Mit einem kurzen Verhandlungstag ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der Wiederbetätigungs-Prozess gegen Gottfried Küssel und die Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. fortgesetzt worden. Die Männer, denen vorgeworfen wird, die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" eingerichtet und betrieben zu haben, wobei sie laut Anklage eine "nationalsozialistische Zielsetzung" bzw. den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern" verfolgt haben sollen, wurden dabei mit einem ergänzenden Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von Anfang Juni 2012 konfrontiert.
Dem Verfassungsschutz war es gelungen, den Mailverkehr des Drittangeklagten zu knacken, den dieser mit einer Spezialsoftware verschlüsselt hatte. Indem es die Polizei zuwege brachte, ein Passwort zu öffnen, konnten rund 2500 Mails gelesen werden, die Wilhelm A. offenbar für schutzwürdig gehalten und daher gesichert hatte.
In einem Mail vom Oktober 2008 hatte er etwa einem Bekannten mitgeteilt, "Gottfried und Felix" würden "Webspace für zwei Domains" suchen, um eine Homepage und "ein Forum für Österreich" zu betreiben. Während bisher nur ein unverschlüsseltes Mail bekannt war, in dem Wilhelm A. Küssel am 26. November 2008 wissen hatte lassen, er wolle mit den Domains nichts zu tun haben, tauchte nun ein acht Minuten zuvor verfasstes und verschlüsseltes auf, wo es demgegenüber unter offensichtlich von Wilhelm A. angenommener Vertraulichkeit hieß: "Ja, das mit den Domains mache ich."
Darauf angesprochen, verweigerte nun auch Wilhelm A., der bis dahin als einziger Angeklagter die Fragen des Gerichts beantwortet hatte, die Aussage: "Ich würde gern umfassend vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen." Er konnte daher auch nicht zu seinem Mailverkehr mit Felix B. befragt werden, dem er Anfang 2009 nach dem Registrieren der "alpen-donau.info" und des dazu vorgesehenen Forums die Zugangsdaten zu der rechtsgerichteten Seite übermittelt hatte.
Demgegenüber gibt es auch im aktuellen BVT-Bericht keinen Hinweis, dass Küssel diese Zugangsdaten erhalten hätte. Küssels Verteidiger Michael Dohr behauptet weiters, sein Mandant habe die verschlüsselt an ihn ergangenen Mails gar nicht lesen können, weil er über keine entsprechende Software verfügte. Dohr will das im weiteren Verlauf des Verfahrens mit Hilfe eines als Sachverständigen beigezogenen Computer-Experten nachweisen.
Im Unterschied zu Küssel haben die beiden anderen Angeklagten neue Rechtsvertreter. Nachdem Felix B. seinem bisherigen Anwalt Herbert Orlich die Vollmacht entzogen hatte, wird dieser nun von Katrin Ehrbar als Verfahrenshelferin vertreten. Auch Wilhelm A. hat nun in Stefan Schwalm einen Verfahrenshelfer, da sich sein ursprünglicher Rechtsbeistand - möglicherweise aufgrund der jüngsten Entwicklungen - von ihm getrennt hat.
Der Prozess wird am 20. August mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.
(APA)
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