Die Haftvoraussetzungen seien nicht mehr gegeben gewesen. Der 33-Jährige zieht zu den anderen Aktivisten ins Servitenkloster.
Der Ende Februar festgenommene 33-jährige Shahjahan Khan wurde aus der Schubhaft entlassen. Er wird - wie die anderen auch - ins Wiener Servitenkloster einziehen, wo ihnen Kardinal Christoph Schönborn das Gastrecht zugesichert hat. Der Flüchtling war im Hunger- und Durststreik.
Als Grund für die Entlassung des 33-Jährigen - der immer wieder als Sprecher der Gruppe aufgetreten war - wurde seitens der Behörden genannt, dass die Flüchtlinge gleichzeitig mit der Übersiedlung auch die Kooperation zugesagt haben. Da sie ihrer Melde- und Mitwirkungspflicht nachkommen, besteht kein Grund mehr für die Aufrechterhaltung der Schubhaft. Denn diese könne nur verhängt bzw. aufrecht erhalten werden, wenn dies zur Sicherung des Verfahren nötig ist. Klaus Schwertner, der Geschäftsführer der Caritas Wien, vermutet hingegen, dass gesundheitliche Probleme zur Freilassung geführt haben könnten.
Demonstration angekündigt
Die Aktivisten kündigten für den Mittwoch um 16 Uhr eine Demonstration für die Freilassung der zwei Mitglieder ihrer Bewegung aus der Schubhaft an. Nach der Freilassung Khans ist aber nur noch eine Person der Gruppe im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände in Schubhaft. Vom Servitenkloster aus soll der Protestzug dorthin führen.
Die Aktivisten werfen der Polizei vor, rund um die Votivkirche "Jagd auf Flüchtlinge" gemacht zu haben. Ein Vorwurf, den die Polizei in jüngster Vergangenheit häufig zurückgewiesen hat.
(APA)