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Bei "Fahrstunde" ums Leben gekommen: 14-Jährige verurteilt

07.08.2012 | 11:45 |   (DiePresse.com)

Ein 18-Jähriger wollte der Schülerin das Autofahren beibringen. Er rutschte von der Motorhaube und kam unter den linken Vorderreifen.

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Ein 14 Jahre altes Mädchen ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Schülerin hatte am Heiligen Abend des Vorjahrs unter ausgesprochen tragischen Umständen ihren Freund mit dem Auto überrollt, der 18-Jährige kam dabei ums Leben.

Der 18-Jährige, der selbst erst seit kurzem den Führerschein besaß, wollte der 14-Jährigen am Flugfeld Aspern das Autofahren beibringen. Er setzte sich auf die Motorhaube seines Mazda 323 und erteilte ihr Anweisungen. Als die 14-Jährige ruckartig losfuhr, rutschte der Jugendliche von seinem Pkw und wurde vom linken Vorderreifen erstickt.

"Er hat geschrien und gedeutet, dass ich fahren soll", berichtete die 14-Jährige unter Tränen vor Gericht. Als sie das machte, habe er den Halt verloren und sei auf allen Vieren gelandet: "Ich hab' gebremst. Das Auto ist weitergerollt. Ich konnte nicht bremsen. Auf einmal hat es doch ruckartig gebremst."

Als sie ausstieg, sah die 14-Jährige, dass sie mit dem linken Vorderreifen auf dem Hals ihres Freundes zum Stehen gekommen war. Der Bursch war bei Bewusstsein und rief ihr zu, dass sie den Wagen zurücksetzen solle. "Aber ich habe nicht gewusst, wie man nach hinten fahrt", schluchzte die Angeklagte.

Sie habe um Hilfe gerufen und eine vorbeikommende Spaziergängerin, die ihren Hund äußerln führte, gebeten, sich hinters Steuer zu setzen. Die Frau lehnte ab, sie verständigte jedoch mit ihrem Mobiltelefon Rettung und Polizei.

"Ich habe dann noch versucht, das Auto hochzuheben. Es ging nicht, weil es zu schwer war", gab die 14-Jährige zu Protokoll. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war ihr Freund tot. "Er ist erstickt. Ein rechtzeitiges Vorsetzen oder ein Rücksetzen des Fahrzeugs hätte den Tod abwenden können", stellte Gerichtsmediziner Christian Reiter fest.

"Es tut mir leid, dass ich das getan habe. Ich würde die Zeit gern zurückdrehen", hauchte das Mädchen auf den Vorhalt der Staatsanwältin, dass sie sich ohne Führerschein nicht ans Steuer hätte setzen dürfen.

Die 14-Jährige, die nach dem Polytechnikum eine Kosmetiker-Lehre beginnen möchte, befindet sich in einem sehr schlechten psychischen Zustand. Sie nimmt eine Therapie in Anspruch, wobei sie sich in den Monaten nach dem Unglück zumindest einmal wöchentlich mit dem Geschehenen auseinandersetzte. Vor ihrem Prozess hatte sie große Angst, da sie die Konfrontation mit den Eltern des Getöteten und dessen Freunden fürchtete.

Diese Sorge war insofern unbegründet, als zwar der Vater des Burschen bei der Verhandlung anwesend war, aber keine Vorwürfe in Richtung des Mädchens erhob. Der ebenfalls sichtlich mitgenommene Mann verzichtete auch darauf, sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen und auf diesem Weg Schadenersatz oder Schmerzensgeld-Ansprüche geltend zu machen.

(APA)

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