Den Haag. Viele Autofahrer haben mit dem Alkoholtest schon so ihre Erfahrungen gemacht und in das Röhrchen geblasen, das ihren Alkoholpegel misst. Auch Piloten, Rad- und Motorradfahrer müssen sich regelmäßig Alkoholkontrollen unterziehen, wenn die Polizei dies verlangt.
Die Einzigen, die nach einer Zechtour bisher nichts befürchten mussten, das waren die Fußgänger. Doch nun sollen in den Niederlanden auch Fußgänger zum Alkoholtest angehalten werden können. Denn dort planen die Innenministerin Guusje ter Horst und der Justizminister Ernst Hirsch Balin nun eine Gesetzesnovelle zu Reform der Gemeindeverordnung.
Darin soll festgelegt werden, dass die Polizei das Recht erhält, von Fußgängern einen Alkoholtest verlangen zu können. „Alkohol wirkt auf jeden Menschen anders. Man kann nicht immer sehen, ob jemand etwas getrunken hat oder nicht. Darum ist der Alkoholtest auch für Fußgänger notwendig“, so begründet die Haager Innenministerin ihren kuriosen Vorschlag.
Wo liegt die Promillegrenze?
Das neue Gesetz zur Alkoholkontrolle der Fußgänger soll den Städten und Gemeinden in den Niederlanden das Recht einräumen, in sogenannten „Problemgebieten“ solche Alkoholkontrollen durchführen zu können. Problemgebiete sind die Ausgehviertel in den Städten, wo sich das Abend- und Nachtleben abspielt. Zwar ist „öffentliche Trunkenheit“ in den Niederlanden verboten, doch immer wieder kommt es in den Vergnügungsvierteln zu Problemen mit Betrunkenen.
Unklar ist noch, ob die Polizei, ähnlich wie bei Autofahrern, die zu viel getrunken haben, bei Fußgängern oder Kneipenbesuchern dann auch ein Bußgeld verhängen darf oder nicht.
Und wo liegt die Promille-grenze für einen Fußgänger? Kann der noch nach Hause gehen, wenn er fünf Bier getrunken hat – oder ist das schon zu viel? Auch mit solchen Fragen wird sich das Haager Innenministerium noch beschäftigen müssen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2009)
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