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Ermittlung eingestellt: Gartenzwerg darf Hitlergruß zeigen

22.07.2009 | 14:49 |   (DiePresse.com)

Es sei ausreichend deutlich, dass der Künstler Ottmar Hörl die Nazi-Ideologie ablehne, so die Begründung. Der Zwerg war in einer Nürnberger Galerie ausgestellt. Er streckt den rechten Arm zum Hitlergruß aus.

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Die Staatsanwaltschaft Nürnberg wird weder gegen die Galerie noch gegen den Künstler Ottmar Hörl ermitteln. Zwar stelle der Hitlergruß ein Kennzeichen der ehemaligen NSDAP dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Allerdings werde die Darstellung nicht unter dem Straftatbestand erfasst, wenn der Inhalt in "eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt".

Der goldfarbene Gartenzwerg, der den rechten Arm zum Hitlergruß ausstreckt, hatte in den vergangenen Tagen für viel Wirbel gesorgt.  Ein Unbekannter hatte sich über die Präsentation der puppengroßen Kunststofffigur in einer Nürnberger Galerie beschwert und sich mit einem anonymen Schreiben an die Öffentlichkeit gewandt.

Persiflage des "Herrenmenschentums"

Hörl hatte den Gartenzwerg, den er selbst als Persiflage auf das "Herrenmenschentum" der Nazis betrachtet, für eine Ausstellung der Kunstmesse im belgischen Gent geschaffen. "Nazis sehen sich doch selbst als groß, blond und heldenhaft. Diese Eigenschaften hat doch kein Gartenzwerg", erläuterte der Leiter der Nürnberger Akademie für Bildende Künste.

700 Exemplare des Nazi-Zwerges waren im Frühjahr im Foyer der Kunstmesse zu sehen. In den vergangenen Tagen nahm die Nachfrage von Sammlern laut Hörl rasant zu (mehr...).

(APA)

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1 Kommentare
Gast: Heinrich Gültig
30.07.2009 13:58
0 0

Ermittlungen gegen den Gartenzwerg - Damals wie heute !

Die ganze Aufregung, den "Skandal" und der "Riesenzoff" (Zitat ¿Bild¿) um den "Nazi"-Gartenzwerg finde ich mehr als verrückt.
"Die Staatsanwaltschaft" ermittelt - stand in den Medien zu lesen. Dies zeigt doch wieder einmal das Bildungs-"Niveau" und das geistige Potential, auf welchem unser Land gelandet ist!

Es wurde gegen wegen einem "verfassungsfeindlichem Gruß" ermittelt, dabei wurde aber vollkommen vergessen, daß im 3. Reich der `Schöpfer¿des Gartenzwerges ebenfalls angezeigt worden wäre, nämlich wegen "böswilliger Verächtlichmachung des Staates und seiner Symbole" (§ 134a Reichsgesetz, StGG)!

Tatsache ist nur eines: Das Bildungsniveau in Deutschland ist von 1938 bis heute um 40% gesunken - der Fall des "Nazi"-Gartenzwerges macht diese Tatsache wieder einmal mehr als deutlich klar...!

Mit besten Grüßen

Heinrich Gültig