädierte für beide Angeklagten auf Freispruch.

Die Nebenkläger kritisierten in ihren Plädoyers die Ermittlungsbehörden scharf. "Es wurde hier so viel vertuscht, soviel verpfuscht, dass sich der Sachverhalt nicht mehr aufklären lässt, obwohl ein Mensch zu Tode kam", sagte Rechtsanwältin Regina Götz, die die Mutter des Opfers vertritt.

(APA)

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