Schettino und Reederei müssen zwölf Mio. Euro zahlen

Die Richter in Grosseto sprachen ihr Urteil.
Die Richter in Grosseto sprachen ihr Urteil.(c) APA/EPA/CLAUDIO GIOVANNINI
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Betroffene Gemeinden müssen sich mit 300.000 Euro begnügen. Auch die Ex-Geliebte des Kapitäns erhält Entschädigung.

Das Gericht in Grosseto hat den Kapitän der 2012 verunglückten Costa Concordia, Francesco Schettino, und die Reederei Costa Crociere zur Zahlung von Entschädigungen an mehrere Nebenkläger in Höhe von insgesamt 12,3 Millionen Euro verurteilt. Zu den Nebenklägern zählen überlebende Passagiere, Hinterbliebene, die Region Toskana und das italienische Umweltministerium.

Passagiere sollen insgesamt vier Millionen Euro bekommen. Mehrere Institutionen, darunter die Gemeinde auf der Insel Giglio werden insgesamt 5,5 Millionen Euro erhalten. Deren Bürgermeister kritisierte die Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro, die das Gericht seiner Gemeinde zugesprochen hat. Die Entschädigung sei zu niedrig für den Schaden, den die Insel erlitten habe, beklagte Sergio Ortelli. Auch die Region Toskana musste sich mit einer Entschädigung von 300.000 Euro begnügen.

Ex-Geliebte bekommt 30.000 Euro

Eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro erhielt die Ex-Geliebte des Kapitäns, Domnica Tschemortan, zugesprochen. Diese hatte berichtet, einen doppelten Schaden als Passagierin und wegen des "Medienangriffes" aufgrund ihrer Beziehung zum Kapitän erlitten zu haben. Sie hatte deswegen eine Entschädigung von 200.000 Euro verlangt. Die Tänzerin hatte sich zum Zeitpunkt des Unglücks mit Schettino auf der Kommandobrücke des Schiffes aufgehalten.

Nach seiner Verurteilung zu 16 Jahren und einem Monat Haft wegen der Havarie des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia im Jahr 2012 vor der italienischen Küste hat sich Kapitän Francesco Schettino "enttäuscht" gezeigt. "Ich werde weiterhin kämpfen, um zu beweisen, dass ich das Schiff nicht verlassen habe", betonte der 54-Jährige.

Schettinos Verurteilung ist nicht rechtskräftig. Seine Anwälte wollen Berufung einlegen. Bis das Verfahren durch die nächsten Instanzen gegangen ist, könnten Jahre vergehen. Der erstinstanzliche Prozess hatte im Juli 2013 begonnen.

(APA)

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