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Tennisschläger im Flieger: EuGH kippt geheime Verbotsliste

10.03.2009 | 10:46 |   (DiePresse.com)

Ein Österreicher wurde aus dem Flugzeug geworfen, weil er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Er klagte. Der EuGH stellt klar: Die EU-Verbotsliste müsste öffentlich gemacht werden.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU aufgestellte geheime Liste verbotener Gegenstände an Bord eines Flugzeuges gekippt, nachdem ein Österreicher Beschwerde eingelegt hatte. Die EU-Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass die Liste nicht bindend sei, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlege. Die Verbotsliste gehöre nämlich nicht zu der Art von Maßnahmen, die geheim zu halten wären.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Österreicher Gottfried Heinrich, der 2005 in Wien-Schwechat von den Sicherheitsbehörden zum Verlassen eines Flugzeugs gezwungen wurde, weil er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Der Mann hatte vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Niederösterreich geltend gemacht, dass die Liste verbotener Gegenstände trotz eines EU-Gebots nicht veröffentlicht wurde. Das österreichische Gericht hatte den Fall (C 345/06) an den EuGH verwiesen.

Das Urteil der EU-Richter ist eine herbe Niederlage für die EU-Kommission und den Ministerrat. Die EU-Kommission durfte nach dem Urteil des EU-Gerichts die Geheimhaltungsregeln auch nicht bei der Anpassung der Liste anwenden. Daher sei sie die Verordnung zwangsläufig ungültig, entschieden die Richter.

 

(APA)

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3 Kommentare
Gast: Ein Querdenker
11.03.2009 19:37
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Der Kläger war wohl selbst Rechtsanwalt

Jeden andere kosteten die jede Vorstellung übertreffenden Kosten für die "rechtsfreundliche Vertretung" die Existenz.

Anders kann nicht verstanden werden, daß die EU solche rechtsbrecherischen Übergriffe wagt. Sie hat schon dafür gesorgt, daß sich nicht so leicht angegriffen werden kann.

Aber es haben wohl auch Juristen diesen hanebüchenen Unfug erdacht. Vielleicht Rechtsanwälte, die auf Aufträge hoffen. Auch so läßt sich Geld machen.

Das Monopol der Rechtsanwälte gehört endlich gebrochen. Dieses unnütze Übel gehört abgeschafft. Dann würden endlich Rechtsbrüche die den einzelnen nur geringfügig, sich aber in der Masse lohnen, von selbst aufhören.

Eine unveröffentlichte Liste ist wohl auch im Sinn der Fluggesellschaften oder des ohnehin unterbezahlten Wachpersonals. Es ist ein leichtes Zubort. Die abgegebenen Tennisschläger etwa gehen auf dem Postweg verlóren. Pech gehabt.

Ob sie auch Pelzmäntel, Goldringe und -barren oder Geldscheine auf der Liste haben...

Gast: MR
10.03.2009 16:47
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Traurig! Geheimgesetze gab es bisher nur im 3. Reich

Ein Geheimgesetz ist eine Pervertierung des Rechtsstaates.

Gast: Gast
10.03.2009 12:12
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So weit sind wir schon

daß das, was verboten ist, vor dem Volk geheimgehalten wird
verrückt wegen sowas überhaupt einen Prozeß führen zu müssen