Nicht nur Fenster, auch Dach muss schneefrei sein

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Was Autofahrer bei Schneefall berücksichten müssen.

Wien. Der heftige Schneefall ab Dienstagnachmittag hat zeitweise für Chaos auf Wiens Straßen gesorgt – so mancher Autofahrer hat zudem vergessen, zu Besen und Eiskratzer zu greifen. Daran erinnert wurden sie unter anderem durch Strafzettel von der Polizei. Denn Fahrzeuge müssen, wie der ÖAMTC betont, selbstverständlich vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden – das betrifft nicht nur sämtliche Fenster (zur besseren Sicht), sondern auch das Dach, andernfalls droht eine Strafe in der Höhe von 30 Euro. Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft andere Verkehrsteilnehmer, können zudem Schadenersatzforderungen die Folge sein. Bei einem Unfall kann es sogar zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kommen. Wichtig ist auch, vor der Fahrt das Kennzeichen auf seine Lesbarkeit zu kontrollieren.

Pflichten von Hausbesitzern

Hausbesitzer sind vor allem in Städten verpflichtet, die Gehsteige vor dem Gebäude schneefrei zu halten und bei Glätte zu streuen. In Wien gilt das für die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Außerdem ist bei Risiko des Abgangs von Dachlawinen auf öffentliche Verkehrsflächen der Gefahrenbereich zu sperren und das Dach zu räumen – was von Streifenpolizisten routinemäßig kontrolliert wird. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2017)

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