Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU aufgestellte geheime Liste verbotener Gegenstände an Bord eines Flugzeuges gekippt, nachdem ein Österreicher Beschwerde eingelegt hatte. Die EU-Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass die Liste nicht bindend sei, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlege. Die Verbotsliste gehöre nämlich nicht zu der Art von Maßnahmen, die geheim zu halten wären.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Österreicher Gottfried Heinrich, der 2005 in Wien-Schwechat von den Sicherheitsbehörden zum Verlassen eines Flugzeugs gezwungen wurde, weil er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Der Mann hatte vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Niederösterreich geltend gemacht, dass die Liste verbotener Gegenstände trotz eines EU-Gebots nicht veröffentlicht wurde. Das österreichische Gericht hatte den Fall (C 345/06) an den EuGH verwiesen.
Das Urteil der EU-Richter ist eine herbe Niederlage für die EU-Kommission und den Ministerrat. Die EU-Kommission durfte nach dem Urteil des EU-Gerichts die Geheimhaltungsregeln auch nicht bei der Anpassung der Liste anwenden. Daher sei sie die Verordnung zwangsläufig ungültig, entschieden die Richter.
(APA)

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