Wiener Volksbefragung geht im März über die Bühne

Archivbild vom Dezember 2012: Bürgermeister Häupl im Wiener Gemeinderat
Archivbild vom Dezember 2012: Bürgermeister Häupl im Wiener Gemeinderat(c) APA HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Eine Änderung der Stadtverfassung ermöglicht doch noch eine Volksbefragung im März. Der Gemeinderat beschloss außerdem ein neues Petitionsrecht.

Für die Wiener Volksbefragung steht dem favorisierten Termin im März nun nichts mehr im Wege. Im Landtag wurde am Montagnachmittag eine entsprechende Änderung der Stadtverfassung mit den Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen. Diese war notwendig, da ansonsten die Durchführung des Bürgervotums im März nicht möglich gewesen wäre. Denn der bisherige Verfassungspassus schrieb vor, dass eine Befragung mindestens zwei Monate vor bundesweiten Wahlen oder Volksbegehren stattfinden muss. Somit hätte das Demokratie-Volksbegehren "MeinOE", das zwischen 15. und 22. April läuft, dem März-Termin einen Strich durch die Rechnung gemacht. Diese Frist wurde nun auf ein Monat verkürzt.

Formal erfolgte die Verfassungsänderung mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien, also von SPÖ und Grünen. FPÖ und ÖVP stimmten dagegen. Der exakte Termin - höchstwahrscheinlich der 7., 8. und 9. März - muss nun noch von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) verkündet werden, was wohl in den nächsten Tagen geschieht.

"Verbesserung" der Verfassung

Häupl argumentierte bereits am Vormittag in der Fragestunde, dass die Fristverkürzung der direkten Demokratie nutze und somit "durchaus vernünftig und richtig" sei: "Das befreit uns von Zwängen." Außerdem hätte die Wiener Volksbefragung ohne die Änderung mitunter erst im heurigen Dezember stattfinden können. Der grüne Klubchef David Ellensohn verteidigte freilich ebenfalls die "Verbesserung" der Verfassung. Befragungen könnten nun in "höherem Tempo" stattfinden.

Die Begeisterung der Rathaus-Opposition war hingegen endenwollend. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus sprach von einem "Willkürakt". Es zeuge von "Dilettantismus", erst im Nachhinein draufzukommen, dass dem geplanten Befragungstermin die Verfassung entgegenstehe. Er kündigte außerdem an, die Änderung juristisch zu bekämpfen und unter Umständen auch den Verfassungsgerichtshof anzurufen. ÖVP-Mandatar Wolfgang Ulm sagte, man habe prinzipiell nichts gegen die Ermöglichung von mehr direkter Demokratie. Diese sei bei der Volksbefragung aber nicht gegeben, verwies er auf die Parkpickerl-Frage. Die Erweiterung sei sowieso vorgegeben, die Wiener hätten also keine Möglichkeit, gegen die Ausdehnung zu stimmen.

Neues Petitionsrecht

Abgesehen von der Gesetzesänderung in Sachen Volksbefragung wurde heute auch das neue Petitionsrecht im Landtag beschlossen - und zwar mit Zustimmung aller Parteien. Dieses soll die demokratische Mitbestimmung in Wien erleichtern. Künftig haben die Bundeshauptstädter die Möglichkeit, die Stadtpolitiker mit jenen Themen zu befassen, die ihnen am Herzen liegen. Mindestens 500 Unterstützungserklärungen - auch Online-Petitionen können erfolgen - sind nötig, damit sich der noch ins Leben zu rufende Petitionsausschuss verpflichtend damit beschäftigt. Dieser ist mit Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen besetzt, holt Stellungnahmen der zuständigen Stellen ein und gibt Empfehlungen über die weitere Vorgangsweise ab.

Im Stadtparlament soll außerdem regelmäßig über eingelangte Petitionen und was damit geschehen ist, informiert werden. Vorgesehen ist auch, Vertreter der Petitionseinbringer in den Ausschuss einzuladen, um ihre Anliegen persönlich vorbringen und argumentieren zu können. Das neue Gesetz wurde dank eines Allparteienantrags einstimmig beschlossen.

Ursprünglich hatte es geheißen, dass beide Gesetze erst am Dienstag abgesegnet werden, da die jeweils zweite Lesung an einem separaten Sitzungstag geplant war. Nun fanden - da sich die Opposition dagegen nicht querlegte - doch beide Lesungen am selben Sitzungstag, also am Montag, statt.

(APA)

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