Die Staatsanwaltschaft muss sich nun mit einem bereits seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen der Stadt Wien und einem Unternehmerehepaar um eine Immobilie auf der Ladenburghöhe befassen: Diese soll abgerissen werden, da gegen die Bauordnung verstoßen wurde. Der Anwalt der Hauseigentümerin will herausgefunden haben, dass jener Satz des Gesetzes, der als Begründung für den Abbruchbescheid dient, vom Landtag nie beschlossen worden ist, wie das Magazin "News" am Mittwoch vorab in einer Aussendung berichtete. Die Stadt sieht das anders.
Die Vorgeschichte: Eine Immobilienmaklerin und ihr Ehemann haben in einer Kleingartensiedlung auf der Ladenburghöhe in Währing zu privaten Wohnzwecken zwei Häuser in gekuppelter Bauweise errichtet, wie sie in einer Aussendung ihres Unternehmens "GH Immobilienmakler GmbH" mitteilte. Das Gebäude, bei dem es sich eher um eine schmucke Villa als um ein Kleingartenhaus handelt, war in der Vergangenheit bereits öfters Gegenstand der Medienberichterstattung.
Die Eigentümer bekamen einen Abbruchbescheid zugestellt, mit der Begründung, dass die Höhenlage des Grundstücks - laut deren Angaben - um wenige Zentimeter verändert worden sei. Dabei berief sich die Behörde auf das Kleingartengesetz. Gegen diesen Bescheid klagten die Hausbesitzer, verloren aber in allen Instanzen. Die negativen Bescheide wurden mit der "Nichteinhaltung der Höhenlage" begründet.
Beschluss im Landtag oder nicht?
Der Anwalt wollte zudem recherchiert haben, dass der Satz, auf dem der Abbruchbescheid basierte, vom Landtag gar nicht beschlossen worden sei. Konkret handelt es sich um den Wortlaut: "Darüber hinaus sind Baulichkeiten der bestehenden Höhenlage möglichst anzupassen." Dieser Satz sei zwar im Ausschuss beschlossen worden, aber nie in die Regierungsvorlage gekommen, über die der Landtag schließlich abgestimmt habe, so die Argumentation in der Aussendung der "GH Immobilienmakler". Damit seien die Abrissbescheide ungültig, alle Verfahren müssten von Amts wegen wieder aufgenommen werden.
Seitens der Stadt widerspricht man dieser Ansicht. Laut Rudolf Gerlich, Sprecher der Magistratsdirektion, ist dieser Vorwurf bereits Gegenstand von Verfahren bei den beiden Höchstgerichten - Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof - gewesen: "Beide haben entschieden, dass das Kleingartengesetz korrekt beschlossen und kundgemacht wurde."
Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft
Nunmehr hat der Anwalt der Hauseigentümer laut "News" Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet. In dieser wird dem Bericht zufolge argumentiert, dass selbst "ein unterdurchschnittlich begabter Jurist" erkennen hätte können, dass der entscheidende Satz vom Landtag nie beschlossen worden sei. Die Behörden hätten das gewusst und dem Verwaltungsgerichtshof trotzdem falsche Angaben gemacht, um zu vertuschen, dass der Satz nicht Teil des Gesetzes sei. Zudem zählte der Anwalt auch "Mitwisser" auf, die aufgrund des vorliegenden Schriftverkehrs davon gewusst haben sollen. Er nannte u.a. Bürgermeister Michael Häupl und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (beide SPÖ).
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Anzeige diese Woche an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Derzeit werde geprüft, wie es weitergehe. Falls es zu Ermittlungen kommen sollte, betonte Gerlich, stehe man diesen "mit größtmöglicher Gelassenheit" gegenüber.
(APA)
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