Wiens Gastronomen müssen künftig für die Genehmigung eines Schanigartens mehr zahlen. Die Tarife ab der kommenden Saison werden nach Lage gestaffelt - und das trifft vor allem Toplagen. Die Gebühren für Hotspots in der Innenstadt steigen nämlich empfindlich. Darauf haben sich Stadt und Wirtschaftskammer nach monatelangen Verhandlungen nun geeinigt, teilte Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) am Freitag mit. Dafür werden die Genehmigungen künftig monatlich vergeben - und nicht mehr wie bisher für das ganze Jahr.
Bisher erhielten Wirte für die gesamte Saison - also von 1. März bis 15. November - eine Genehmigung und bezahlten die entsprechende Pauschale. Diese betrug 3,63 Euro pro Quadratmeter - unabhängig davon, ob das Lokal in der City oder am Stadtrand lag. Höhere Gebühren gab es lediglich für Schanigärten in Fußgängerzonen, wo 27,25 Euro zu bezahlen waren.
Nach dem neuen Modell wird nun nach zwei Zonen gestaffelt:
- Zone 1 umfasst im Wesentlichen die Hotspots des ersten Bezirks sowie Teile der Mariahilfer Straße sowie der Favoritenstraße. Hier fallen künftig 7,5 Euro pro Quadratmeter und Monat an. Will ein Gastronom also die ganze Saison seine Gäste im Freien bewirten, kommt er auf eine Gebühr von 67,5 Euro pro Quadratmeter und Monat. Brauner rechnet mit 250 betroffenen Betrieben, die in die teuerste Zonen fallen.
- Zone 2 - hier geht die Stadt von 1500 Wirten aus - umfasst alle anderen Gebiete, wobei hier noch einmal zwischen Fußgängerzonen und Zonen außerhalb unterschieden wird. In ersteren werden nun fünf Euro pro Quadratmeter und Monat (45 Euro pro Saison) fällig, außerhalb der Fuzos bezahlt man 1 Euro pro Monat und Quadratmeter (9 Euro pro Saison).
Schanigärten bis Ende November möglich
Neben der Tarifabrechnung gibt es ab nächstem Jahr auch Änderungen bei den Saisonbestimmungen. Schanigärten können dann bis Ende November und nicht mehr nur bis Mitte November genehmigt werden.
Gleich bleiben hingegen die erlaubten Öffnungszeiten von 8 bis 23 Uhr bzw. in Innenhöfen von 9 bis 22 Uhr. In den Sommermonaten kann in einzelnen Straßenzügen oder Bezirken infolge einer Verordnung des Bürgermeisters auch bis Mitternacht offengehalten werden.
Auch Baucontainer werden teurer
Geändert wird genaugenommen aber nicht die Schanigarten-Gebühr, sondern die Gebrauchsabgabe, die eben auch die Regelung für Open-Air-Sitzgelegenheiten umfasst. Darunter fallen aber auch andere Bestimmungen, die von der Reform ebenfalls betroffen sind - etwa die Baustofflagerung im öffentlichen Raum. Baufirmen, die etwa für Hausrenovierungen Baucontainer auf Parkplätzen oder Gehsteigen aufstellen wollen, mussten bisher 2,90 Euro pro Monat und Quadratmeter berappen. Dies wird nun ebenfalls gestaffelt und in jedem Fall merkbar teurer.
Für die Innenstadt werden künftig für die ersten sechs Lagerungsmonate 6 Euro pro Quadratmeter und Monat fällig, ab dem siebenten Monat 12 Euro. In allen anderen Bezirken bezahlt man fürs erste Halbjahr 4,20 Euro pro Quadratmeter und Monat, ab dem siebenten 8,40 Euro. Damit wolle man vermeiden, dass Parkplätze von manchen "schwarzen Schafen" weiterhin als offenbar billiger Materiallagerplatz genutzt werden, erklärte Brauner.
Andere Gebühren werden gestrichen
Im Zuge der Reform der Gebrauchsabgabe werden in einigen Bereichen bisherige Gebühren aber auch ganz gestrichen, betonte die Ressortchefin. Neben Fahrradständern und Stromtankstellen wird künftig auch die Weihnachtsbeleuchtung nicht mehr besteuert. Durch die Gebrauchsabgabe neu erwartet die Stadträtin fürs Wiener Budget Mehreinnahmen von rund 10 Mio. Euro zu den bisherigen etwa 146 Mio. Euro.
Adaptierungen gibt es schließlich auch bei der sogenannte Ortstaxe im Tourismus, die Hotels und Pensionen entrichten müssen. Sie wird ja bekanntlich mit Anfang 2013 von 2,8 auf 3,2 Prozent angehoben. Allerdings akzeptiert die Stadt nun einen Abschlag von 11 Prozent bei der Berechnungsgrundlage, um den Anstrengungen der Hotellerie in Sachen Internationalisierung und Werbung Rechnung zu tragen. Soll heißen: Werden für ein Zimmer 100 Euro verlangt, müssten eigentlich 3,2 Prozent davon abgeführt werden. Durch den Abschlag werden nun die 3,2 Prozent lediglich von 89 Euro fällig. Brauner betonte, dass hier die Einnahmen zweckgebunden sind und dem Tourismus zugutekommen.
(APA)
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