Der Geschworenenprozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung gegen den Frontmann der rechtsextremen Szene Gottfried Küssel (53) und die beiden Mitangeklagten Felix B. (35) und Wilhelm A. (40) ist erneut geplatzt. Nachdem schon der Prozessauftakt Mitte Mai ins Wasser gefallen war, weil zu wenige Geschworene gekommen waren, sorgte am Dienstag der Beschuldigte Felix B. für den nächsten Eklat.
B. kündigte seinem Anwalt Herbert Orlich vor versammeltem Gerichtshof die Vollmacht. Da Verteidigerpflicht herrscht, musste die Verhandlung zwangsläufig abgebrochen werden.
Die Sache schien schon vorher ausgemacht gewesen zu sein. Die Angeklagten hatten nämlich Zeit gewinnen wollen. Grund dafür ist ein erst am 6.Juni fertiggestellter und am 14.Juni in den Gerichtsakt gelangter Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Der 33-seitige Bericht gibt Aufschluss über den Inhalt von 2351 E-Mails, die auf dem PC des Angeklagten A. sichergestellt worden waren, aber bisher nicht entschlüsselt werden konnten. Eben das ist dem BVT nun spät aber doch mithilfe von EDV-Experten gelungen. Dem Vernehmen nach wirkt sich der Bericht belastend für B. und A. aus.
Alter Anwalt – neuer Anwalt?
Insofern hatte der Anwalt Orlich noch rasch einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung gestellt. Die Angeklagten, so beklagte er, sollten durch die kurzfristige Vorlage des Berichts offenbar „überrascht“ werden. Der Antrag wurde aber vom Senat (Vorsitz: Martina Krainz) abgewiesen.
Wie „Die Presse“ erfuhr, kennen die Anwälte den Inhalt des brisanten Papiers erst seit Montagnachmittag. Demnach wäre es also nur Dienstagfrüh möglich gewesen, die Beschuldigten in der U-Haft aufzusuchen, um die weitere Verteidigung zu besprechen (Küssel hatte auch tatsächlich Besuch von seinem Anwalt bekommen, für die anderen beiden Beschuldigten war die Zeit offenbar zu knapp). Küssel-Anwalt Michael Dohr nannte die Abberufung seines Kollegen Orlich eine „anwaltliche Notwehrmaßnahme“.
Indessen heißt es nun hinter den Kulissen, das Gericht rechne damit, dass B. seinen (Ex-)Anwalt erneut bestellt. Denn bis zum nächsten Verhandlungstag am 12.Juli wäre genug Zeit, um den Bericht zu studieren.
Die Anklage wirft den drei Männern vor, an der Einrichtung bzw. am Betreiben einer Neonazi-Homepage beteiligt gewesen zu sein. Das Trio bekennt sich nicht schuldig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2012)
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