Fall Kampusch: Expertenteam sichtet mehr Material

(c) dapd (Joerg Koch)
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Erst „im Frühjahr“ soll die Analyse der behördlichen Methodik im Fall „Natascha Kampusch“ beendet sein. Für Kopfzerbrechen sorgen weiter die Angaben jener Zeugin, die nach wie vor von zwei Tätern spricht.

Wien. Die am Montag (25.Februar) in Wien stattfindende Weltpremiere des Kinofilms „3096 Tage“ wirft ihre Schatten voraus: Nicht nur auf der Leinwand, auch hinter verschlossenen Türen im Innenministerium wird (erneut) versucht, die Gefangenschaft des Entführungsopfers Natascha Kampusch nachzuzeichnen.

Jenes durch Cold-Case-Spezialisten des amerikanischen FBI und des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) verstärkte „Operativteam“, das seit Oktober 2012 die bisherige Behördenarbeit analysiert, möchte sich von der durch den Film ausgelösten Nervosität nicht anstecken lassen. Dennoch verzögert sich der Abschlussbericht des Teams weiter. Zuletzt war davon die Rede, dass dieser „Februar, März“ fertig sei. Nun heißt es nur mehr: „Frühjahr“. Grund für die Verzögerung: Immer wieder wird dem FBI und dem BKA von privater Seite stückweise Material übermittelt. Etwa von Karl Kröll, dem Bruder des früheren Kampusch-Chefermittlers Franz Kröll (er beging Suizid). Diese Unterlagen müssen freilich genauso wie alle anderen Akten geprüft werden.

Kaum auflösbare Widersprüche

Wie „Die Presse“ aus dem Umfeld des Operativteams erfuhr, sorgt nun bei der Analyse der Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft nach wie vor die Aussage jener Frau für Kopfzerbrechen, die als Zeugin wiederholt gleichlautend ausgesagt hatte, bei der Entführung von Natascha Kampusch am 2.März 1998 zwei Männer gesehen zu haben: Einer sei am Lenkersitz des Entführungsfahrzeuges gesessen, ein anderer habe das damals zehnjährige Opfer in den Laderaum gehoben. Diese Angaben widersprechen der offiziellen Ein-Täter-These (Entführer Wolfgang Priklopil beging nach der Flucht seines Opfers Selbstmord). Diese Zeugin, A., – sie war zur Zeit der Entführung zwölf Jahre alt – hatte später bei einer Gegenüberstellung mit Kampusch laut Aktenvermerk vom 4.Dezember 2009 erstmals ihre Angaben relativiert. Allerdings bekräftigte A. danach bei ihrer ersten von einem unabhängigen Richter vorgenommenen Befragung erneut ihre ursprünglichen Angaben. So gab sie am 29.Juli 2011 im Rahmen eines in Innsbruck geführten Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf ehemalige Kampusch-Staatsanwälte – dieses ist längst eingestellt – zum Thema „Gegenüberstellung“ etwa dies zu Protokoll: „Ich hatte den Eindruck, dass die Polizeibeamten mich dazu bringen wollten, etwas anderes zu sagen.“ Und sie schloss: „Dass es zwei Täter waren, ist absolut sicher.“

Kampusch selbst meinte wiederholt (etwa bei einer Zeugenvernehmung am 15.Oktober 2009 in Graz): „Ich weiß definitiv, dass nur Herr Priklopil und ich im Auto waren.“ Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat sich in ihrer Einstellungsbegründung des Staatsanwälte-Verfahrens diesem Widerspruch genähert: Ein „Irrtum“ der Zeugin A. sei weder „ausgeschlossen“, noch seien deren „Angaben im Kern von derartiger Konstanz, dass ihre Überzeugung, zwei Täter gesehen zu haben, eine verlässliche Beweisgrundlage bilden könnte.“

Noch immer wird spekuliert, dass Priklopil-Freund Ernst H. zumindest Mitwisser der Entführung sein könnte. Er selbst bestreitet dies. Bisher habe auch das Operativteam „keine Anhaltspunkte für neue Ermittlungen“, heißt es aktuell aus dem Innenressort.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2013)

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