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Küssel-Prozess schon wieder geplatzt

26.06.2012 | 18:22 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Verfassungsschützer entschlüsselten geheime E-Mails. Einer der drei Angeklagten "feuerte" demonstrativ seinen Anwalt, um so Zeit zu gewinnen.

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Der Geschworenenprozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung gegen den Frontmann der rechtsextremen Szene Gottfried Küssel (53) und die beiden Mitangeklagten Felix B. (35) und Wilhelm A. (40) ist erneut geplatzt. Nachdem schon der Prozessauftakt Mitte Mai ins Wasser gefallen war, weil zu wenige Geschworene gekommen waren, sorgte am Dienstag der Beschuldigte Felix B. für den nächsten Eklat.

B. kündigte seinem Anwalt Herbert Orlich vor versammeltem Gerichtshof die Vollmacht. Da Verteidigerpflicht herrscht, musste die Verhandlung zwangsläufig abgebrochen werden.

Die Sache schien schon vorher ausgemacht gewesen zu sein. Die Angeklagten hatten nämlich Zeit gewinnen wollen. Grund dafür ist ein erst am 6.Juni fertiggestellter und am 14.Juni in den Gerichtsakt gelangter Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Der 33-seitige Bericht gibt Aufschluss über den Inhalt von 2351 E-Mails, die auf dem PC des Angeklagten A. sichergestellt worden waren, aber bisher nicht entschlüsselt werden konnten. Eben das ist dem BVT nun spät aber doch mithilfe von EDV-Experten gelungen. Dem Vernehmen nach wirkt sich der Bericht belastend für B. und A. aus.

 

Alter Anwalt – neuer Anwalt?

Insofern hatte der Anwalt Orlich noch rasch einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung gestellt. Die Angeklagten, so beklagte er, sollten durch die kurzfristige Vorlage des Berichts offenbar „überrascht“ werden. Der Antrag wurde aber vom Senat (Vorsitz: Martina Krainz) abgewiesen.

Wie „Die Presse“ erfuhr, kennen die Anwälte den Inhalt des brisanten Papiers erst seit Montagnachmittag. Demnach wäre es also nur Dienstagfrüh möglich gewesen, die Beschuldigten in der U-Haft aufzusuchen, um die weitere Verteidigung zu besprechen (Küssel hatte auch tatsächlich Besuch von seinem Anwalt bekommen, für die anderen beiden Beschuldigten war die Zeit offenbar zu knapp). Küssel-Anwalt Michael Dohr nannte die Abberufung seines Kollegen Orlich eine „anwaltliche Notwehrmaßnahme“.

Indessen heißt es nun hinter den Kulissen, das Gericht rechne damit, dass B. seinen (Ex-)Anwalt erneut bestellt. Denn bis zum nächsten Verhandlungstag am 12.Juli wäre genug Zeit, um den Bericht zu studieren.

Die Anklage wirft den drei Männern vor, an der Einrichtung bzw. am Betreiben einer Neonazi-Homepage beteiligt gewesen zu sein. Das Trio bekennt sich nicht schuldig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2012)

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8 Kommentare

bedenklich

mit zähneklappern und fracksausen haben sich sicher hundertausende österrreicher zu bett begeben, da der brandgefährliche meinungstopterrorist, bombenleger und staatsumstürtzler küssel der 1. nicht zu fünf mal lebenslänglich verurteilt wurde. die grundfesten der republick österreich sind erzittert.

Gast: ROTFRONT
27.06.2012 10:25
0 3

Seit wann haben die blaunen Angeklagten Rechte?

Die sind ja eh schon "Rechte" brauchen also keins mehr zusätzlich, oder?

Gast: ROTFRONT
27.06.2012 09:51
0 2

Jooooooh! Selber schuid! Wärens Pfarrer geworden, dann könntens sich überall straffrei betätigen.

Aber so?
Friedl, geh' zum Uwe (in Häf'n)!

Gast: Hemingway
27.06.2012 07:24
3 1

Der Bad Ischler Mörder hat als Geschenk 5 Jahre bedommen und wird nach drei Jahren bedingt entlassen werden.


Antworten Gast: xxxx
27.06.2012 09:49
1 0

Re: Der Bad Ischler Mörder hat als Geschenk 5 Jahre bedommen und wird nach drei Jahren bedingt entlassen werden.

Das ist aber ein junger Bub und der wird noch viel für Österreich leisten.
Dem muss man eine Chance geben, dem armen Bub!

Gast: Kuesserbeobachter
27.06.2012 05:31
1 0

Was ist denn Briszant?

Hat er gar etwa "Einmal Sozialist, Immer Sozialist" als Email-Unterschrift gehabt?

meinungsfreiheit

lasst den kuessel seine meinung äussern,sowie alle andern im internet das dürfen.

Re: meinungsfreiheit

Um Himmels Willen. Er hat ja anscheinend eine vom vorgeschriebenen System abweichende Meinung. Wo käme man da hin, wollte man so etwas dulden.