Wien: Neue Form der Mitbestimmung

Wien Neue Form Mitbestimmung
Wien Neue Form Mitbestimmung(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Landtag wird das Petitionsrecht beschlossen. Wenn 500 Personen unterschreiben, muss ein Bürgeranliegen von der Stadtregierung behandelt werden.

Wien. Mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz hat die rot-grüne Stadtregierung bei ihrem Amtsantritt versprochen. Am heutigen Montag wird zumindest ein derartiges Projekt auf den Weg gebracht. Die Rede ist von dem sogenannten Petitionsausschuss, der nun beschlossen wird.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, was voraussichtlich noch im Jänner der Fall sein dürfte, können Bürger nun direkt Anfragen und Anliegen an die Stadtregierung herantragen. Und diese muss die Anfragen entsprechend in dem neu geschaffenen Petitionsausschuss beantworten, an dem auch die Initiatoren der Petition teilnehmen dürfen.

Die Rahmenbedingungen: Damit eine Petition von der Stadtregierung behandelt wird, muss sie von mindestens 500 Personen unterzeichnet werden. Unterschreiben darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in Wien hat. Daher können auch EU-Bürger und Drittstaatenangehörige Petitionen auf den Weg bringen und unterschreiben. Zugelassen werden aber nur Agenden, die in den Wirkungsbereich der Verwaltung der Stadt bzw. Bezirke fallen. Künftig soll es auch möglich sein, Online-Petitionen durchzuführen.

Sind 500 Unterschriften erreicht, werden sie vom zuständigen Stadtrat an den Petitionsausschuss weitergeleitet, in dem Vertreter aller Gemeinderatsparteien sind. Dieser setzt zu dem betreffenden Thema eine Sitzung an. Zu dieser Sitzung wird der Initiator der Petition eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vortragen. Durch diesen Mechanismus wird die Stadtregierung von den Bürgern de facto gezwungen, sich mit einem bestimmten Thema auseinanderzusetzen, das ansonsten ignoriert werden könnte.

Die betroffene Stelle (Bürgermeister, Bezirksvorsteher etc.) muss bei der Sitzung eine Stellungnahme zu dem Thema abgeben. Danach wird vom Ausschuss eine Empfehlung beschlossen, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll. Allerdings muss sich der betreffende Politiker (Bürgermeister, Stadtrat, Bezirksvorsteher) nicht an die Empfehlungen des Petitionsausschusses halten.

Apropos Bürgerbeteiligung. In der Landtagssitzung am heutigen Montag wird auch die Stadtverfassung geändert – damit die Wiener Volksbefragung wie geplant im März stattfinden kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2013)

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