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Hartz-IV-Bezieher: Glücksspiel verboten

10.03.2011 | 18:57 |   (Die Presse)

Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen gegen staatlichen Wettanbieter. Empfänger des Arbeitslosengeldes dürfen nicht mehr an Sportwetten und anderen Glücksspielen, Lotto-Tippscheine ausgenommen, teilnehmen

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Berlin/E.m./Ag. Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen Empfänger des Arbeitslosengeldes Hartz IV nicht mehr an Sportwetten und anderen Glücksspielen – Lotto-Tippscheine ausgenommen – teilnehmen. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln will der Glücksspielanbieter Westlotto, Betreiber des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset, unverzüglich Widerspruch einlegen, wie Unternehmenssprecher Axel Weber angekündigt hat. Das Gericht hat Mitarbeitern von Lottoannahmestellen untersagt, Spielscheine an Leute zu verkaufen, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, so die Begründung. Dazu zählten besonders Hartz-IV-Empfänger.

An den Annahmestellen herrscht Ratlosigkeit, wie das Verbot praktisch umgesetzt werden soll. „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist“, erklärte Weber, „wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen: ,Zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.‘“

Die Klage hatte der private Sportwettenanbieter Tipico eingebracht, der Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin heißt es, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Durch den Vertrag, der Ende 2011 ausläuft, wurde das Monopol der Länder auf Lotto und Sportwetten etabliert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2011)

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20 Kommentare
Gast: 1500
20.03.2011 20:07
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Schwachsinn

Natürlich darf ein Hartz IV Empfänger seinen Lottogewinn behalten. Aber richtig. Es ist Einkommen und er bekommt dann kein Hartz IV mehr. bei nem ordentlichen Gewinn wird ihm das aber eh egal sein... ;-))

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Glückspiel nur für mündige Bürger

Also derartige Maßnahmen sind eine Teilentmündigung des Bürgers.
Wer als Hartz IV Empgänger ein PKW unterhalten will, muß auch nachweisen ob dieses fremd finanziert wird. Beispielsweise durch Familienangehörige.
Kann es da dann auch nicht sein, dass z.B. ein Familienangehöriger sagt;
Hier hast du 10EURO zum "Spielen" damit du mir im Gewinnfall weniger auf der Tasche liegst?
Ich persönlich bin derzeit kein Hartz IV Empfänger und gehe eine Vollzeitbeschäftigung nach, finde diese Kölsche Entscheidung als Aachener aber als sehr schlechten Karnevalswitz. Möglich dass hier die Vorsitzenden Richter ihren Ursprung aus "Düüsseldoorf" haben.
Mein Sporttipp in dieser Sache:
Es wird Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Urteil wird gekippt.
Kölle Allaff, Herr Vorsitzender und 3 Raketen zum Mond.
Euer Aixclusivman

Gast: Aixclusivman
13.03.2011 17:27
0 0

Glückspiel nur für mündige Bürger

Also derartige Maßnahmen sind eine Teilentmündigung des Bürgers.
Wer als Hartz IV Empgänger ein PKW unterhalten will, muß auch nachweisen ob dieses fremd finanziert wird. Beispielsweise durch Familienangehörige.
Kann es da dann auch nicht sein, dass z.B. ein Familienangehöriger sagt;
Hier hast du 10EURO zum "Spielen" damit du mir im Gewinnfall weniger auf der Tasche liegst?
Ich persönlich bin derzeit kein Hartz IV Empfänger und gehe eine Vollzeitbeschäftigung nach, finde diese Kölsche Entscheidung als Aachener aber als sehr schlechten Karnevalswitz. Möglich dass hier die Vorsitzenden Richter ihren Ursprung aus "Düüsseldoorf" haben.
Mein Sporttipp in dieser Sache:
Es wird Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Urteil wird gekippt.
Kölle Allaff, Herr Vorsitzender und 3 Raketen zum Mond.
Euer Aixclusivman

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Die eigentliche Härte bei Hartz IV

Bevor jemand überhaupt für "würdig" befunden wird, ein Hartz IV-Bezieher zu sein, muß er das bis dahin Angesparte bis zum letzten Cent verbrauchen. Er darf also über keine finanziellen Rücklagen mehr verfügen. Daher ist es aus Bürokratensicht nur logsich und normal, wenn dem Hartz IV-Mensch nur noch das wirklich Allernötigste bleibt.

Würde man den Verursachern der riesigen Finanzmarktkrise in ähnlicher Weise auf de Füße steigen, so könnte ich das noch eher verstehen. Doch deren Interessen werden nach wie vor durch einflußreiche Lobbyies vertreten. Hartz IV-Bezieher besitzen eine solche nicht...

Gast: gabi-Mainhausen
12.03.2011 21:47
0 0

Lächerlich

Hier ..wie auch schon seit vielen Jahren..gehen die privaten Spieleanbieter gegen das staatliche Spielesystem vor...

Es geht um sehr, sehr viel Geld...

Vor vielen Jahren waren z.B. im Frankfurter Bahnhofsviertel jede Menge private Wettbüros vorhanden....die hat es nicht interessiert, ob jemand wenig oder viel Geld hat...es ging alleine nur um den Profit...

die staatliche Lotterie wird kontrolliert, mit jeder Faser..mit vielen Anwälten..von grossen Wettbüros!!!

Und vielleicht sollten wir ja als Hartz IV Empfänger nun auch eine Binde um den Arm tragen oder einen Stern an der Brust, ach ja..oder auch gebrandtmarkt.. damit wir für jeden sichtbar sind.

Tja..so wie ich das sehe, schützt das Grundgesetz nicht uns..sondern der Staat schützt sich vor uns..
Wo soll das noch hinführen!!!!


Gast: Fiona-Berlin
11.03.2011 18:25
0 0

Schade für die Loseverkäufer, Glück für Hartz IV Empfänger

Hartz IV Empfänger dürfen ihr Geld nicht mehr für Glücksspiel ausgeben. Ist doch gut! Denn schließlich dürfen Hartz IV Empfänger ihre Gewinne aus Glücksspielen sowieso nicht behalten. Das ist Einkommen und wird ihnen komplett weggenommen, nicht mal das Geld, dass sie für die Lose ausgegeben haben, dürfen vom Gewinn behalten. Gewinnt ein Hartz IV Empfänger 200 Euro im Lotto, bekommt er 200 Euro weniger Hartz IV. Verschweigt er seinen Gewinn dann ist er ein Sozialbetrüger und riskiert Strafanzeige und kompletten Leistungsentzug.
Insofern ist Glücksspiel für Hartz IV Empfänger sowieso sinnlose Geldverschwendung. Denn sie können ja ohnehin NICHTS gewinnen. Aber das Geld für die Lose nehmen die Lotto-Annahme-Stellen natürlich trotzdem gerne.
Desshalb könnte das Urteil nur für Empörung sorgen, wenn Hartz IV Empfänger Glückspielgewinne machen könnten. Da sie das praktisch nicht können, ist es eigentlich gut, dass sie vor sinnloser Geldverschwendung geschützt werden.

facts
11.03.2011 17:45
0 0

Eine sehr bedenkliche Entwicklung!

Wer bekommt als nächstes vorgeschrieben, was er mit seinem Geld zu tun hat?

Gast: Grobi
11.03.2011 10:52
0 0

Dann würden in Wien hunderte Wettbüros schließen müssen

Hier undenkbar.

1 0

Ein großer Teil der Sozialhilfe wird versoffen, verhurt und verspielt


Darum Sachleistungen, besonders für Kinder, anstatt Geld für die Unterschichten-Eltern.

Antworten Gast: Gast
11.03.2011 09:27
2 0

Hartz IV ist Arbeitslosengeld und somit eine Versicherungsleistung

Leider wurden durch den unsäglichen Schröder und seine rot-grüne Allianz Sozialhilfe und Arbeitslosengeld zusammengelegt, dh Menschen, die jahrelang gearbeitet haben und unverschuldet arbeitslos geworden sind, wurden durch die Sozialgesetze mit Leuten gleich gestellt, die z.B. nie erwerbstätig waren und immer von Sozialhilfe gelebt haben. Diese Gleichstellung ist in Tat und Wahrheit eine Diskriminierung und grobe Ungerechtigkeit gegenüber Arbeitslosen, die zudem für ihre Arbeitslosigkeit nicht verantwortlich zu machen sind, sondern ein völlig überlasteter und erodierender Arbeitsmarkt und eine versagende Politik.

Gast: Gast
11.03.2011 08:52
2 0

hartz-IV -bezieher sind keine entmündigten, werden aber offenbar so behandelt. das ist empörend.


Gast: Gast
11.03.2011 07:53
1 0

menschenverachtend, entwürdigend und diskriminierend

der deutsche rechtsstaat schafft sich ab?

Justin
11.03.2011 00:44
2 1

Zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.‘“

Wie wäre es mit verpflichtend anzubringenden Aufnähern an der Schulter oder Tätowierungen an der Stirn? Dann ließe sich auch leichter festellen, welcher Asoziale tagsüber im Park herumlungert anstatt vor den Leihfirmen für Hungerlöhne Schlange zu stehen.
Denn eines ist klar: Je mehr Arbeitslose es gibt, desto besser geht es der Wirtschaft, die Löhne und Arbeitsbedingungen demzufolge diktieren darf.

Gast: reja
10.03.2011 22:57
0 0

Glücksspielverbot

Warum wurde Kommentar gesspeichert? Entspricht er nicht den politischen Erfordernissen)

Gast: reja
10.03.2011 22:54
1 0

Glücksspielverbot

Ich bin ganz gut in Geischte -Man sollte alle Hatz IV-Empfänger mit einer "dem sozialen Status angepassten" Armbinde ausstatten. Das war doch schon mal in Deutschland. Im Übrigen ich bin kein Hartz IV-Empfänger.

Antworten Gast: L.W.
11.03.2011 10:10
1 0

Im Übrigen ich bin kein Hartz IV-Empfänger


Glaube ich Ihnen, bei uns heisst das ja auch Mindestsicherung.

Gast: denk mal nach
10.03.2011 21:55
1 0

Glücksspielverbot

Klar ist, man kann nicht mehr Geld ausgeben, als man wirklich hat. Für mich hat dieses Thema aber faktisch die gleiche Bedeutung wie alle Diskussionen um das völlig unsinige E10.
Abgesehen davon: wie bitte soll man denn kontrollieren, ob jemand Hartz IV-Empfänger, 1 €-Jobber oder Aufstocker ist? Oder wird denjenigen jetzt wöchentlich ein entspr. Stempel auf die Stirn gedrückt?

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Re: Glücksspielverbot

Ich könnte mir vorstellen, daß der Staat dieses Problem bürokratisch löst. Es wird für jeden Bürger einen seinem aktuellen Status angepaßten Ausweis geben, den er bei solchen Gelegenheiten (etwa bei der Abgabe eines Lotto- oder Totoscheines) vorzuweisen hat. Damit nur ja niemand über seine jeweiligen Verhältnisse lebt. Das ist schließlich den Politikern und Top-Managern vorbehalten...

1 0

Letzteres - ja

Denn dahin geht die Reise in unserer schönen Pathokratie. Hartz IV ist die Vorbereitung, die Sklaverei zu legalisieren - nichts anderes.

Antworten Gast: reja
10.03.2011 22:59
0 0

Re: Glücksspielverbot

Meine Meinung ist die gleiche, wie von dir geschrieben. Aber mein Kommentar wurde leiglich gespeichert und nicht veröffentlicht1