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Ex-Freundin halbtot geschlagen: Sieben Jahre Haft

06.09.2012 | 20:02 |   (DiePresse.com)

Ein 19-Jähriger ist wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Freundin in einem Einkaufszentrum mit einer Beißzange schwer verletzt.

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Ein 19-Jähriger, der am 14. Mai 2012 seine Ex-Freundin im Donauzentrum mit einer Beißzange halbtot geschlagen hatte, ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit 5:3 Stimmen denkbar knapp im Sinne der Anklage aus. Sein Verteidiger hatte auf schwere Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Bedenkzeit wurde erbeten.

"Es tut ihm leid, was passiert ist. Er hatte seine Gefühle nicht unter Kontrolle." Mit diesen Worten hatte der Anwalt die gewalttätige Attacke des 19-Jährigen zu erklären versucht. Dieser hatte mit voller Wucht eine 600 Gramm schwere Zange mindestens zehnmal auf den Kopf eines 18 Jahre alten Mädchens geschlagen, das sich nach wenigen Monaten Beziehung wegen gewalttätiger Übergriffe von ihm getrennt hatte.

(APA)

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9 Kommentare
Gast: ___
10.09.2012 14:10
0 1

Frechheit

Ein Vergewaltiger und Dorgendealer bekommt 1 Jahr auf Bewährung wenn überhaupt und einer der einer schwere körperverletzung begangen hat 7 Jahre.. wo ist da die grechtigkeit nirgends!!!!!

Gast: Enttäuschter
07.09.2012 11:10
0 3

Der Richter ist eine Schwei*!

Da ich mir sicher bin dass das Opfer bleibende Schäden (äußere wie seelische) davontragen wird ist der Urteilspruch eine Frechheit!
Aber so ist die österreichische Justiz eben! Bei Kinderschändern, Vergewaltigern, Gewalttäter mit "südlichen Temperament", etc. milde Strafen und bei Drogensüchtigen, Kleinkriminellen, Selbstverteidigern harte Strafen! Mit solch Urteilen zerstört man jedes Vertrauen in die "freie" Justiz!

Gast: Final Justice
07.09.2012 09:26
4 3

Opferverhöhnung

Bei einem Strafrahmen von 5 bis 20 Jahren für den Mordversuch bekommt diese Kreatur bei dieser gewaltdominierten Vorgeschichte und der dreisten opferverhöhnenden Verantwortung vom Gericht als Belohnung auch noch fast die Mindeststrafe - einfach zum Kotzen die sogenannten Justiz dieses Staates!

Gast: Konservativer
07.09.2012 08:28
0 3

Eine beschämend milde Strafe.

Solche Subjekte gehören lebenslänglich, ohne Chance auf vorzeitige Entlassung, in Isolationshaft gesteckt. Bei Wasser und Brot.

Gast: Hemingway
07.09.2012 07:54
2 2

Halbtot gibt's nur in 'Der Presse'.


Gast: Wasserlaeufer
06.09.2012 23:53
2 0

Reinhard Fendrich Zitat:

"In all den Jahren meiner Ehe
dachte ich nie an Scheidung"

"Ich dachte immer nur an Mord" ;-)

http://www.youtube.com/watch?v=sSMx5_psyEI

Gast: Rolf Apfelknab
06.09.2012 23:25
3 3

Freiheit

Muss der jetzt ins Gefängnis oder läuft der frei mit GPS-Chip herum? Was sagt Frau Karl?

Antworten Gast: Jus
07.09.2012 07:33
3 1

Re: Freiheit

Die gesetzlichen Vorraussetzungen liegen bei mehr als einem Jahr UNBEDINGTER Freiheitsstrafe (Gott sei Dank) nicht vor!

Re: Freiheit

Mit einer längeren unbedingten Freiheitsstrafe kommt er genausowenig mit Fußfesseln frei, wie ein sogenannter Sexualstraftäter. Wenn ich sehe, wie gut sich die Menschen informieren, habe ich schon richtig Angst, sollte die direkte Demokratie wirklich kommen.