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Vater erschlug Vergewaltiger der Tochter - keine Anklage

20.06.2012 | 21:06 |   (DiePresse.com)

Ein 23-jähriger Texaner erwischte einen Mann, der sich an seiner fünfjährigen Tochter verging, und tötete ihn. Die Justiz sieht Notwehr als gegeben an.

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Ein Vater aus dem US-Staat Texas, der einen Mann bei einem sexuellen Übergriff auf seine Tochter ertappte und erschlug, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Eine Grand Jury aus Laienrichtern lehnte am Dienstag im Bezirk Lavaca eine Anklage gegen den 23-Jährigen ab. Staatsanwältin Heather McMinn erklärte, dass unter texanischem Recht der Einsatz von tödlicher Gewalt "erlaubt und gerechtfertigt" sei, um Sexualverbrechen zu stoppen.

Der Vorfall ereignete sich vor gut zwei Wochen auf der Ranch der Familie des Vaters in der Nähe der Ortschaft Shiner. US-Medienberichten zufolge zerrte der 47-jährige Jesus Mora Flores das kleine Mädchen in einen Stall. Demnach hörte der Vater seine fünfjährige Tochter schreien. Bei seinem Eintreffen habe er Flores erwischt, wie er sich an dem Mädchen verging, hieß es. Dann habe er auf den Mann eingeprügelt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte sich um eine Notwehrsituation. Die Tochter habe leichte Verletzungen erlitten, die mit den Aussagen der Zeugen übereinstimmten. Auf einer Pressekonferenz wurde die Aufzeichnung des Notrufs vorgespielt, der nach dem Vorfall bei den Behörden eingegangen war. Darin klingt der Vater bestürzt über die Schläge gegen Flores und bittet schluchzend um einen Krankenwagen.

Die Einwohner von Shiner begrüßten die Entscheidung der Justiz, von einer Anklage gegen den Vater abzusehen. "Ich finde es großartig, sie sollten ihm einen Orden geben für das, was er getan hat", sagte der 79-jährige Leroy Wagner der Zeitung "San Antonio Express News". Der 65-jährige Victor Casper sagte, er hätte genauso gehandelt: "Wenn es meine Kinder gewesen wären, hätte ich die gleiche Sache gemacht."

(Ag.)

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83 Kommentare
 
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Jede menge Täter-versteher hier


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Denkt was ihr wollt

Ich bin kein Freund der amerikanischen Rechtssprechung. Sie ist in aller Regel ein Albtraum und man wundert sich, wie ein Gemeinwesen auf solchen Grundlagen überhaupt funktionieren kann.

In diesem Fall aber sehe ich das anders. Hier hat die Rechtssprechung dazu beigetragen, dass die Texaner ein Problem weniger haben.

Gast: Kopfschüttel
22.06.2012 07:31
1 1

Schützt die Täter

Schon oft habe ich mich bei Urteilen hier in Österreich gewundert, dass die Gerichte zum Schutz der Täter urteilen. Wenn ich hier die Kommentare lese, dann scheint das wohl im Interesse der Mehrheit zu liegen.

Und dass der Vater in Tötungsabsicht handelte, ist mit keinem Wort erwähnt.

Gast: Gaast
22.06.2012 00:11
0 1

Selber keine Kinder?

Schlimm wie hier manche Gutmenschen dem Vater vorwerfen keine "Selbstbeherrschung" zu besitzen.

Das beweist nur, dass diese Leute selber keine Kinder haben und sich nicht im Geringsten vorstellen können, wie es als Vater sein muss, seine kleine Tocher schreien zu hören und einen Mann dabei zu erwischen wie er sich an ihr "vergeht".

Wer bei so etwas Kranken noch verlangt dass der Vater auch noch nachdenkt bevor er dem Mädchen zur Hilfe eilt, der hat endgültig den Sinn zur Realität verloren...
Ich kann den Vater vollkommen verstehen und bin mir sicher dass er nicht vor hatte den Mann zu töten...

Parallele zu Sittensen

Dies erinnert an einen 2 Jahre zurückliegenden Fall in Norddeutschland.
ein 78jähriger behindeter Rentner wurde von 5 Kosowo-Albanern in seinem Haus überfallen und ausgeraubt.
Als die Alarmanlage losging, flüchteten die Täter.
Der Rentner schoß hinterher und traf einen 16jährigen tödlich, der noch das Diebesgut in Form von Geldscheinen bei sich trug.
Das Gericht sprach den Rentner erst wegen Notwehr frei, aber aufgrund zahlreicher Beschwerden von Gutmenschen wird der Fall jetzt wieder neu aufgerollt und gegen den Rentner ermittelt, der bis heute einem Psychoterror ausgesetzt ist.

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Re: Parallele zu Sittensen

Wo soll hier eine Parallele zu ziehen sein? Man kann von einem 47 Jährigen mehr Verantwortungsbewusstsein verlangen als von einem Minderjährigen. Eine Vergewaltigung mit einem Raub gleichzustellen ist die nächste Farce.

Antworten Antworten Gast: guckmal
21.06.2012 19:26
3 1

@Sparta

!!!!

ein 78jähriger behindeter Rentner wurde von 5 Kosowo-Albanern in seinem Haus überfallen und ausgeraubt.

!!!!


Er hat "hinterhergeschossen"..

So sehr ihre "Lieblinge", die Kosovo-Albaner auch zu verurteilen sind, aber was hat hinterherschießen mit Notwehr zu tun?

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: guckmal
23.06.2012 22:36
0 1

Re: Er hat "hinterhergeschossen"..

na "hinterherrennen" konnt er doch nicht, oder glauben Sie noch an Wunderheilung im Affekt`?

Manno, wie wäre es mit a bissl nachdenken???

Antworten Gast: vito c
21.06.2012 17:28
3 0

Re: Parallele zu Sittensen

wozu schießt der mann auch auf flüchtende??? hätt er schießen sollen, solange sie noch auf ihn eintraten.

macht es einen unterschied zur bewertung dertat woher die täter stammten?

Antworten Antworten Gast: Hutbürger
21.06.2012 19:05
1 0

macht es einen unterschied zur bewertung dertat woher die täter stammten?

selbstverständlich. Man möchte von möglichst zivilisierten Tätern überfallen werden und nicht von irgendwelchen Wilden.

Gast: gast11111111111111111
21.06.2012 16:20
5 1

add: zudem hat der vater gezeigt, dass er in einer stresssituation keine kontrolle über sich hat. deshalb sollte der vater weiters eine therapie machen, um seine aggressionen zu beherrschen.

Agressionen in so einer Situation wo ein Mann sich über ein kleines Kind "hermacht" noch wegstecken zu können, würde übermenschlich sein und an ein Wunder grenzen.

Können oder wollen Sie den Vater nicht verstehen?

Ich befürworte auch keine Gewalt, aber noch weniger Verständnis bringe ich für Menschen auf die sich an kleinen Kindern "vergehen"!


Antworten Gast: vito c
21.06.2012 16:49
1 5

was hat das mit verständnis zu tun?

was hat es damit zu tun ob ich den vater verstehe, wenn der für totschlag noch nicht mal vor gericht muss? klar kann ich das verhalten des vaters in gewissen maßen verstehen. aber ich kann es nicht gutheißen.

und ja ich bin tatsächlich der ansicht, dass menschen, die aus ganz egal welchem grund derart heftig ausrasten, dass sie in diesem zustand einen menschen töten, dass eben solche menschen selbst eine gefahr für andere sind. dieser mensch hat eine tat verhindert oder unterbunden, dafür anerkennung. ABER danach wurde er selbst zum täter.

Antworten Antworten Gast: gast11111111111111111
21.06.2012 17:02
4 1

Re: was hat das mit verständnis zu tun?


wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

WO hat er mit seiner Handlung hier Tötungsabsichten gehabt??

zitat aus artikel oben:

""Auf einer Pressekonferenz wurde die Aufzeichnung des Notrufs vorgespielt, der nach dem Vorfall bei den Behörden eingegangen war. Darin klingt der Vater bestürzt über die Schläge gegen Flores und bittet schluchzend um einen Krankenwagen""


Re: Re: was hat das mit verständnis zu tun?

Der hat nur theater vorgespielt.

Gast: vito c
21.06.2012 15:13
3 7

richtig muss nicht rechtens sein

die einhellige meinung hier ist, der mann hat richtig gehandelt. dem kann ich mich nur teilweise anschließen. er hat den missbrauch an seiner tochter verhindert oder beendet. das ist nothilfe. daraüber hinaus hat er einen menschen getötet. warum soll es zulässig sein in einem rechtsstaat einen anderen menschen zu töten, egal was derjenige getan hat, wenn derjenige zu dem zeitpunkt der tötungshandlung selbst keine gefahr für andere mehr darstellte. sprich, der vater hätte zu dem frühesten zeitpunkt, an dem der angreifer nicht mehr in der lage war jemandem schaden zuzuführen aufhören müssen. den alles was danach kam war bestrafung oder rache. und für bestrafung wäre der staat texas zuständig gewesen, nicht aber der vater. ich sehe deshalb eine notwehrüberschreitung. auch wenn es eine ist, die ich persönlich nachvollziehen kann. wnn nicht bereits der erste schag letal war, hätte der vater spätestens bei den ersten anzeichen eines bewusstseinsverlust destäters aufhören müssen. ich bin der meinung der vater sollte für den todschlag an einem verbrecher zur verantwortung gezogen werden. zudem hat der vater gezeigt, dass er in einer stresssituation keine kontrolle über sich hat. deshalb sollte der vater weiters eine therapie machen, um seine aggressionen zu beherrschen.

Re: richtig muss nicht rechtens sein

"deshalb sollte der vater weiters eine therapie machen, um seine aggressionen zu beherrschen."
Also ich finde es ausgesprochen gut und auch wünschenswert, dass es noch Menschen gibt, die ihre angeborene und für ihr Überleben sinnvolle Aggression dazu benutzen, Leben, vor allem das ihrer eigenen Nachkommen, zu schützen.
Was Sie sich wünschen, zeigt der Film "Einer flog über das Kuckucksnest" sehr anschaulich.

Antworten Gast: Auf der Durchreise
21.06.2012 16:46
3 1

Re: richtig muss nicht rechtens sein

Ich finde es ja immer wieder lustig, wie diverse (Hobby-) Juristen und Freizeitpsychologen hier lang und breit, ohne genauere Informationen, schwadronieren.
Und ganz witzig wird es wenn man sich auf österreichisches Recht beruft, wenn der Vorfall in Texas stattfindet und daher österreichische Gesetze genau KEINE Bedeutung haben.

Wirklich niedlich...

Antworten Gast: alex74
21.06.2012 15:41
5 1

Re: richtig muss nicht rechtens sein

ich bin echt gespannt wie sie reagieren würden wenn jemand ihrer tochter vergewaltigt...

Tod: schon mal daran gedacht, dass er nach hinten auf eine Steinkante gefallen ist und sich das genick gebrochen hat?

Antworten Antworten Gast: vito c
21.06.2012 16:17
1 2

Re: Re: richtig muss nicht rechtens sein

es ist eben ein unterschied zwischen dem verhalten in einer extremsituation und der rrechtlichen lage. ich sag ja nicht ich würde anders handeln. ich sage nur dass ich dieses handeln nicht rechtlich und auch nicht moralisch gedeckt sehe. mehr nicht. und sollte ich selbst so handeln, dann gilt das auch für mich. dann sollte auch ich für ein solches verhalten zur rechenschaft gezogen werden. das verhalten des vaters ist auch für mich nachvollziebar. aber ich kann es nicht gutheißen.

schon mal daran gedacht dass der vaer solange zuschlug bis er selbst keine kraft mehr hatte. wir wissen es nicht. und wenn der täter durch den erstens chlag starb dann war dass auch alles ok.

aber wenn nicht: dann frag ich nochmal: warum soll es zulässig sein in einem rechtsstaat einen anderen menschen zu töten, egal was derjenige getan hat, wenn derjenige zu dem zeitpunkt der tötungshandlung selbst keine gefahr für andere mehr darstellte? und wenn ihnen meine unterstützung des rechtsstaatlichen prinzips nicht zusagt und sie lieber auf der seite der selbstjustiz und anarchie stehen, dann bitte ich doch anstatt einfach mit vergleichen zu argumentieren, doch bitte einfdach die letzte meiner fragen zu beantworten. warum soll es zulässig sein, jemanden zu töten, der keine gefahr darstellt?

Antworten Antworten Antworten Gast: alex74
22.06.2012 10:59
0 1

Re: Re: Re: richtig muss nicht rechtens sein

"warum soll es zulässig sein, jemanden zu töten, der keine gefahr darstellt?"

A.) er vergewaltigt ein 5jähriges Kind. Schon mal daran gedacht an deren Folgeschäden?

B.) da Breivik wieder aktuell ist: er ist 33 Jahre alt, 21 Jahre ist die Höchststrafe Gefängnis. Theroetisch kann er mit 54 Jahren aus dem Gefängnis. Wenn er nicht als psychisch krank bezeichnet wird, kenne ich keinen rechtlichen Grund ihn länger als die Höchststrafe festzuhalten.

für die 77 Toten wäre im man in den USA entweder im Todestrakt oder wirklich lebenslang im Gefängnis. In Europa wird er für jeden Toten nur 3,5 Monate bestraft.

noch ein Gedanke (sehr extrem):
sie sind bewaffnet auf der Insel gewesen, jedoch in Sicherheit. Der Irre ballert durch die Gegend. Was machen Sie dann? Laut Recht sind sie ja in Sicherheit und brauchen daher keine Notwehr. Schauen Sie dann zu oder versuchen sie ihn langsam zu nähern und zu erschießen, damit andere überleben?

Antworten Antworten Antworten Gast: Österreicher
21.06.2012 23:42
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Re: Re: Re: richtig muss nicht rechtens sein

Wie stellt ein Mann der ein KIND vergewaltigt keine Gefahr für die Gesellschaft dar? Die Welt ist um eine Bestie ärmer und damit besser geworden. Nebenbei haben die Eltern nun viel schlimmere Probleme zu lösen. Sorgen Sie sich nicht um den Täter sondern um das junge Opfer, dessen leben schon zerstört wurde bevor es noch richtig beginnt. Der Vater kann seiner Tochter zumindest garantieren, dass dieser Mann sie nie wieder angreifen wird.

Und genau deshalb will man bei uns die Geschworenengerichtsbarkeit zurückdrängen bzw. abschaffen!


das ist keine Notwehr, aber...

...es bleibt jeder Gesellschaft selbst überlassen, ob sie so eine (fahrlässige) Tötung im Affekt legalisieren will...
Es ist etwas fragwürdig, das als Notwehr zu bezeichnen. Man muss jemanden schon sehr unglücklich treffen, um ihn mit wenigen Faustschlägen zu töten.

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Extreme Situation

"...dass unter texanischem Recht der Einsatz von tödlicher Gewalt "erlaubt und gerechtfertigt" sei, um Sexualverbrechen zu stoppen....."
Gehe davon aus, dass keines unserer Gesetze auch nur ansatzweise so detailliert auf so eine Situation eingeht!?
Ich wäre wahrscheinlich schon sehr ausgezuckt, wenn einem meiner Kinder weniger gravierendes zugefügt worden wäre!

Gast: Augenmaß
21.06.2012 10:19
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Kein wirkliches Mitleid mit den Täter...

...aber auch der Vater hat nicht NUR in Notwehr gehandelt. So leicht erschlägt man niemand, das dauert schon ein paar Minuten.

Zu erklären ist das sicher mit dem Schock, daß jemand die eigene Tochter vergewaltigt.

Die Justiz also klagt den Vater deshalb nicht an, weil eben ein Affekt/ Schock/ Unzurechnungsfähigkeit vorliegt.

Sehe ich das richtig?


 
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