Wien. Jetzt werden die großen Geschütze aufgefahren. Die Wiener VP sandte nun eine harsch formulierte Stellungnahme an den Magistrat, der die geforderte VP-Volksbefragung über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf mehrere Bezirke jenseits des Gürtels ablehnt. Die Anfechtung des ablehnenden Bescheids, verfasst vom Juristen und Ex-VP-Gemeinderat Werner Suppan, liegt der „Presse" vor. Darin wird der Stadt unverblümt eine willkürliche und unerlaubte Auslegung der beantragten Frage („Sollen in Wien weitere Kurzparkzonen eingeführt werden?") vorgeworfen.
sGleichzeitig versucht die VP, den Magistrat in die Schranken zu weisen - indem deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Argumente des Magistrats sich auf Gebiete beziehen, die (salopp formuliert) den Magistrat nichts angehen. Die Details des Papiers:
„Die Entscheidung ist unzutreffend, die Begründung verfehlt." So leitet die VP den Angriff auf den Magistrat ein - um sofort nachzusetzen: „Die Behörde unterstellt der Fragestellung einen unzutreffenden Bedeutungsinhalt. Sie setzt sich vielmehr mit Betrachtungen jenseits der Volksbefragung und der beantragten Fragestellung auseinander." Diese Vorgangsweise könne aber nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens sein. In anderen Worten: Der Magistrat überschreitet seine Kompetenzen, indem er sich nicht mit der VP-Fragestellung, sondern mit den Folgen beschäftigt. Hier fordert die VP de facto ein, dass der Magistrat sich nur um seine Angelegenheiten kümmern soll. Die Auswirkungen der Parkpickerl-Ausweitung seien Angelegenheit der Politik - nicht des Magistrats.
Außerdem hält die VP fest: Die Ablehnung beziehe sich auf die Frage: „Sollen in Wien weitere gebührenpflichtige Kurzparkzonen eingeführt werden?" Diese Frage hätte man nicht gestellt, argumentiert die VP. Der Magistrat hätte also das Thema verfehlt. Denn in der VP-Frage sei keine Rede von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Laut StVO könne eine Kurzparkzone nämlich auch gebührenfrei sein (auch wenn es das in Wien nicht gibt). Dem Magistrat sei also nicht erlaubt, die Ausweitung mit der Gebührenpflicht zu verknüpfen: „Die beantragte Fragestellung umfasst keine Frage nach Gemeindeabgaben, Gebühren oder Ähnlichem", sondern beziehe sich nur auf die Ausweitung der Kurzparkzonen, argumentiert die VP in dem Text. Zusätzlich sei die Behörde auf dem falschen Dampfer, wenn sie im ablehnenden Bescheid von „Parkraumbewirtschaftung" spreche. „Dieser Begriff ist nicht Gegenstand der Fragestellung."
„Es wird grotesk"
Auf Seite vier des Einspruchs wird der Magistrat frontal angegriffen: „Geradezu grotesk wird es, wenn die Behörde die Meinung der Grünen Meidling, die amtsbekannterweise gegen die Volksbefragung aufgetreten sind, als Interpretationshilfe heranzieht. Da wird wohl der Bock zum Gärtner gemacht." Die Fragestellung beziehe sich außerdem auf ein verkehrspolitisches Konzept, und sei keine behördliche Maßnahme des Magistrats. Nun hat der Berufungssenat der Stadt (unbestimmte) Zeit, den Einspruch zu prüfen. Lehnt dieser die VP-Volksbefragung ebenfalls ab (was zu erwarten ist), bleibt es spannend: Der Weg zum Höchstgericht ist dann frei.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19. September 2012)
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