Hat die Lufthansa Fehler Geshundheits-Check des Copiloten gemacht? Der 27-Jährige soll sich vor seinem Tod über tödliche Medikamenten informiert haben.
Der Rechtsstreit beginnt. Fast drei Monate nach dem Absturz der Gemanwings-Maschine berichtet die französische Staatsanwaltschaft Donnerstagabend von ihren neuen Erkenntnissen und ermittelt gegen Lufthansa und Germanwings. Es geht dabei um mögliche Fehler der Airlines bei der medizinischen Überprüfung des Copiloten Andreas L. Dieser war nach Angaben des zuständigen französischen Staatsanwalts fluguntauglich. Der 27-jährige Deutsche sei niedergeschlagen, instabil und psychisch krank gewesen, sagte Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris. "Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen", sagte Robin.
Der Co-Pilot sei im März an zehn Tage krankgeschrieben gewesen. In den vergangenen fünf Jahren habe er 41 verschiedene Ärzte konsultiert. Im letzten Monat vor dem Absturz seien es sieben Besuche gewesen.
Ermittlungen gegen Airlines
Der Staatsanwalt kündigte indirekt Ermittlungen gegen Lufthansa und Germanwings an. Er werde drei Untersuchungsrichter beauftragen, wegen fahrlässiger Tötung zu ermitteln. Es gebe aber bisher keinerlei Beweise, dass Germanwings oder die Muttergesellschaft Lufthansa Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des Copiloten gehabt hätten.
Robin sagte mit Blick auf den Copiloten, der das Flugzeug den Ermittlern zufolge absichtlich abstürzen ließ, er könne keine Untersuchung wegen Mordes eröffnen, "denn der Täter ist gestorben". Nun sollen die Untersuchungsrichter nach seinen Angaben die Frage beantworten, "wie das Arztgeheimnis und die Sicherheit von Flügen" gewährleistet werden könnten, "wenn man einen labilen Piloten hat".
Der Staatsanwalt hatte zuvor über vier Stunden lang in Paris mit etwa 200 Angehörigen von Opfern gesprochen, darunter Deutsche und Spanier, um sie über den Stand der Ermittlungen zu informieren.
Lufthansa: "Keine Kenntnisse über Ermittlungen"
Die Lufthansa reagierte zurückhalten. "Uns liegen derzeit keine Kenntnisse über Ermittlungen der französischen Staatsanwaltschaft konkret gegen Germanwings oder Lufthansa vor", teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit. Die ins Spiel gebrachten Ermittlungen richteten sich gegen Unbekannt "und nicht gegen einen bestimmten Tatverdächtigen", betonte sie. "Wie auch in den letzten Monaten werden wir die Ermittlungen der Behörden unterstützen."
Der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der die Angehörigen der deutschen Opfer vertritt, erklärte, nach seiner Einschätzung werde weder Lufthansa noch Germanwings ein Gesetzesverstoß nachzuweisen sein. Die Ermittlungen richteten sich gegen alle möglicherweise an der Katastrophe Beteiligten und nicht alleine gegen die Lufthansa, fügte er hinzu. Er wolle sich aber in den nächsten Wochen mit der Frage befassen, ob der Lufthansa ein Vorwurf wegen "Unterlassung" gemacht werden könne, weil die Fluglinie die Behörden womöglich nicht auf erkannte Sicherheitslücken im Umgang mit der Überprüfung von Piloten hingewiesen habe.
Die Maschine der Lufthansa-Tochter war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt. Alle 150 Insassen kamen ums Leben, darunter 72 Deutsche. Den Ermittlungen zufolge hatte Copilot Andreas L., der schon länger unter Depressionen litt, den Airbus in den französischen Alpen absichtlich in den Sinkflug gebracht. Den Flugkapitän hatte L. zuvor aus dem Cockpit ausgesperrt.
Copilot: In fünf Jahren 41 Arzt-Besuche
Andreas L. hatte laut Staatsanwalt Robin in "fünf Jahren 41 Ärzte" aufgesucht, davon sieben in den Monaten unmittelbar vor dem Absturz. Demnach hatte der Copilot eine "Psychose begleitet von Sehstörungen". Nach Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR traten die psychischen Probleme, unter denen L. bereits in seiner Ausbildung zum Piloten gelitten hatte, erst ab Ende 2014 wieder auf. Kurz vor dem Unglück soll er demnach im Internet auch nach tödlichen Medikamenten und Zyankali gesucht haben.
Der Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa war nach dem Unglück vorgehalten worden, den Copiloten womöglich nicht ausreichend medizinisch überprüft zu haben. So wurde die Frage gestellt, warum Lufthansa-Mediziner den Copiloten während seiner Ausbildung 2009 für flugtauglich erklärt hätten, obwohl bekannt gewesen sei, dass er weiterhin psychologisch behandelt werden müsse.
44 Särge mit Überresten von Opfern waren diese Woche von Marseille nach Düsseldorf geflogen worden. Die sterblichen Überreste weiterer Opfer sollen bis Ende des Monats übergeführt werden. Nach Angaben von Staatsanwalt Robin sollen nicht identifizierbare Leichenteile in einem Gemeinschaftsgrab im Dorf Vernet in der Nähe des Absturzortes bestattet werden.
(APA/dpa)