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Prozess gegen Muslime: Haft für Hauptangeklagten

03.07.2012 | 18:13 |   (Die Presse)

Vier Muslime am Dienstag in Wien vor Gericht: Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhielt ein 26-Jähriger drei Jahre Haft. Ein anderer Angeklagter ging frei, gegen zwei weitere wird noch verhandelt.

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Sein Mandant habe Reisen organisiert, zweimal sei er selbst mit dabei gewesen, als es Richtung Somalia ging – wobei aber schon in Äthiopien Endstation war. Vielleicht habe der in Wien lebende Thomas Al-J. (26) einfach nur „auswandern“ wollen. Etwa „um eine Koranschule zu besuchen“. „Wo ist da das Problem?“, fragt Strafverteidiger Lennart Binder am Dienstag das Gericht. Der Schöffensenat sieht sehr wohl ein – strafrechtlich relevantes – Problem: Und verurteilt Al-J. als Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein zweiter Beschuldigter, Sharif M., wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage wirft M. vor, er habe versucht, im Rahmen eines knapp dreiminütigen Telefonats Geldspenden für den Dschihad zu vermitteln. Auch M. bekennt sich „nicht schuldig“, auch sein Freispruch ist nicht rechtskräftig.

 

Weitere Urteile sollen folgen

Das Verfahren gegen zwei weitere Mitangeklagte wurde indessen vom Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) zur ergänzenden Beweisaufnahme ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Und noch zwei weitere Verdächtige der laut Anklage insgesamt sechsköpfigen Gruppe hatten sich dem Verfahren bereits vor dem Verhandlungsauftakt am 23. Mai entzogen. Einer durch Flucht. Und einer gab vor, sich um die erkrankte Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen.

Im Wesentlichen wird den Beschuldigten von Staatsanwältin Nina Mayrgündter vorgeworfen, die Ziele des Terrornetzwerks al-Qaida unterstützt zu haben. Der Erstangeklagte soll Reisen zu Terrorcamps organisiert haben. Anwalt Binder sprach dabei von „paranoiden Verschwörungstheorien“.

Vor Urteilsverkündung musste Dienstagvormittag eine mit Deutschland geplante Videokonferenz abgesagt werden. Zwei mutmaßliche Terroristen, die sich seit Ende Jänner vor dem Berliner Kammergericht zu verantworten haben und die von der Gruppe um Al-J. Unterstützung erfahren haben sollen, hätten sozusagen live befragt werden sollen. Die beabsichtigte Einvernahme der beiden war ursprünglich von den Berliner Behörden genehmigt worden. Dagegen legten jedoch deren Anwälte Rechtsmittel ein, „und darauf haben die Deutschen die Videokonferenz abgesagt“, konstatierte die vorsitzende Richterin.

 

Call-Shop-Mitarbeiter als Helfer

Zuletzt war auch noch ein Zeuge einvernommen worden, ein Mann, der in Wien-Fünfhaus einen Call Shop betreibt. Einer der Angeklagten war an den gebürtigen Äthiopier herangetreten und hatte ihn um Hilfe gebeten, da die Gruppierung um Al-J. eben über Äthiopien nach Somalia gelangen wollte. Um sich dort – laut Anklage – den Al-Shabaab-Milizen und damit dem Dschihad anzuschließen. Der Zeuge sagte, er habe versprochen, via Internet einen Ansprechpartner in Äthiopien zu suchen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2012)

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1 Kommentare
Gast: Paier
03.07.2012 23:43
3 0

„um eine Koranschule zu besuchen“. „Wo ist da das Problem?“, fragt Strafverteidiger

Um eine Koranschule zu besuchen, hätte der Angeklagte nicht "auswandern" zu müssen, sondern dies Vorort in Wien tun.