Was in Wiener Parks (nicht) erlaubt ist

Im Augarten wird das Liegeverbot auf bestimmten Rasenflächen von Sicherheitskräften nun stärker überwacht.
Im Augarten wird das Liegeverbot auf bestimmten Rasenflächen von Sicherheitskräften nun stärker überwacht.(c) Die Presse (Fabry)
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Schönbrunner Schlosspark, Burggarten, Volksgarten und Augarten stehen unter Denkmalschutz. In städtischen Parks gibt es kein Liegeverbot.

Die Sonne scheint, die Menschen strömen in die Wiener Parks - und legen sich dort auch einmal auf die Rasenflächen. Doch das kann mit Konflikten enden, wenn dies eigentlich nicht erlaubt ist. Zu so einer Situation ist es kürzlich im Augarten gekommen. Dort wurde die Einhaltung der Parkordnung nach Beschwerden wieder strenger kontrolliert. Das sorgte für Aufregung unter den Besuchern. Was in den städtischen Grünanlagen erlaubt ist und was nicht, das ist klar geregelt. Bei Verstößen kann es auch zu Strafen kommen.

Die Wiener Parks werden nicht nur von der Stadt verwaltet. Einige der bekanntesten Anlagen - der Schönbrunner Schlosspark, der Burggarten, der Volksgarten, der Augarten und der Belvederegarten - liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesgärten. Dabei handelt es sich um mehr als eine Formalität oder gar Arbeitsteilung.

Denn die Anlagen der Bundesgärten stehen unter Denkmalschutz: "Die österreichischen Bundesgärten sind Kunst- und Kulturgut. Sie unterliegen einem besonderen Schutz", unterstrich Direktorin Brigitte Mang. Deswegen gelten hier zum Teil auch strengere Regeln als in den städtischen Anlagen.

Von "Rasern" und Gefährdungen

Es gibt in den Bundesgärten gekennzeichnete Aufenthaltsbereiche, entweder Liege- oder Spielflächen. Mit Verweis auf die Situation im Augarten unterstrich Mang, dass es nicht der Punkt sei, ob jemand gemütlich in der Wiese sitze. Vorausgesetzt, dass kein Schaden am Rasen oder an den Blumenbeeten entstehe. Vielmehr gehe es um Radfahrer, die durch die Anlage "rasen" oder nicht angeleinte Hunde. Beides würde Gefährdungen für die Besucher darstellen.

Radfahren ist in den Anlagen der Bundesgärten nicht genehmigt. Ebenfalls ausdrücklich in der Parkordnung untersagt ist etwa Skifahren. Erlaubt sind hingegen Joggen und Walken, wie Mang versicherte. Was Hunde anbelangt: Im Schönbrunner Park, Burggarten, Volksgarten und im Belvederegarten sind die Vierbeiner verboten. Der Grund dafür: "Hundeexkremente können massiven Schaden an den Pflanzen anrichten", so Mang. In den Augarten haben Hunde hingegen Zutritt. Dort müssen sie aber an die Leine bzw. gibt es dort auch eine Hundezone. Von Grün- und Pflanzenflächen sind die Tiere allerdings fernzuhalten.

Städtische Parks haben andere Regeln

In jenen Parkanlagen, die von der Stadt Wien verwaltet werden, gibt es weniger Regeln zu beachten. 2008 wurde das Liegeverbot aufgehoben. Besucher seien eingeladen, Wiens Rasen und Wien in den Parkanlagen zu genießen, wie es bei der zuständigen MA 42 (Stadtgärten) hieß. Es gebe aber einige Regeln für ein konfliktfreies Miteinander: "Sauberkeit ist oberstes Gebot." Abfälle gehören in den Mistkübel, Hundekot muss von den Tierhaltern vom Rasen entfernt werden. In manchen Parks herrscht Hundeverbot, in den meisten Leinenpflicht. Auf Kinderspielplätzen gilt Rauch- und Hundeverbot.

Was das Radfahren anbelangt: Kinderfahrräder seien erlaubt, erwachsene Radfahrer werden jedoch "nicht so gerne" gesehen, hieß es vonseiten der MA 42. Wobei: Einige offizielle Radrouten und -wege führen durch städtische Parks. Hier ist das radeln naturgemäß kein Problem.

Die Einhaltung der Regeln kontrolliert die städtische Aufsichtstruppe "Waste-Watcher". Diese dürfen Besucher, die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen, ermahnen bzw. gegebenenfalls auch strafen. Was die Kontrolle in den Bundesgärten anbelangt: Dort sorgen die Parkaufsicht und zum Teil auch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen dafür, dass die Parkordnung eingehalten wird. Bei Verstößen würden die Besucher "höflichst ersucht, das zu unterlassen", so Mang. Anzeigen gebe es keine, auch die Polizei würde nicht gerufen werden, versicherte sie.

(APA)

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