Wien. „Ich will zu Papa“, steht auf dem Transparent geschrieben, das auf dem Kinderbuggy des kleinen Abubakar angeheftet ist. Abubakar ist zehn Monate alt. Er kann nicht zu seinem Vater. Womöglich sieht er diesen nie mehr wieder. Und muss ohne ihn aufwachsen.
Der 35-jährige Danjal M. soll in die russische Teilrepublik Tschetschenien abgeschoben werden. Seit Anfang Oktober sitzt er in Wien in Schubhaft. Vergangene Woche wollte ihn die Polizei abschieben, Danjal M. wehrte sich. Jetzt gibt es einen neuen Termin: Montag, 21. Oktober. Die Familie hat deshalb eine Protestdemo auf dem Heldenplatz organisiert.
Die Abschiebung droht die Familie zu zerreißen: Abubakars Mutter, Makka Magamadova, lernte Danjal M. vor drei Jahren in Bregenz kennen. Sie ist seit einigen Jahren als Flüchtling anerkannt, kam als Zwölfjährige mit ihrer Familie nach Österreich. Magamadova selbst kann nicht nach Tschetschenien zurück, könnte ihren Mann also nicht einmal besuchen, ohne ihren Schutz in Österreich zu gefährden. „Wie kann man es verantworten, dass ein Sohn ohne seinen Vater aufwächst?“, fragt die 21-Jährige in gutem Deutsch. Ihr Bauch ist gewölbt, sie ist wieder schwanger, Geburtstermin: Anfang Februar 2013. „Es wäre schrecklich, wenn mein zweites Kind seinen Vater nie kennenlernt“, sagt sie.
Gefährdet in der Heimat
In Tschetschenien erwarte ihn ein „Todesurteil“, ist die Familie überzeugt, die zu seiner Unterstützung nach Wien gekommen ist. Tschetschenien erlebte in den vergangenen zwei Jahrzehnten zwei Kriege, auch heute noch kämpfen Rebellen in einem blutigen Guerillakrieg gegen den von Russland unterstützten Präsidenten Ramsan Kadyrow. Danjal M. hat Rebellen geholfen, wurde verdächtigt, Waffen geliefert zu haben. In seinem Asylantrag, der der „Presse“ vorliegt, ist seine Geschichte detailreich dokumentiert. Doch die Asylrichterin hielt seine Fluchtgründe für unglaubwürdig. Österreich schiebt seit einigen Jahren wieder in die Russische Föderation ab: 43 Menschen waren es im vergangenen Jahr, 26 Fälle zählt das Innenministerium heuer. In Schubhaft wurden österreichweit seit Jahresbeginn 74 Asylwerber genommen; 2011 betrug ihre Gesamtzahl 149.
Aus Behördensicht ist die drohende Entzweiung der Familie kein Hindernis für eine Abschiebung: Der Mann, 2005 nach Österreich gelangt, hätte – so die Argumentation – nie eine Familie gründen dürfen. Ihm hätte „sein unsicherer Aufenthalt als Asylwerber bewusst sein“ müssen, seine Ausweisung widerspreche nicht dem Menschenrecht auf Familienleben nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, heißt es in der Begründung des Asylgerichtshofs. Magamadova: „Er wollte heiraten. Man kann doch nicht mit dem Leben warten.“
Zwei (mittlerweile verjährte) gerichtliche Verurteilungen werden ebenfalls gegen M. angeführt. Ihr Mann habe damals kein Geld gehabt, sagt Magamadova, deshalb habe er einen Ladendiebstahl begangen. „Seit er mit mir zusammen ist, ist das nie wieder passiert.“ Sie hofft auf eine Zukunft in Österreich: Sie möchte den Hauptschulabschluss nachholen, ihr Ehemann soll arbeiten gehen. An Montag mag sie nicht denken. „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt sie.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)
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