Zerstörung von Weltkulturerbe: Anklage fordert lange Haft

Zerstörung von Weltkulturerbe: Anklage fordert lange Haft
Zerstörung von Weltkulturerbe: Anklage fordert lange HaftAPA/AFP/ANP/PATRICK POST
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Das Urteil gegen den Islamisten müsse eine abschreckende Wirkung haben, erklärt die Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

Im Prozess um die Zerstörung von Weltkulturerbestätten in Timbuktu in Mali vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hat die Anklage eine Haftstrafe von neun bis elf Jahren beantragt. Das Urteil gegen den Islamisten Ahmad Al Faqi Al Mahdi müsse abschreckende Wirkung haben, sagte der Anklagevertreter Gilles Dutertre am Mittwoch in Den Haag.

Die Verkündung des Urteils und der Strafe ist für den 27. September vorgesehen.

Dutertre sprach sich zum Ende des dreitägigen Prozesses dafür aus, das Geständnis Al Mahdis und die Tatsache, dass er Reue gezeigt habe, in Betracht zu ziehen. Dem Islamisten wird die Zerstörung von neun Mausoleen und eines Teils der Sidi-Yahia-Moschee in der Wüstenstadt Timbuktu vorgeworfen.

Verteidiger: Angeklagter ist "großherzig" 

Der Verteidiger Jean-Louis Gilissen sagte vor Gericht, sein Mandant sei ein "ehrlicher Mann", der für eine kurze Zeit vom rechten Weg abgekommen sei. Er habe gemeint, das islamische Gesetz der Scharia richtig auszulegen. Al Mahdi sei "großherzig" und "sozial eingestellt". Er habe eine Nichtregierungsorganisation gegründet und für die Versöhnung muslimischer Gruppen gearbeitet.

Als bewaffnete Islamisten 2012 Timbuktu einnahmen, hätten sie Al Mahdi, der seit elf Jahren dort lebte, zu ihrem Chef der Sittenpolizei ernannt. Der Angeklagte habe eigenständig keine Entscheidungen getroffen, sondern Befehle ausgeführt.

Der ehemalige Lehrer und Islamschüler Al Mahdi hatte sich zum Prozessauftakt am Montag als erster Angeklagter in der Geschichte des Strafgerichtshofs schuldig bekannt. Bei der malischen Bevölkerung entschuldigte er sich dafür, nach der Einnahme der Stadt durch Islamisten im Juni und Juli 2012 die Zerstörung der zum Weltkulturerbe der UNESCO zählenden Stätten angeordnet zu haben.

Mahdi hatte als Mitglied der Islamistengruppe Ansar Dine, die 2012 etwa zehn Monate lang den Norden von Mali kontrollierte, die Sittenpolizei in Timbuktu angeführt. Er wachte über die Einhaltung der von Ansar Dine äußerst streng ausgelegten Regeln des Islam. Demnach ist eine Heiligenverehrung, wie sie in Timbuktu seit Jahrhunderten praktiziert wird, verboten.

Die Mausoleen von Timbuktu sind die Begräbnisstätte verstorbener Gelehrter, die als Schutzheilige bei Ereignissen wie Hochzeiten oder bei Problemen wie Hungersnöten angerufen werden. Timbuktu, die "Perle der Wüste" gilt wegen ihrer zahlreichen Mausoleen auch als "Stadt der 333 Heiligen".

Der Opferanwalt Mayombo Kassongo sagte dem Gericht, die Mausoleen von Timbuktu seien ein "Symbol für die Identität der Bevölkerung". Sie seien so etwas wie der Eiffelturm in Frankreich oder die Pyramiden in Ägypten. Wenn wie im Fall Timbuktu ein Wahrzeichen angegriffen und zerstört werde, würde der Stadt "ihr Goldenes Zeitalter und ihr Mythos aberkannt". Dafür stehe den Opfern Entschädigung zu.

(APA/AFP)

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