Österreicher kippt Bayern-Rabatt in Bad vor Gericht

Die Bevorzugung Einheimischer lasse sich nicht nachvollziehen, sagte das Gericht.
Die Bevorzugung Einheimischer lasse sich nicht nachvollziehen, sagte das Gericht.APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Seit zehn Jahren kämpft der Mann für sein Recht. Einheimische zahlten in der Therme 2,50 Euro weniger als Fremde. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihm Recht.

Ein Österreicher ist in Deutschland bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine bayrische Therme zahlen musste als die Einheimischen - nun hat er recht bekommen. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag mitteilten.

Das Freizeitbad in Berchtesgaden nahe der Grenze zu Salzburg hatte allen Besuchern eine Ermäßigung um etwa ein Drittel gewährt, die aus den fünf Heimatgemeinden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreicher musste den vollen Eintrittspreis zahlen.

Der Mann streitet seit rund zehn Jahren für sein Recht. In den Vorinstanzen war er mit seiner Klage gescheitert. Das lasse sich "unter keinem Blickwinkel nachvollziehen", sagten jetzt die Karlsruher Richter. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken.

Im Zweifel hätte das Oberlandesgericht München den Europäischen Gerichtshof einschalten müssen, hieß es. Denn auch das EU-Recht verbietet Diskriminierung. Das zuständige Amtsgericht Laufen muss in der Sache nun noch einmal entscheiden.

(APA/dpa)

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