Lange Haftstrafen für Anschlag auf Asylheim in Deutschland

Der Haupttäter für den Angriff im niedersächsischen Salzhemmendorf wurde zu acht Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt. Auch seine zwei Mittäter müssen ins Gefängnis.

Acht Jahre Gefängnis für einen Brandanschlag auf ein Asylwerberheim: So lautet das Urteil des Landgerichts Hannover gegen Dennis L., der in dem niedersächsischen Ort Salzhemmendorf am 28. August 2015 einen Molotowcocktail in eine Flüchtlingsunterkunft geworfen hatte. Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes und Brandstiftung.

Auch gegen seine zwei Mittäter verhängten die Richter mehrjährige Freiheitsstrafen. Sein Helfer Sascha D., der als freiwilliger Feuerwehrmann nach dem Anschlag beim Löscheinsatz half, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde außerdem Alkoholentzug verordnet. Saskia B., die die Männer zum Tatort gefahren hatte, erhielt viereinhalb Jahre Freiheitsentzug.

"Nationalsozialistisch unterlegter Rassenhass"

Mit diesem Urteil folgte das Gericht im Großen und Ganzen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Brandsatz war in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe gelandet. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Der Vorsitzende Richter sah "den nationalsozialistisch unterlegten Rassenhass" der Angeklagten als Grund für die Tat.

Die Angeklagten waren geständig, stritten rechtsradikale Motive allerdings ab. Schuld an dem Angriff sei der Alkohol gewesen, sagten sie. Sowohl die Einschätzung des Gutachters als auch eine Analyse ihrer Handys sowie Zeugenaussagen zeichneten jedoch ein anderes Bild.

(red.)

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