Afrikaner verbrannt: Prozess in Deutschland wird neu aufgerollt

Ein Bransachverständiger bei einer Rekonstruktion des Vorfalles, der für den Asylbwerber Oury Jalloh mit dem Tod endete.
Ein Bransachverständiger bei einer Rekonstruktion des Vorfalles, der für den Asylbwerber Oury Jalloh mit dem Tod endete.(c) AP (Eckehard Schulz)
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In einem deutschen Polizeirevier ist vor fünf Jahren ein Asylwerber in seiner Zelle verbrannt. Zwei Beamte wurden vor einem Jahr von jeder Mitschuld freigesprochen. Einer von ihnen muss nun wieder vor Gericht.

Der Prozess um den Feuertod eines Asylbewerbers in einem deutschen Polizeirevier vor fünf Jahren muss neu aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag und gab damit der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Falle eines der beiden angeklagten Polizisten statt.

Das Landgericht Dessau hatte im Dezember 2008 zwei Polizisten von dem Vorwurf freigesprochen, mitschuldig am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers Oury Jalloh zu sein.

Lücken in der Beweiswürdigung

Nach Auffassung der Karlsruher Richter weist das Urteil des Landgerichts wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung auf. Die Angehörigen hätten das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, betonte die Vorsitzende Richterin am BGH, Ingeborg Tepperwien.

So sei unerklärlich, dass der an eine Pritsche in der Polizeizelle gefesselte Asylbewerber seine Matratze selbst angezündet haben und dabei keine Schmerzen empfunden haben soll. "Dieser Sachverhalt muss neu aufgeklärt werden", sagte Tepperwien.

Scharfe Worte des Richters nach Freispruch

Das Dessauer Landgericht hatte den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, zu spät auf den Feueralarm reagiert zu haben. Auch ein mitangeklagter Kollege wurde freigesprochen.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Manfred Steinhoff, hatte die Polizei damals in scharfen Worten für das Scheitern des Verfahrens mitverantwortlich gemacht und Beamten Falschaussagen vorgeworfen.

Tod in der Ausnüchterungszelle

Jalloh war genau vor genau fünf Jahren, am 7. Jänner 2005, bei dem Brand im Polizeigewahrsam gestorben. Er war zuvor festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze in der Gewahrsamzelle gefesselt, die später in Flammen aufging. Der Tod von Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst.

(APA)

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