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Streit um Wiener "Kleingartenhaus": Stadt fordert Abriss

18.10.2012 | 12:27 |   (DiePresse.com)

Das Haus auf der Ladenburghöhe entspreche nicht der Bauordnung. Die Besitzer sagen, das entsprechende Gesetz hätte nie den Landtag passiert.

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Die Staatsanwaltschaft muss sich nun mit einem bereits seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen der Stadt Wien und einem Unternehmerehepaar um eine Immobilie auf der Ladenburghöhe befassen: Diese soll abgerissen werden, da gegen die Bauordnung verstoßen wurde. Der Anwalt der Hauseigentümerin will herausgefunden haben, dass jener Satz des Gesetzes, der als Begründung für den Abbruchbescheid dient, vom Landtag nie beschlossen worden ist, wie das Magazin "News" am Mittwoch vorab in einer Aussendung berichtete. Die Stadt sieht das anders.

Die Vorgeschichte: Eine Immobilienmaklerin und ihr Ehemann haben in einer Kleingartensiedlung auf der Ladenburghöhe in Währing zu privaten Wohnzwecken zwei Häuser in gekuppelter Bauweise errichtet, wie sie in einer Aussendung ihres Unternehmens "GH Immobilienmakler GmbH" mitteilte. Das Gebäude, bei dem es sich eher um eine schmucke Villa als um ein Kleingartenhaus handelt, war in der Vergangenheit bereits öfters Gegenstand der Medienberichterstattung.

Die Eigentümer bekamen einen Abbruchbescheid zugestellt, mit der Begründung, dass die Höhenlage des Grundstücks - laut deren Angaben - um wenige Zentimeter verändert worden sei. Dabei berief sich die Behörde auf das Kleingartengesetz. Gegen diesen Bescheid klagten die Hausbesitzer, verloren aber in allen Instanzen. Die negativen Bescheide wurden mit der "Nichteinhaltung der Höhenlage" begründet.

Beschluss im Landtag oder nicht?

Der Anwalt wollte zudem recherchiert haben, dass der Satz, auf dem der Abbruchbescheid basierte, vom Landtag gar nicht beschlossen worden sei. Konkret handelt es sich um den Wortlaut: "Darüber hinaus sind Baulichkeiten der bestehenden Höhenlage möglichst anzupassen." Dieser Satz sei zwar im Ausschuss beschlossen worden, aber nie in die Regierungsvorlage gekommen, über die der Landtag schließlich abgestimmt habe, so die Argumentation in der Aussendung der "GH Immobilienmakler". Damit seien die Abrissbescheide ungültig, alle Verfahren müssten von Amts wegen wieder aufgenommen werden.

Seitens der Stadt widerspricht man dieser Ansicht. Laut Rudolf Gerlich, Sprecher der Magistratsdirektion, ist dieser Vorwurf bereits Gegenstand von Verfahren bei den beiden Höchstgerichten - Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof - gewesen: "Beide haben entschieden, dass das Kleingartengesetz korrekt beschlossen und kundgemacht wurde."

Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft

Nunmehr hat der Anwalt der Hauseigentümer laut "News" Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet. In dieser wird dem Bericht zufolge argumentiert, dass selbst "ein unterdurchschnittlich begabter Jurist" erkennen hätte können, dass der entscheidende Satz vom Landtag nie beschlossen worden sei. Die Behörden hätten das gewusst und dem Verwaltungsgerichtshof trotzdem falsche Angaben gemacht, um zu vertuschen, dass der Satz nicht Teil des Gesetzes sei. Zudem zählte der Anwalt auch "Mitwisser" auf, die aufgrund des vorliegenden Schriftverkehrs davon gewusst haben sollen. Er nannte u.a. Bürgermeister Michael Häupl und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (beide SPÖ).

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Anzeige diese Woche an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Derzeit werde geprüft, wie es weitergehe. Falls es zu Ermittlungen kommen sollte, betonte Gerlich, stehe man diesen "mit größtmöglicher Gelassenheit" gegenüber.

(APA)

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47 Kommentare
 
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Gast: Unfähige Justiz
21.10.2012 19:50
0 0

Die Behörden hätten das gewusst und dem Verwaltungsgerichtshof trotzdem falsche Angaben gemacht


heißt im Klartext, dass der VwGH zu korrupt oder zu deppert ist die Gesetzeskonformität zu prüfen. Weg mit dem Gesindel von "unterdurchschnittlich begabten Juristen" am Judenplatz.

Gast: gast45
21.10.2012 13:40
0 0

ja mei ..

und wird jetzt der milleniumstower um die 70 meter gekappt, die der gröste schwarzbau wiens zu hoch gebaut worden ist ? :-):-)

Gast: Schafbergler
18.10.2012 23:48
4 0

Es geht nicht um ein paar Zentimeter

Bevor untergriffige Kommentare geschrieben werden, sollte man sich das Kleingartenhaus mal ansehen, Schafberg, Endstation Bus, Ladenburghöhe rauf, nach rechts, ca. 20 Meter. Das Haus entspricht absolut nicht zwei gekoppelten Kleingartenhäusern und konterkarriert den Sinn von Kleingartenanlagen ( Menschen, Familien, welche nicht so viel Geld haben, sollen auch die Gelegneheit haben, sich den Traum vom Haus im Grünen zu realisieren). DieDer EigentümerIn der Villa haben sicher schon 3.000m² zusammengekauft und jetzt einen riesigen Grund, wenn das so weitergeht gibt es in der Kleingartenanlage bald nur mehr 3, 4 Villenbesitzer. Gravierende Verstöße gegen die Bauordnung setzen, vielen Menschen die Möglichkeit nehmen ein Stückchen Grün zu haben und sich dann als Verfolgte an die Öffentlichkeit zu wenden, ist ein starkes Stück.

Antworten Gast: Mir stinkt es
19.10.2012 06:47
0 1

Re: Es geht aber auch daraum, dass diese Baumafia aus Prinzip heraus Häuselbauer quält



Die Argumente mögen moralisch berechtigt sein. Trotzdem weiß jeder kleine Häuselbauer, dass diese Behörde aus reinem Sadismus heraus Antragssteller quält um ihre Autorität herauszuspielen. Die Sachbearbeiter, Juristen und Werkmeister dieses Drecksvereins sind die Ausgeburt der Tyrannei. Häupl unterschätzt welchen politischen Schaden ihm seine Schergen bei der Baupolizei, den Parksheriffs und den anderen Terrororganisationen anrichten. Wahltag ist Zahltag.

Faktum ist:

1.)Die Baumafia MA 37 fälscht Gesetze um ihre illegalen Amtshandlungen durchzuziehen.

2.)Die Berufungsverfahren sind illegal und menschenrechtswidrig, weil die Behörden des Adminstrativverfahrens (MA37, UVS, Oberbaubehörde, VwGH) keine Kognitionsbefugnis innehaben, sodass ein unvollständiges und einseitiges Verfahren durchgezogen wird, das die Menschenrechte ausblendet (Recht auf Wohnung, Art.8 EMRK) und somit in sich selbst eine Verletzung der EMRK in Art.6 darstellt. (Auch der VwGH ist eine Verwaltungsbeamtentrutzburg abgehalfterter Verwaltungsbeamten, ohne jeden Sinn für Grund- und Verfassungsrechte).

3.) Die Baumafia MA37 ist für ihre Korruption, Schmiergeldlastigkeit und ihren Sadismus berüchtigt. Der Preis dürfte in dieser Cause zu tief angesetzt gewesen sein.

Antworten Gast: gäst
19.10.2012 02:14
1 0

Re: Es geht nicht um ein paar Zentimeter

Wobei man sagen muss, dass der Sinn eigentlich nicht nur das "Haus im Grünen" sondern tatsächlich das Häuschen mit einem Garten war.
Aber sonst komplette Zustimmung. Das Vorgehen von Fr. Hrabik ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten.

Gast: gäst
18.10.2012 21:55
3 0

Also bitte

1.) Die haben sich wohl gedacht Frechheit siegt. Das Gebäude entspricht geltenden Bauvorschriften in Kleingartensiedlungen sowas von gar nicht, dass es schon komisch ist.
2.) Persönlich ist es mir ja eigentlich wurst. Wenn das bei denen Durchgegangen wäre, bitte, Glückwunsch.
3.) Den Bezirk (geschlossene Bauweise ist ja eigentlich nicht erlaubt, die mussten vorher nachfragen und haben sich - verschiedene Namen waren da hilfreich - als Nachbarn ausgegeben) zuerst verarschen, dann auch noch reihenweise andere Vorschriften ignorieren (die man vielleicht ja anderne tatsächlich durchgehen lassen würde) um dann eine schöner-Wohnen Villa hinzustellen - wie gesagt, wer mit so einer Provokation durchkommt, Glückwunsch. Aber wenn sich das die Stadt Wien nicht gefallen lässt dann auch noch so eine Kampagne vom Stapel lassen ist ja nur mehr lächerlich.
Als nächstes stell ich meinen Wohnwagen auf den Heldenplatz und reg mich auf wenn die Polizei mich verjagt.

Gast: salathäupl 45
18.10.2012 18:55
1 2

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft Handlungen von Häupl und Ludwig ---- was soll da herauskommen ausser einer Lobeshymne unter Genossen? Eh kloa, ollas in Urdnung, Genossen! Dear soi se brausen gehn!


Gast: Sachverhalt
18.10.2012 18:46
0 0

http://waehring.gruene.at/bezirksteile/gersthof_poetzl/artikel/lesen/22702/


Man fühlte sich anscheinend an keine Gesetze gebunden.

Antworten Gast: InteressierterLeser
18.10.2012 19:50
0 0

Re: http://waehring.gruene.at/bezirksteile/gersthof_poetzl/artikel/lesen/22702/

schlecht gepostet: Der Link funktioniert nicht.

Siehe Fehlermeldung:

Keine Ergebnisse für http://waehring.gruene.at/bezirksteile/gersthof_poetzl/artikel/lesen/22702/" target="_blank">http://waehring.gruene.at/bezirksteile/gersthof_poetzl/artikel/lesen/22702/ gefunden.

Antworten Antworten Gast: @Tipp
19.10.2012 05:42
0 0

kopieren Sie den link und fügen ihn in der Adresszeile Ihres Internetbrowsers ein.


Antworten Antworten Antworten Gast: InteressierterLeser
20.10.2012 14:37
0 0

Re: kopieren Sie den link und fügen ihn in der Adresszeile Ihres Internetbrowsers ein.


Funktioniert nicht: Man landet wieder beim gleichen PRESSE-Artikel in dem wir uns gerade befinden.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: InteressierterLeser
21.10.2012 12:05
0 0

Re: Re: kopieren Sie den link und fügen ihn in der Adresszeile Ihres Internetbrowsers ein.

Heute, sonntags geht es endlich.

Gast: Otto I
18.10.2012 18:19
1 1

Gehen die mit ihren Kunden

auch so um wie mit dem Gesetz? Na Servas.

Gast: retw
18.10.2012 18:18
2 1

Rainer Zufall

war es. Eh klar. Schön, dass sich die Behörden ausnahmsweise mal nicht beugen.

Gast: Genau genommen
18.10.2012 17:58
2 1

mit anderen Worten: Die Baumafia MA37 arbeitet mit gefälschtebn Gesetzen


und die österreichischen Höchstgerichte spielen bei diesem Verrbrechen auch noch mit.

Da hilft nur noch die schnelle EU-Eingreifstruppe um dieser Verbrechet habhaft zu werden.

Österreich ist als Rechtsstaat verloren.

Antworten Gast: uburoi
18.10.2012 18:21
0 0

Re: mit anderen Worten: Die Baumafia MA37 arbeitet mit gefälschtebn Gesetzen

na das ist aber ganz neu.

aber rechtsstaat stimmt.

4 1

Von einem/r ImmobilienmaklerIn sollte man annehmen können, dass die wissen was für Häuser in einer Kleingartensiedlung gebaut werden dürfen.

Wenn sie meinen dort eine "Villa" reinpflanzen zu müssen,
und sich dann eingestehen müssen,
dass sie das gar nicht durften,
nennt man das Pech.

Antworten Gast: Genau genommen
18.10.2012 18:14
1 2

Re: Von einem/r ImmobilienmaklerIn sollte man annehmen können, dass die wissen was für Häuser in einer Kleingartensiedlung gebaut werden dürfen.


Das noch viel größere Pech ist es aber für die Behörde, dass sie sich mit ihrer Amtshandlung auf gefälschte Gesetzesstellen beruft, die nicht existieren und somit die Amtshandlung nichtig machen.

Aber dazu müsste grinch erst einmal das Prinzip Rechtsstaat verstehen.

Antworten Gast: Haro Terma
18.10.2012 18:14
2 0

Man kann davon ausgehen,

dass das nicht unzufällgi passiert ist. Frechheit siegt, haben die sich gedacht.

Gast: So ein Zufall
18.10.2012 17:25
1 1

Die haben eben die ortsüblichen Bräuche nicht gekannt!

Wenn man die kennt läuft alles - wie geschmiert....

Alles klar?

Gast: Rechtsgeprellter
18.10.2012 17:00
1 3

Rotzbuben der Baubehörde MA 37 sekkieren wehrlose Bürger

Die Baubehörde MA37 versucht durch kriminelle Machenschaften wie Amtsmissbrauch, Beweismittelunterdrückung bzw. -verfälschung, Vertuschung entscheidender Gesetzesstellen, selektive Verfolgung und Willkürakte in die Wohnräume des BF einzudringen, um dort verwertbare Tatbestände auf gut-Glück zu suchen, mit denen sie ihr Eindringen und ihre fabrizierten Verdachtsmomente nachträglich begründen kann.

Die Behörde verfügt über keine Beweise und kann solche auch nicht vorlegen, dass die beanstandete Balkonverglasung zum Zeitpunkt ihrer Errichtung (Mitte der 70er Jahre) illegal war, bzw. dass von dieser eine Gefahr ausgehe. (Der BF erwarb das Wohnheim 1988 vom Vorbesitzer und hat daran nie Bauarbeiten ausführen lassen.

Die völlig überzogene Amtshandlung des Eindringens in die Wohnräume ist nichtig, da die unterstellte Verwaltungsverletzung („vorschriftswidriger Zubau“) zum „Tatzeitpunkt“ vor 37 Jahren der Bauordnung nicht widersprach.

So wurden beispielsweise tausende Wintergärten – teilweise in Bausatzform - als Anbauten zu Einfamilienhäusern und Kleingartenobjekten ohne Baugenehmigung errichtet oder vertrieben, weil ihre leichte und verglaste Bauweise nicht als bewilligungspflichtige Bausubstanz galt. --- Erst Jahrzehnte später novellierte die Gemeinde Wien die Bauordnung sukzessive, - bis etwa ab dem Jahre 2003 die Wiener Stadtregierung vollkommen neue und härtere Auflagen verabschiedete. (Siehe beiliegende Zeitungs- und Radiomeldungen). ----


Re: Rotzbuben der Baubehörde MA 37 sekkieren wehrlose Bürger

wo sind denn sie ausgebüchst? solche worte!

ist man ihnen auf einen illegalen zubau draufgekommen ;-)) oder vermutet ein nachbar einen solchen?

so wie sie das schildern, wollten die beamten vollig legal, ja das duerfen sie, einen sogenannten augenschein nehmen, damit ist kein menschenrecht verletzt. nach einer anzeige muessen sie sogar, also posten sie keinen unfug, schicken sie das foto ein, lassen sie sie kurz nachsehen und ende der geschichte
passierte mir auch mit der Gaupe, alles stellte sich als ok heraus.

Antworten Antworten Gast: Rechtsgeprellter
18.10.2012 20:41
0 1

Re: Re: Rotzbuben der Baubehörde MA 37 sekkieren wehrlose Bürger


37 Jahre nach Fertigstellung einer banalen Balkonverglasung (durch den Vorbesitzer), die zum damaligen Zeitpunkt vollkommen legal war, kommt mir keine Sau bei der Wohnzimmertüre herein. Und schon gar nicht die Baumafia der MA 37 ohne gerichtlichen Beschluss. Ob sie jederzeit könne - so wie Sie es behaupten - wollen wir erst einmal sehen. Nicht bei der korrupten heimischen Justiz, sondern beim EGMR in Straßburg. Den Augenschein können Sie sich in Ihrem Dickdarm machen lassen. Bei mir nicht! -Ja, und es gibt den Art.8 EMRK und analog verbriefte Hausrechte in der österreichischen Verfassung; letzter lege ich allerdings nicht einmal auf meinem Klo aus, weil sie nichts wert ist.

Antworten Gast: Rechtsgeprellter
18.10.2012 18:12
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Re: Rotzbuben der Baubehörde MA 37 sekkieren wehrlose Bürger

Es ist ein absoluter Skandal, dass die Behörde wissentlich dem BF die geänderte Rechtslage seit 2007 vorenthält (aber auch BO §71a) und ihn nach der neuen verfolgt, - anstatt ihn darauf hinzuweisen, dass die bis Mai 2007 großzügige und freie Handhabung derartiger Ausbauten (BO §75 Abs.9) erst ab diesem Zeitpunkt (Mai 2007) „mit sofortiger Wirkung“ vom VfGH aufgehoben wurde (VfGH vom 9.3.2007, Zl. G 103/05-10 und G 1/07-9; kundgemacht im LGBl Nr. 19/2007 vom 15.5.2007.) ---- Siehe auch Beilage „Rechtspanorama“- Die PRESSE vom 28.05.2007: „Wiener Bauordnung: VfGH streicht Freibrief für Bauhöhe“. ---- Nach Ansicht des BF manifestiert die Vorenthaltung dieses entscheidenden Ereignisses bereits ein Betrugsdelikt.

Obwohl der Behörde diese Beweismittel zur Verfügung stehen, zieht sie diese nicht vorweg zur Sachverhaltsklärung mit dem BF heran (bzw. verfälscht diese), um so einen Vorwand für das Eindringen in die Wohnräume zu konstruieren. (Beweismittelunterdrückung, Amtsmissbrauch).

Diesbezüglich hält der BF fest, dass er am 15.März 2011 in den Räumlichkeiten der MA41 in der Muthgasse vom zuständigen Spezialisten für Luftbildaufnahmen, Herrn R,, ein Archivbild seiner Liegenschaft aus dem Jahre 1975 übernahm, nachdem dieser mehrere Jahrgänge an Luftaufnahmen verglich. Bei der Auswertung des Archivbildes von 1975 bestätigte Herr R., dass ab diesem Jahrgang das Glasdach der Balkonverbauung erkennbar sei. Obwohl Herr Ruprechter keine Kenntnis über das Wohnheim des BF

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Re: Rotzbuben der Baubehörde MA 37 sekkieren wehrlose Bürger

die rotzbuben sind die die glauben wenn man genug geld hat kann man sich alles leisten - da einpaar euro dort ein bischen eine einladung und wir sind ja wir und für uns gilt das baurecht nicht!

ABREISSEN!


Gast: K.u.K
18.10.2012 16:31
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Wien

Die Stadt WIEN sieht immer alles anders..., ist ja nichts neues.

 
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