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Wiener Parkwächter-Reform: Aus weiß und blau wird weiß

30.08.2012 | 07:20 |   (DiePresse.com)

Die Blaukappler werden zu Weißkapplern: Die neuen Parksheriffs sind für Parkgebühr- und StVO-Verstöße zuständig und dürfen auch Krallen anlegen.

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Noch bevor im Oktober die Parkpickerlzonen ausgeweitet werden sollen, treten deren Überwacher neu organisiert auf. Am Samstag, den 1. September, tritt die Neuordnung der Wiener Parkraumüberwachung in Kraft. Künftig wird es keine "Blaukappler" mehr geben. Sie werden nämlich mit den "Weißkapplern" zu einer neuen Truppe fusioniert, die sowohl Parkgebühren- als auch StVO-Verstöße ahnden kann. Außerdem dürfen die "Parksheriffs" nun falsch abgestellten Autos auch Parkkrallen anlegen.

Seit 1994 waren die Kompetenzen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf zwei Einheiten aufgeteilt. Die bei der Stadt angesiedelten "Blaukappler" durften lediglich die Entrichtung der Parkgebühren kontrollieren. Die zur Polizei gehörenden "Weißkappler" waren wiederum bloß bei Park- und Halteverboten oder der Einhaltung von Ladezonen zuständig. Mit der Neuorganisation soll das Kompetenz-Wirrwarr nun der Vergangenheit angehören und die Verwaltung einfacher werden.

Wien zahlt, Polizei schafft an

Als Kopfbedeckung dient dem umstrukturierten Überwachungstrupp durchgehend eine weiße Kappe. Die neuen "Parksheriffs" werden zur Gänze von der Stadt Wien bezahlt, sind dienstrechtlich und somit auch ausbildungstechnisch aber der Exekutive unterstellt.

Damit erhalten sie auch das Recht, Parksündern eine Parkkralle anzulegen. Das durfte bisher nur die Polizei. Die Wegfahrsperren sollen aber nur im Ausnahmefall angewendet werden, wenn die Strafverfolgung des Lenkers un- oder nur sehr schwer möglich ist - beispielsweise bei Autos mit ausländischem Kennzeichen.

Auf die neuen Parkraumüberwacher kommt jedenfalls schon bald mehr Arbeit zu. Denn ab 1. Oktober werden planmäßig die Kurzparkzonen auf fünf weitere Bezirke außerhalb des Gürtels ausgeweitet. Deshalb wird die Sherifftruppe bis dahin um 60 weitere Personen auf mehr als 400 aufgestockt, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (G).

(APA)

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52 Kommentare
 
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Gast: sepperldepperl
31.08.2012 07:48
0 0

eh kloar

Sieh in den Spiegel: wenn du schön aussiehst, musst du auch Schönes tun; wenn hässlich, musst du den Mangel der Natur durch Edelsein ausgleichen.

Na dann bitte Edelsein.

Frage: Was ksoten die 400 Parksheriffs und der Rest der Truppe+Frühpension+Prämien+Sonderleistungen ?

Was könnte man doch einmal berichten, oder liebe Presse ???
Geht dieser Businesscase überhaupt auf ??

das geht ohne Volksbefragung?


Gast: Gast2
30.08.2012 16:01
0 0

Nachprüfung

Bekommen die ehemaligen "Blaukappler" jetzt eine Nachschulung zuzüglich Extraprüfung? Was geschieht mit denjenigen, die als Blaukappler im Einsatz sind, aber die neuen Weisskapplerkompetenzen nicht aufbringen können? Bleiben diese trotzdem im Dienst? Dürfen diese trotzdem unqualifiziert "strafen"?

Re: Nachprüfung

Oiso so schwer wird des a net sei.

Re: Nachprüfung

Parkkrallen anlegen ist schon schwer. ich glaub das muss man studiert haben dass man das versteht.

Gast: naaaaaaaaaaaaa
30.08.2012 14:37
1 1

und dürfen auch Krallen anlegen.

und damit einem parksünder auch ordentlich das gesicht zerkratzen???

*LOL*

Gast: Gasterus
30.08.2012 14:13
3 0

Ein

... Kapperlbeauftragter muss her!

Antworten Gast: najaaaaa
30.08.2012 16:23
1 0

Re: Ein

gibts ja schon.nennt sich innenminister...

*lol

Gast: kritikerrr
30.08.2012 14:04
3 0

Datenschutz

Was mich unglaublich verärgert ist die Sache, auf die ich vor einiger Zeit mal aufmerksam wurde. Und zwar, seit Handyparken wird jedes Kennzeichen eines Autos, das kein Parkpickerl hat und wo kein Parkschein ausgefüllt wurde in der Datenbank abgefragt, ob dafür mit dem Handy Parkgebühren entrichtet wurden. Es wäre ein leichtes, Kennzeichen von Fahrzeugen die zur Fahndung ausgeschrieben sind (sprich gestohlen wurden) auch in diese Datenbank einzupflegen. Dies wird aber nicht gemacht, aus Datenschutzgründen. So kommt es, dass ein als gestohlen gemeldetest Auto eben schon 8 mal abgefragt wurde, schon 8 Parkstrafen an der Scheibe hat und für die Polizei und den Besitzer trotzdem unauffindbar bleibt...

Antworten Gast: xxxx
30.08.2012 14:37
2 3

Re: Datenschutz

Na, da würden ja sofort alle Schlauen ihr Auto gestohlen melden, bevor sie einen Kurzparkschein verschwenden.
Habens darüber schon nachgedacht?
Oder überhaupt jemals?

Antworten Antworten Gast: kritikerrr
30.08.2012 23:01
0 0

Re: Re: Datenschutz

ja genau, und die polizei stellt dann umgehend das fahrzeug sicher und sie können es dann aus simmering oder von wo auch immer abholen. ist erstens sehr praktisch, und außerdem fragt da sicher keiner nach, wenn das mehrmal pro woche passieren würden. haben sie darüber schon mal nachgedacht, sehr verehrter herr?

Re: Re: Datenschutz

und das merkt dann natürlich keiner?

Gast: Üzgyr Y.
30.08.2012 13:31
2 7

Finde Parkscherifs gut. Die machen die Parkplätz frei von schlechten Autofahrer

Wie oft muss man sich ärgern weil alle Ladezonen zugeparkt?
Oder Einfahrt verstellt?
Da stehen Autos ganzen Tag in Kurzparkzone.

Die sollen alle zahlen. So ohne Disziplin, keine Rücksicht nehmen.

Re: Finde Parkscherifs gut. Die machen die Parkplätz frei von schlechten Autofahrer

des Falschparkers Kraxn sollte versteigert werden.so kämen wir Armen auch einmal zu guten Autos .

unverständlich und dämlich

finde ich, welchen Stellenwert das Auto bei vielen hat? man sollte, deren Meinung nach, den autofahrer ja nicht Strafen oder besteuern! selbst wenn der Autofahrer am Gehsteig parkt oder keinen Parkschein verwendet! fasst ja nicht die Heilige Kuh an!!! so los geht's mit den roten stricherl!!!

Re: unverständlich und dämlich

wobei... mich würde mal interessieren wie sich das die Parkraumbewirtschaftungsgegner denn so vorstellen, wenn gratis geparkt werden dürfte in Wien? da würde man sicher schnell vorankommen und jede Menge Parkplätze finden!

Antworten Antworten Gast: speibender regenbogen
31.08.2012 00:02
1 0

Re: Re: unverständlich und dämlich

das gratisparken hat in wien ja auch ewigkeiten lang gut funktioniert, bis der stadt das geld ausgegangen ist. seit damals gibts nurmehr ärger.

Wunderbar!

Endlich können die bestens geschulten Misanthropen ihre Muskeln spielen lassen.
Obwohl ich ein gültiges Jahrespickerl für den ersten Bezirk ordnungsgemäß an meiner Windschutzscheibe kleben habe, erhielt ich schon die eine oder andere Strafe wegen fehlendem Parkschein.
Diese Verfahren wurden dann natürlich eingestellt, nachdem ich dort anrief.
Was aber passiert wenn ich mein KFZ in Simmering kostenpflichtig abholen musste?
Wie sagt man so schön?

Re: Wunderbar!

da muss man darauf achten, wo man parkt,Brille auf.

Re: Wunderbar!

Nur Falschparker werden abgeschleppt, dann auch mit Parkpickerl. Das Parkpickerl ist ja kein Freibrief zum Parken in Hauseinfahrten, Ladezonen,...
Wegen fehlendem Parkschein wird nicht abgeschleppt.
Und bei unberechtigtem Abschleppen kann man einen Bescheid verlangen, muss zunächst nichts zahlen und kann den Rechtsweg beschreiten und seine Argumente und Beweise vorbringen.

Re: Re: Wunderbar!

verzeihen sie aber sie si sind absolut ahnungslos. Aber da kann ich ihnen mit einem Beispiel gerne helfen.
Beim Parken vor einer Einfahrt darf z.B nur abgeschkeppt werden wenn man ausfahren will, Wenn aber ein Fzg hineinfahren will, ist das abschleppen nicht erlaubt, sondern nur eine besitzstörungsklage. In Wirklichkeit schert sich keiner darum, es wird einfach abgeschleppt.
Um sein FZg wieder zu erlangen, muss man einen Bescheid unterschreiben, dass man keinen Einspruch gegen das Abschleppen oder die Gebühren dafür erhebt.

Antworten Antworten Gast: Gast2
30.08.2012 15:58
1 0

Re: Re: Wunderbar!

"Und bei unberechtigtem Abschleppen kann man einen Bescheid verlangen, muss zunächst nichts zahlen und kann den Rechtsweg beschreiten und seine Argumente und Beweise vorbringen."

In der Praxis bekommen Sie das Auto nach unberechtigtem Abschleppen nicht ausgehändigt, wenn Sie nicht gleich zahlen. Die Mitarbeiter an der Kassastelle haben juristisch keine Ahnung und rücken das Auto nicht ohne Zahlung heraus.

Der von Ihnen vorgeschlagene "Rechtsweg" ist ein Verwaltungsverfahren. In einem solchen bekommen Sie Ihre Auslagen und Kosten nicht ersetzt.

... als auch StVO-Verstöße, begrenzt auf den ruhenden Verkehr, ahnden kann.

wäre die korrekte Berichterstattung.
.
StVO ist mehr als nur Parkraum und andere Abestellflächen!
.
"Polizei schafft an" - ist jedenfalls bedenklich: "Polizei vollzieht" ist der Begriff von Polizeiarbeit - die Befehlsgewalt hat noch immer der Bürger über die Legislative!

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Seit die Vassilakou was zu sagen hat,

haben die Autofahrer nichts mehr zu lachen.
Selbst Schuld, was wählt's auch GRÜN.

Re: ... die Autofahrer nichts mehr zu lachen?

Sie meinen damit jene "Autofahrer(-innen)" welche die allgemeine Ordnung übertreten - uns das ist gut so, die sollen auch nichts zu lachen haben - es geht ums Börserl :-)))

Gast: DerKomiker
30.08.2012 11:08
11 1

400 Mitarbeiter

Die fressen einen Großteil der Gebühren für die Parkraumbewirtschaftung wieder aus.

Na wenigstens wurden ein paar neue Hilfarbeiterjobs generiert.

 
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