Berlin/E.m./Ag. Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen Empfänger des Arbeitslosengeldes Hartz IV nicht mehr an Sportwetten und anderen Glücksspielen – Lotto-Tippscheine ausgenommen – teilnehmen. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln will der Glücksspielanbieter Westlotto, Betreiber des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset, unverzüglich Widerspruch einlegen, wie Unternehmenssprecher Axel Weber angekündigt hat. Das Gericht hat Mitarbeitern von Lottoannahmestellen untersagt, Spielscheine an Leute zu verkaufen, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, so die Begründung. Dazu zählten besonders Hartz-IV-Empfänger.
An den Annahmestellen herrscht Ratlosigkeit, wie das Verbot praktisch umgesetzt werden soll. „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist“, erklärte Weber, „wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen: ,Zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.‘“
Die Klage hatte der private Sportwettenanbieter Tipico eingebracht, der Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin heißt es, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Durch den Vertrag, der Ende 2011 ausläuft, wurde das Monopol der Länder auf Lotto und Sportwetten etabliert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2011)
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