USA: Oberster Gerichtshof billigt Hinrichtungen per Giftspritze

Hinrichtungen per Giftspritze bleiben nach einem US-Gerichtsentscheid verfassungskonform..
Hinrichtungen per Giftspritze bleiben nach einem US-Gerichtsentscheid verfassungskonform..(c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com)
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Der Oberste Gerichtshof in den USA befand die bei Todesstrafen eingesetzte Giftmischung am Montag nicht verfassungswidrig - trotz mehrer qualvoller Hinrichtungen.

Die bei Hinrichtungen verwendete Giftmischung stelle kein "substanzielles Risiko schwerer Schmerzen" dar, begründete der Oberste Gerichtshof in den USA am Montag seinen Entscheid. Fünf der insgesamt neun Richter des Supreme Court billigten damit - trotz mehrerer qualvoller Hinrichtung in letzter Zeit - den Einsatz von Giftspritzen für den Vollzug von Todesstrafen. Die vier linksliberalen Richter konnten sich mit ihren Bedenken nicht durchsetzen.

Der Supreme Court hatte im Jänner die Vollstreckung von drei Todesurteilen im Bundesstaat Oklahoma ausgesetzt. Das Gericht reagierte damit auf Einsprüche gegen die vorgesehene Giftmischung, die nach Ansicht der Todeskandidaten gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung verstößt. Konkret ging es um das Beruhigungsmittel Midazolam, das die Todeskandidaten zunächst betäuben soll, ehe hochgiftige Drogen zum Herzstillstand führen. Midazolam kam unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett zum Einsatz, der vor einem Jahr nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.

Die Todesstrafe ist in 31 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück. Bundesstaaten mit Todesstrafe griffen zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern.

(APA/AFP)

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