Irland: Abtreibung bei Gefährdung als Menschenrecht

Irland Abtreibung Menschenrechte
Irland Abtreibung Menschenrechte(c) AP (Christian Lutz)
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Drei irische Frauen, die zur Abtreibung nach England reisen mussten, haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und zum Teil Recht bekommen: Eine Abtreibung muss in Irland möglich sein.

Drei irische Frauen haben mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg errungen: Eine Abtreibung muss unter bestimmten Umständen - etwa wenn das Leben und die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft oder die Geburt gefährdet wird - auch in Irland erlaubt sein. Das geltende Abtreibungsverbot verstoße gegen die Menschenrechte.

Eine der Klägerinnen ist eine in Irland lebende Litauerin. Sie hatte eine Krebserkrankung überwunden und befürchtet, dass ihre Schwangerschaft zu einem neuerlichen Ausbruch der Krankheit führen könnte. Eine Rückfallgefahr sei von ihren Ärzten bestätigt worden, jedoch habe keiner von ihnen einer Abtreibung zugestimmt, erklärte die Klägerin. Sie hatte die Abtreibung schließlich in England vornehmen lassen. Nach Ansicht der Richter hätte der Eingriff in Irland erfolgen sollen.

Familienplanung reicht als Grund nicht aus

Abgelehnt wurde hingegen die Klage von zwei weiteren Frauen, die wegen ihrer Familienplanung in Großbritannien abtreiben ließen. Dazu stellten die Straßburger Richter fest, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Familien- und Privatlebens garantiert, könne nicht als Recht auf Abtreibung definiert werden.

In dieser Frage gebe es unter den europäischen Ländern keinen Konsens, heißt es in dem Urteil. Dublin habe auf der Grundlage der "tiefen moralischen Werte des irischen Volkes" zwischen den Grundrechten auf Schutz des Privatlebens und dem Recht der ungeborenen Kinder auf Schutz ihres Lebens abgewogen. Die drei Klägerinnen hatten sich schließlich für eine Abtreibung in Großbritannien entschieden.

Aktivisten hoffen auf Gesetzesänderung

Die irische Vereinigung für Familienplanung begrüßte das Straßburger Urteil. Demnach könnte die Regierung nun gezwungen sein, ein Urteil des irischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1992 umzusetzen. Damals hatten die Richter entschieden, dass Abtreibungen im eigenen Land erlaubt seien, sofern das Leben einer Frau durch eine Schwangerschaft in Gefahr ist. Das irische Parlament verabschiedete daraufhin ein Gesetz, das Frauen erlaubt, im Ausland Abtreibungen vornehmen zu lassen, lehnte es seitdem jedoch ab, in Irland Abtreibungen aus medizinischen Gründen zuzulassen.

(Ag.)

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