"Organisierte Zuhälterei": Anklage gegen Strauss-Kahn

Archivbild: Strauss-Kahn im September vergangenen Jahres.
Archivbild: Strauss-Kahn im September vergangenen Jahres.(c) Reuters (Gonzalo Fuentes)
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Der Ex-IWF-Chef muss sich wegen der Teilnahme an Sex-Partys mit Prostituierten verantworten. Nun ist er unter Polizeiaufsicht auf freiem Fuß.

In der Affäre um Sexpartys hat die französische Justiz am Montag Anklage gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn erhoben. Die Vorwürfe lauteten auf "organisierte Zuhälterei", erklärte die Staatsanwaltschaft nach einer stundenlangen Befragung des 62-Jährigen durch Untersuchungsrichter in Lille.

Strauss-Kahns Anwälte teilten mit, dieser habe alle Vorwürfe "mit größter Entschiedenheit" zurückgewiesen. Er habe nichts von Prostituierten gewusst. "Herr Strauss-Kahn befindet sich hier zu einem großen Teil wegen seiner Bekanntheit, er wurde auf einen Scheiterhaufen gestoßen", sagte Anwalt Richard Malka. Laut Staatsanwaltschaft wurde Strauss-Kahn gegen eine Kaution von 100.000 Euro auf freien Fuß gesetzt, aber unter Polizeiaufsicht gestellt. Er darf keinen Kontakt mit anderen Verdächtigen aufnehmen.

Strauss-Kahn sollte eigentlich am 28. März vor die Untersuchungsrichter geladen werden. Es wurde erwartet, dass bei diesem Termin dann ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wird, das in eine Anklage münden könnte. Es gab zunächst keine Begründung, weshalb die Befragung vorgezogen wurde. Der einstige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) hatte sich Ende Februar wegen der Callgirl-Affäre bereits für zwei Tage in Polizeigewahrsam befunden.

Sex-Partys mit Prostituierten und Top-Polizist

Strauss-Kahn hatte an einer Reihe von Sexpartys in Luxushotels in Paris und in den USA teilgenommen. Für die Prostituierten sollen Unternehmer bezahlt haben. Unklar ist, ob Strauss-Kahn wusste, dass es sich bei den zu den Partys eingeladenen Frauen um Prostituierte handelte. Er bestreitet dies. Außerdem versuchen die Ermittler herauszufinden, ob der frühere IWF-Chef sich über die Herkunft des Gelds im Klaren war, mit dem die Partys bezahlt wurden.

Auf Beteiligung an Zuhälterei stehen in Frankreich bis zu 20 Jahre Haft, für Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. An den Sexpartys hatte auch die Nummer zwei der Polizei für Nordfrankreich, Jean-Christophe Lagarde, teilgenommen.

Anhörung im Zivilverfahren

Am Mittwoch kommt es zudem zu einer ersten Anhörung im Zivilverfahren des Zimmermädchens Nafissatou Diallo gegen Strauss-Kahn. Sie warf dem damaligen Chef des Internationalen Währungsfonds vor, sie in einem Hotel in New York sexuell angegriffen zu haben. Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers stellte die US-Justiz das Strafverfahren ein. Die Zivilklage, in der Diallo Schadensersatz wegen eines "gewalttätigen und sadistischen Angriffs" fordert, blieb davon aber unberührt.

(APA)

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