Neonazi-Terror: Köpferollen beim Verfassungsschutz

NeonaziTerror Koepferollen beim Verfassungsschutz
NeonaziTerror Koepferollen beim Verfassungsschutz(c) Dapd (Timm Schamberger)
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Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Leiter der zuständigen Abteilung entlassen, berichtet der "Spiegel". Beate Z. soll Terrorzelle mitgegründet haben.

Berlin/Apa/Afp. Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat dem „Spiegel“ zufolge erste Konsequenzen aus dem Skandal um Behördenversäumnisse bei der Verfolgung der rechtsextremen Thüringer Terrorzelle gezogen. BfV-Präsident Heinz Fromm hat den Leiter der zuständigen Abteilung, Artur Hertwig, seiner Zuständigkeit für den Rechtsextremismus enthoben. Die 2006 zusammengelegten Abteilungen für Links- und Rechtsextremismus wolle Fromm wieder trennen.

Neben einigen Landesämtern für Verfassungsschutz war auch das BfV nach Bekanntwerden der Neonazi-Mordserie in die Kritik geraten. Es sei weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zu verhindern noch Hinweise auf Unterstützer zu erhalten, hatte Fromm dem Bericht zufolge Ende November in einem Vortrag eingeräumt.

Der Neonazi-Gruppe werden neun Morde an Ausländern und zwei Sprengstoffanschläge mit rassistischem Hintergrund zwischen 2000 und 2006 zur Last gelegt. Zudem sollen die Mitglieder 2007 eine Polizistin getötet haben. Ende vergangenen Jahres waren erhebliche Pannen der Sicherheitsbehörden bei der Ermittlung gegen die Gruppe bekannt geworden.

Aufhebung des Haftbefehls?

Die Bundesanwaltschaft sieht unterdessen ihren Verdacht gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Z. bestätigt. Sie habe „die terroristische Vereinigung NSU mitbegründet“ und sich bis zum Ende daran beteiligt. Einzelheiten wurden nicht bekannt.

Beate Z.s Anwälte haben die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Sie halten eine Beteiligung der 36-Jährigen an den Terroraktionen für nicht ausreichend belegt. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2012)

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