Wien. Die steirische „Gräfin“ und frühere Tierpark-Betreiberin Andrea Herberstein bekam sie. Der frühere „Konsum“-Boss Hermann Gerharter bekam sie auch. Die Rede ist von der Fußfessel. Also von jenem fix am Fußgelenk befestigten Kunststoffband, das einen Sender enthält und elektronisch Alarm schlägt, wenn der Träger des Bandes seine Wohnung widerrechtlich verlässt.
Seit 25. Juli sitzt auch ein mutmaßlicher Betrüger, der in Wien im Gefängnis war, im elektronisch überwachten Hausarrest. Das Besondere: Der Mann ist noch nicht verurteilt, er war zuletzt in U-Haft. Und es bestand sogar Fluchtgefahr. Sowohl über Herberstein (Betrug mit Fördergeldern) als auch über Gerharter (Untreue in Bezug auf einen quasi „geschenkten“ Bawag-Kredit) waren, wie berichtet, teilweise unbedingte Haftstrafen – freilich jeweils im unteren Bereich – verhängt worden. Beide Fälle gelten mittlerweile als vollständig abgetan.
Dass aber schon ein Untersuchungshäftling die Fußfessel bekommt, ist äußerst selten. Seit diese Art des Hausarrests gesetzlich möglich ist, seit 1. September 2010, durften österreichweit insgesamt nur zehn U-Häftlinge (Stand: 15.August 2012) in die eigene Wohnung übersiedeln. Einer davon ist der mutmaßliche Betrüger, der 54-jährige Akademiker A. Er ist zugleich der erste U-Häftling Wiens, dem eine Fußfessel bewilligt wurde. Ihm wird Beteiligung an Betrügereien mit Internet-Glücksspielportalen vorgeworfen.
Im Rahmen des – auch gegen andere Personen – laufenden Ermittlungsverfahrens war A. dem zuständigen Staatsanwalt positiv aufgefallen. A. kooperiert nämlich mit den Behörden, ganz nach Art eines Kronzeugen. Und doch ist seine Überstellung ins eigene Heim bemerkenswert: Als A. am 17. April in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert wurde, nahm die Justiz laut Auskunft seines Anwalts Klaus Ainedter sowohl Flucht- als auch Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr) an. Dies sei aber an sich noch kein Fußfesselhindernis, ergänzt der Verteidiger (Kanzlei Ainedter&Ainedter Rechtsanwälte). Die Justiz habe mit ihrer Entscheidung dennoch „Courage bewiesen“. Zum Vergleich: Bundesweit tragen derzeit insgesamt 192 Personen eine Fußfessel, allein in den Gefängnissen des Wiener Oberlandesgerichtssprengels sind es 77. Den Hauptteil machen also die verurteilten Strafgefangenen aus.
Alarm, wenn Häftling untertaucht
Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde eingeführt, um die teils chronisch überfüllten 27 Haftanstalten Österreichs zu entlasten. Häftlinge im Strafvollzug bekommen nur dann eine Fußfessel, wenn sie nicht mehr als (noch) ein Jahr absitzen müssen. Voraussetzung ist, dass die Betreffenden Wohnsitz und Beschäftigung haben. Sie dürfen sich dann (von Ausnahmen abgesehen) nur zu Hause oder am Arbeitsplatz aufhalten. Dies wird elektronisch überwacht. Verlässt ein Fesselträger unerlaubt seinen Bereich, wird Alarm ausgelöst. Und es droht eine Rückkehr ins Gefängnis.
Zirka 9000 Personen sitzen in Österreich in Haft. 192 Personen befinden sich samt elektronischer Fußfessel im Hausarrest. Nur in ganz seltenen Fällen – in Wien nun zum ersten Mal – bekommen auch U-Häftlinge (und nicht nur verurteilte Täter) die Fußfessel.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2012)
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