Wiener Volksbefragung wird erneut beim VfGH angefochten

Wiener Volksbefragung wird erneut beim VfGH angefochten
Wiener Volksbefragung wird erneut beim VfGH angefochten(c) APA
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Nach der Partei Neos brachte auch die Liste "Wir im Ersten" eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wiener Volksbefragung ein. Sie will sogar, dass Politiker die Kosten zurückzahlen müssen.

Wien. Nach der Partei Neos startet auch die Liste „Wir im Ersten“ einen Versuch, die Wiener Volksbefragung für illegal erklären zu lassen. Man habe eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, berichtete Listenchef Karl Newole am Mittwoch der „Presse“. Als Kläger scheinen neben der Liste auch Newole persönlich und seine Bezirksratskollegin Isabelle Racamier auf. Sie ist Französin und will erreichen, dass Volksbefragungen auch für Bürger aus anderen EU-Staaten zugänglich werden.

Im Mittelpunkt der Beschwerde stehen aber die Fragen der Volksbefragung, die aus Sicht von Newole „suggestiv“ waren und Themenbereiche betrafen, für die die Stadt gar nicht zuständig sei (Olympia). Ähnliche Kritikpunkte haben die Neos geäußert, allerdings hat Newoles Beschwerde größere Chancen, vom VfGH inhaltlich behandelt zu werden. Denn laut Wiener Recht dürfen nur Fraktionen, die in Rathaus oder Bezirksvertretung sitzen, Volksbefragungen anfechten. Während die neu gegründeten Neos in keinem Gremium sitzt, verfügt die Liste „Wir im Ersten“ in der Bezirksvertretung Innere-Stadt über zwei Sitze.

Bleibt das Problem, dass die Fragestellung laut Wiener Gesetz nicht angefochten werden darf. Newole stützt seine Beschwerde aber darauf, dass der VfGH aus allgemeindemokratischen Erwägungen die Fragen überprüfen können muss. Sollte Newole vor dem VfGH recht bekommen, will er in weiterer Folge straf- und zivilrechtlich gegen die für die Volksbefragung verantwortlichen Stadtpolitiker vorgehen: Diese sollen die Kosten von sieben Millionen Euro für die Volksbefragung persönlich zurückzahlen. Eine Durchsetzung dieses Vorhabens gilt freilich als unrealistisch und wäre juristisch Neuland. Newole selbst ortet einen „schwierigen, aber nicht unmöglichen“ Weg.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2013)

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