EU zwingt Wien zu Wettbewerb: Aus für Stadtrundfahrt-Monopol

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Nach einem langjährigen Rechtsstreit auf EU-Ebene ist es jetzt fix. In der Wiener Innenstadt wird ein dritter Sightseeingbus-Betreiber zugelassen. Der Startschuss für die Rundfahrten soll spätestens im Mai fallen.

Wien. Geführte Busfahrten für Touristen in Wien sind ein einträgliches Geschäft. Schätzungsweise lassen sich damit rund zwei Millionen Euro pro Jahr verdienen. Dieser Betrag verteilte sich in der Vergangenheit nur auf zwei Sightseeingbus-Betreiber (Vienna Sightseeing Tours sowie Red Bus City Tours), die sich bisher erfolgreich gegen Konkurrenz wehrten.

Denn seit fünf Jahren kämpft der Münchner Geschäftsmann Ralph Obermaier mit seinem Unternehmen City Sightseeing Yellow Cab um die Zulassung für Stadtrundfahrten. Nun hat er einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erzielt und erreicht, dass die europaweit geltenden Konkurrenzschutzbestimmungen gelockert werden müssen, berichtet „orf.at“.

Die in Wien zuständige MA 65 reagierte auf das Urteil und erteilte dem Münchner Unternehmen die Genehmigung. Dienststellenleiter Leopold Bubak: „Aufgrund des Urteils hat Herr Obermaier die Konzession bekommen und kann jederzeit in den Markt einsteigen. Er hat sich in den Verhandlungen sehr kooperativ gezeigt, um bei der Routenplanung mögliche Überlastungen zu vermeiden.“

Der Startschuss für die Rundfahrten entlang des Rings soll spätestens im Mai fallen. Bis dahin müssten nur noch Bodenmarkierungen im Haltestellenbereich angebracht werden – es sei zu kalt dafür. „Jetzt haben wir fünf Jahre gewartet, auf die paar Monate kommt es auch nicht an“, so Obermaier zur „Presse“. Geplant sind sogenannte „Hop on/Hop off“-Fahrten, bei denen Touristen an Haltestellen nach Belieben ein- und aussteigen können. Vier bis fünf Millionen Euro sollen die neuen Fahrzeuge, die extra für die Bundeshauptstadt hergestellt werden, kosten.

„Nostalgische Gründe“

„In den vergangenen fünf Jahren hätte ich in anderen europäischen Städten mehrere vergleichbare Rundfahrten etablieren können. So lange durchzuhalten und zu kämpfen hatte keine kaufmännischen, sondern vor allem nostalgische Gründe“, bekennt Obermaier. „Ich liebe diese Stadt und will dort unbedingt tätig sein. Und natürlich war es mir irgendwann auch ein dringendes persönliches Anliegen, das vorherrschende Monopol in Wien aufzubrechen.“

Laut Obermaiers Anwalt Wolfgang Punz gilt das EuGH-Urteil nicht nur für Städterundfahrten, sondern hat Auswirkungen auf sämtliche europaweit durchgeführten Busreisen. In der Praxis bedeute dies, dass auch für überregionale Buslinien, die ausländische Arbeitskräfte (etwa Serben, Bosnier) zu Besuchen in ihre Heimatländer und zurück bringen, die Bedingungen gelockert werden. Diese „Gastarbeiterbusse“ würden rechtlich als touristischer Verkehr gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.