Kinderpornos sind widerlich und illegal. Daher soll möglichst niemand Zugang zu ihnen bekommen, ist die deutsche Bundesregierung überzeugt und hat ein Gesetz verabschiedet, das einschlägige Webseiten per Sperrliste blockieren soll. Wer so eine Adresse im Internet ansurft, bekommt ein Stoppschild zu Gesicht. Die Frage, die sich immer bei derartigen Methoden aufdrängt: Was bringt es? In Deutschland hat die Maßnahme erhebliche Diskussionen ausgelöst. Kritiker werfen der Regierung vor, damit reine Augenauswischerei zu betreiben und den Weg für eine allgemeine Internet-Zensur zu ebnen.
Sperren nur Vorhang
Die Kritikpunkte an dem Gesetz, das den sperrigen Namen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" trägt, lassen sich schnell festmachen: Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) wirft Familienministerin Ursula von der Leyen vor, sie würde mit dem Gesetz lediglich einen Vorhang vor das Problem halten. Durch die Sperren würde Kindesmissbrauch und die Herstellung von Kinderpornos nicht gestoppt werden. Noch schlimmer wiegt die Tatsache, dass mit dem Gesetz die Infrastruktur für eine allgemeine Internet-Zensur geschaffen wird.
Allgemeine Netzsperren rücken näher
In einem Antwortscheiben an den AK Zensur schreibt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Martin Dörmann, dass die technische Infrastruktur aufgrund von Verträgen zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Providern für allgemeine Netzsperren bereits umgesetzt wird. Nach Ansicht der SPD würde das das Grundrecht auf Informationsfreiheit einschränken.
Wahltaktik?
Viele sehen in dem neuen Gesetz auch einen parteipolitischen Schnellschuss. Demnächst finden in Deutschland Bundestagswahlen statt. Mit den Kinderpornosperren versuchen die Regierungsparteien auf Teufel komm raus Wählerpotenzial zu requirieren, heißt es seitens der Kritiker. Wirklichen Schutz für Kinder würde das Gesetz nicht bieten, trotz anderslautender Aussagen der Familienministerin.
Sperrliste geheim und kaum kontrolliert
Nicht nur mit dem Konzept, sondern auch mit der technischen Umsetzung sind die Kritiker nicht zufrieden. Die Sperrliste wird vom BKA verwaltet und ist geheim. Einsicht erhält nur ein Expertengremium, dass laut Gesetz lediglich stichprobenweise und nur einmal pro Quartal überprüfen muss, ob die Einträge in der Liste wirklich Kinderporno-Angebote sind. Die Mitglieder des Gremiums dürfen aber auch öfter Einsicht nehmen. Umgesetzt werden die Sperrungen von den deutschen Internet-Providern. Sie müssen die Liste spätestens sechs Stunden nach einer Aktualisierung durch das BKA auch bei ihren Servern neu einspielen. Ein Zuwiderhandeln wird bestraft.
BKA könnte auch im Ausland Löschung anregen
Es stellt sich auch die Frage, warum die Regierung an der Stoppschild-Variante festhält und Seiten nicht direkt löschen lässt. Tatsächlich ist im Gesetz verankert, dass eine Blockade nur dann erfolgt, solang eine Löschung nicht möglich ist. Das gilt vor allem für Seiten im außereuropäischen Raum. Mangels Zuständigkeit hätte das BKA keine Befugnis, dort eine Löschung zu beantragen. Dem widerspricht ein Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (WD 3 - 3000 - 211/09), das Heise vorliegt. Die Behörde könnte sowohl die lokalen Polizeiämter und Interpol informieren, sowie die jeweiligen Provider auf die kriminellen Inhalte hinweisen. Damit würde das BKA nicht hoheitlich tätig werden, sondern nur informieren.
Österreichische Provider löschen sofort
Tatsächlich stehen die meisten Kinderporno-Server in den USA, wie die österreichische Meldestelle Stopline.at berichtet. Von 18.500 eingegangenen Meldungen seit 1998 enthielten 30 Prozent illegale Inhalte, davon 90 Prozent Kinderpornografie. Nur drei Meldungen im Jahr 2008 betrafen Seiten aus Österreich. Die heimischen Provider nahmen die Websites sofort offline.
Daten dürfen nicht verwendet werden
Ein Punkt bei dem die Gesetzgeber auf Kritik eingegangen sind, ist die Verwaltung der Benutzerdaten. Die bei den Providern aufgrund der Sperre anfallenden Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für strafrechtliche Verfolgung benutzt werden. Auch ist - im Gegensatz zu einem früheren Entwurf - keine Speicherung personenbezogener Daten vorgesehen.
Sperren greifen nicht
Zwar ist die Umgehung der Sperren strafbar. Dennoch wird das versierte Kinderporno-Konsumenten kaum abhalten, an ihre Inhalte zu kommen. Diese Einschätzung teilen auch die Teilnehmer einer repräsentativen Umfrage des Familienministeriums: 62 Prozent glauben, dass Kinderporno-Konsumenten weiterhin einen Weg finden werden, um an das illegale Material heranzukommen. Noch dazu gibt es andere Vertriebswege als Websites. Über Tauschbörsen, sogenannte Newsgroups oder direkt auf DVD oder Videokassette gelangen die Pädophilen weiterhin an Kinderpornos.
Österreichische Zweifel an Internet-Sperren
Zweifel am Sinn von Netzsperren hegte auch Woflgang Schwabl, Sicherheitschef der Telekom Austria, bei einer Podiumsdiskussion der Internet Service Provider Association Austria (ISPA) Ende Mai. Internet-Sperren seien zwar möglich, aber "sehr teuer und leicht zu umgehen". Seiner Ansicht nach sollte man lieber die Kriminellen als das Internet sperren. Die Polizei in Österreich setzt derzeit auch mehr auf die Zerstörung der kommerziellen Strukturen von Kinderporno-Herstellern. Unentgeltliche Angebote interessieren die Beamten nicht, sagte Harald Gremel von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie bei der Diskussion.

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