Wien. Am Montag trat die Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in mehreren Bezirken jenseits des Gürtels in Kraft – nach heftigen politischen Diskussionen und rund 150.000 Unterschriften gegen die Einführung. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1 Welche Gebiete betrifft die Parkpickerlausweitung?
Grundsätzlich die Bezirke Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals. Wobei die meisten Bezirke nur teilweise zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone werden (siehe Grafik).
2 Wie viele Wiener betrifft die Ausweitung?
Die Stadt rechnet mit 30.000 bis 40.000 Anträgen. Wie viele Pickerln ausgegeben werden, kann nicht gesagt werden – weil Bezirksbewohner, die nicht in der neuen Kurzparkzone wohnen, ebenfalls einen Anspruch auf das Pickerl haben. Wie viele davon die Ausnahmegenehmigung beantragen, ist noch unklar. Fest steht: Kurz bevor das „Pickerl“ in Kraft trat, hatten fast 20 Prozent der Betroffenen ihr Pickerl noch nicht beantragt.
3 Wie lange gelten die neuen Kurzparkzonen?
In den neuen Gebieten gilt die Kurzparkzone von Montag bis Freitag, von neun bis 19 Uhr, während sie innerhalb des Gürtels von Montag bis Freitag von neun bis 22Uhr gilt. Deshalb ist das Pickerl in den neuen Zonen billiger als in den Innenbezirken: Es kostet 90 Euro statt 120 Euro. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von rund 50 Euro.
In den neuen Kurzparkzonen beträgt die maximale Parkdauer drei Stunden, innerhalb des Gürtels zwei Stunden. Eine Ausnahme sind die Einkaufsstraßen. Dort gilt die Kurzparkzone nur bis 19 Uhr, dafür dürfen die Anrainer dort nicht dauerparken.
4 Wie viel kostet die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung?
Die Stadt schätzt die Kosten auf etwa zwei Millionen Euro für die Produktion und Errichtung der Schilder.
5 Wie viel Geld wird die Stadt nun zusätzlich einnehmen?
Schätzungen sprechen von etwa 50 Millionen Euro, welche die neuen Zonen pro Jahr in die leere Stadtkassa spülen.
6 Wird ab dem ersten Tag bereits streng gestraft?
Die Erfahrungen bei der Einführung der bisherigen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen zeigen: In den ersten Tagen waren die Parksheriffs noch gnädig. Doch dazu gibt es keine Weisung der Stadt Wien – Autofahrer, die weder Pickerl noch Parkschein haben, mussten bereits am Montag mit einem Strafzettel rechnen. Dazu kommt, dass die Kontrolldichte erhöht wurde. Hintergrund ist die Zusammenlegung von „Weißkapplern“ und „Blaukapplern“. Während die Beamten mit der blauen Kappe bisher nur die Entrichtung der Parkgebühr kontrollierten, beschränkten sich die Beamten mit der weißen Kappe nur auf die Kontrolle von Park- und Halteverbote. Nun darf die neue Truppe beide Vergehen sofort bestrafen. Und: Um die neuen Zonen genau kontrollieren zu können, wurde die Anzahl der Parksheriffs um rund 60 auf insgesamt 400 erhöht.
7 Was bedeutet die Volksbefragung im Frühjahr für die Ausweitung?
Die Ausweitung steht dabei nicht zur Diskussion. Es wird im Frühjahr vielmehr ein neues Verkehrskonzept der Wiener Bevölkerung vorgelegt. Vorstellbar ist, dass dann Parken im Zentrum teurer, in den Randgebieten billiger wird.
8 Wer ist überhaupt berechtigt, ein Pickerl zu beantragen?
Das Pickerl bekommen grundsätzlich nur Personen, die im Bezirk hauptgemeldet sind. Dazu muss man einen Führerschein besitzen und dies auch nachweisen. Kritik gibt es daran, dass der Antragsteller über keinen Garagenplatz verfügen darf (in der Praxis wird es nicht überprüft.) Das bedeutet nämlich auch, dass der Pkw-Besitzer in „seinem Bezirk“ nirgends parken kann, ohne Kurzparkscheine zu lösen.
9 Bekommt man für ein Zweitauto eine Parkberechtigung?
Das Pickerl bekommt man nur für ein Auto. Wenn das zweite Auto auf dieselbe Person angemeldet ist (oft ist dadurch die Versicherung günstiger), gibt es kein Zweitautopickerl.
10 Wie arrangieren sich die Kleingärtner mit der neuen Situation?
Kleingärtner können ein günstigeres Saisonpickerl für die Zeit von März bis Oktober erwerben, auch wenn sie hier nicht den Hauptwohnsitz haben. Bedingung ist allerdings, dass der Kleingarten als Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Seit Montag, gelten in Wien die neuen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in mehreren Bezirken jenseits des Gürtels. Wer dort parkt, muss also ein Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk besitzen – oder Parkscheine hinter die Windschutzscheibe legen. Der größte Unterschied zu der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Gürtels: Die Zone gilt (von Montag bis Freitag) von neun bis 19 Uhr, und nicht bis 22 Uhr.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)
Buntes Treiben ''andersrum''
Rad-PicknickFaltrad-Rennen wie in Le Mans
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle