Minister "Inzuchtsprodukt" genannt: "ehrverletzend", aber legal

Unterlag vor Gericht: Minister Herrmann
Unterlag vor Gericht: Minister Herrmann(c) REUTERS (MICHAELA REHLE)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte Roberto Blanco als "wunderbaren Neger" bezeichnet. Daraufhin nannte ein Anwalt Herrmann "ein wunderbares Inzuchtprodukt". Laut Gerichtsurteil durfte er das.

Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ungestraft ein "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Das Landgericht Karlsruhe (Bundesland Baden-Württemberg) bestätigte ein entsprechendes Urteil. Herrmann hatte 2015 in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, dieser sei ein "wunderbarer Neger".

Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah - und schrieb Herrmann einen Brief mit der umstrittenen Formulierung. Der Betreff lautet: "Ihre rassistische Gesinnung".

Durch Meinungsfreiheit gedeckt

Der konservative Minister hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar "bewusst ehrverletzend", aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, "muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert". Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.

(APA/DPA)

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