Ein Jahr Haft für "falsches" Opfer der Pariser Anschläge

Die Bar "Carillon", eines der Anschlagsziele
Die Bar "Carillon", eines der AnschlagszieleAPA/AFP/ALAIN JOCARD
  • Drucken

Eine Französin wollte Entschädigungszahlungen erschwindeln, verstrickte sich aber in Ungereimtheiten. Ein Strafgericht verhängte nun eine einjährige Haftstrafe.

Ein französisches Gericht hat eine Frau zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie sich fälschlicherweise als Opfer der Pariser Terroranschläge ausgegeben hatte. Ein Strafgericht in Versailles bei Paris kam am Montagabend zu dem Schluss, dass die 24-Jährige durch den Schwindel Entschädigungszahlungen erschleichen wollte. Dafür erhielt sie eine Haftstrafe von einem Jahr.

Zudem muss die Arbeitslose die symbolische Summe von einem Euro an einen Fonds für Terroropfer zahlen. Die Frau hatte sich einen Monat nach den Terroranschlägen vom November 2015, bei denen 130 Menschen getötet wurden, mit einem bandagierten Arm auf einer Polizeiwache gemeldet und angegeben, sie sei bei dem Anschlag von Jihadisten auf die Pariser Bar "Carillon" verletzt worden. Zudem habe sie ihre Kreditkarte und ihr Mobiltelefon verloren.

Die Polizisten schöpften Verdacht, weil die Frau von einer Explosion in der Bar sprach; die Täter hatten die Bar aber mit automatischen Feuerwaffen überfallen. Das von ihr vorgelegte Foto der Armverletzung war, wie sich herausstellte, aus dem Internet heruntergeladen. Das ärztliche Attest war gefälscht.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.