Nach Airbus-Crash: Ärztliche Schweigepflicht lockern?

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Debatte in Deutschland, ob Ärzte, die bei Arbeitnehmern in „sensiblen Jobs“ ernste psychische Probleme orten, deren Arbeitgeber warnen sollten.

Düsseldorf/Seyne-les-Alpes. In Deutschland ist nach dem mutmaßlich vom Copiloten herbeigeführten Absturz des Airbus A320 der Germanwings über Südfrankreich eine Diskussion über das Ausmaß der ärztlichen Schweigepflicht entbrannt: Konkret geht es um deren Anwendbarkeit auf Patienten, die „sensible Berufe“ ausüben und bei denen sich Verdachtsmomente auftun, denen zufolge die Berufsausübung zu gefährlich scheint.

Der Präsident der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Rainer Richter, lehnt eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab: „Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem“, sagte Richter der Deutschen Presse-Agentur. „Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet“ – konkret heißt das: etwa den Arbeitgeber zu informieren.

Eine Lockerung der Schweigepflicht für Berufe mit hohem Berufsrisiko könne nach Ansicht des Psychotherapeuten Katastrophen nicht verhindern. Das Problem sei „die grundsätzliche Schwierigkeit, bei einem Menschen die Absicht, sich und insbesondere Dritte zu schädigen, verlässlich zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einzuschätzen“. Auch eine Jahre zurückliegende Behandlung einer Depression lasse die Vorhersage einer späteren Suizidgefährdung nicht zu.

Pilotengewerkschaft erbost

Die Vereinigung Cockpit (VC) ist klar gegen eine Lockerung der Schweigepflicht im Fall von Piloten: „Das kann nur jemand sagen, der von der Materie gar keine Ahnung hat“, ereiferte sich der Präsident der Pilotengewerkschaft, Ilja Schulz, im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). „Wenn mein Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist, werde ich ihm gegenüber kein Problem ansprechen, weil immer die Angst vorm Fluglizenzentzug mitschwingt“, so Schulz. Und: „Besteht die Schweigepflicht, kann der Arzt dagegen echte Hilfe anbieten.“

Der Arbeitsrechtsexperte des Arbeitgeberverbandes BDA, Thomas Prinz, forderte allerdings eine Lockerung der Schweigepflicht in bestimmten Fällen: „Wenn Arbeitnehmer, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, psychische Probleme haben, sollte eine unabhängige staatliche Stelle davon erfahren“, argumentierte er. Dies könne etwa das Gesundheitsamt sein. Das Gleiche gelte auch für ansteckende Erkrankungen.

Fachpolitiker der Regierungskoalition lehnten eine Lockerung ab: Der Sozialdemokrat Karl Lauterbach, selbst Arzt, sagte: „Auch heute können Ärzte im Rahmen eines rechtfertigenden Notstands den Arbeitgeber informieren, wenn sie fürchten müssen, dass vom Patienten Gefahr für Leib und Leben anderer ausgeht.“ Jens Spahn (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Die ärztliche Schweigepflicht ist ein sehr hohes Gut. Ich kann nur davor warnen, aus spekulativen Annahmen mit Schnellschüssen zu kommen.“

Die Suche nach Opfern des Absturzes ist am Dienstag in Frankreich fortgesetzt worden. Die Arbeiten waren über Nacht unterbrochen. Man konzentriert sich neben der Bergung der Toten auf die Suche nach dem Flugdatenschreiber. Die Daten sollen Erkenntnisse zum Geschehen vor dem Absturz liefern. Zu der schwer zugänglichen Unfallstelle an einer Bergflanke in rund 1800 Metern Höhe wird ein Weg für Geländewagen gebaut. So soll man den Absturzort erreichen, wenn Hubschrauber nicht fliegen können.

Unternehmensfeiern abgesagt

Für die Kosten der Katastrophe stellt ein Versicherungskonsortium nach Angaben der Lufthansa rund 280 Millionen Euro zurück. Das Geld sei für Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen, Ersatz für den zerstörten Airbus und für die Kosten der Betreuungsteams, sagte ein Sprecher des Konzerns, zu dem Germanwings gehört, in Frankfurt. Die Lufthansa hat überdies die geplanten Feiern zum 60-jährigen Bestehen des Unternehmens abgesagt; stattdessen wird es einen Staatsakt im Kölner Dom am 17. April geben, der auch live übertragen wird. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2015)

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